In den Emiraten fallen Vergewaltigungen wie in vielen mehrheitlich islamischen Ländern nicht unter das zivile Strafrecht, sondern unter die Scharia, das islamische Recht. Gemäß der Scharia ist Vergewaltigung entweder Ehebruch oder außerehelicher Sex, der grundsätzlich verboten ist.
Für das weibliche Opfer gibt es nur zwei Möglichkeiten, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen: Entweder der Täter legt ein Geständnis ab oder die Frau muss das Verbrechen beweisen, indem sie vier männliche Zeugen benennt. Abgesehen davon, dass die Beweislast beim Opfer liegt, ist es für Frauen damit faktisch unmöglich, die Tat nachzuweisen. Wie im Fall der Norwegerin enden die Klagen von Frauen deshalb meist damit, dass sie selbst wegen Ehebruch oder außerehelichem Sex verurteilt werden.