T
tetovë1
Guest
20 Minuten Online - Wieso drfen Syrer Waffen kaufen und Trken nicht? - News
Die Verordnung zum Schweizer Waffengesetz ist eindeutig: Angehörige der Staaten Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen noch besitzen. Nur in Ausnahmefällen können die kantonalen Behörden eine Bewilligung erteilen. Hintergrund des Verbots war der Kriegsausbruch im ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der Neunzigerjahre, auch Sri Lanka wird wegen des Bürgerkriegs, der bis 2009 andauerte, aufgeführt. Den Eintrag der Türkei erklärt das zuständige Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit «Unruhen mit der PKK» und in Algerien hätten «Islamisten in grosser Anzahl Waffen gekauft».
- - - Aktualisiert - - -
Spätestens seit dem arabischen Frühling und den damit verbundenen Kriegswirren stellt sich die Frage, wie zeitgemäss die Auswahl der Konfliktstaaten noch ist. Weshalb darf ein Türke weiterhin keinen Revolver erwerben, während Staatsangehörige aus Syrien, Libyen und Afghanistan –sofern sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen – problemlos an die Waffe kommen?
Die Verordnung zum Schweizer Waffengesetz ist eindeutig: Angehörige der Staaten Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen noch besitzen. Nur in Ausnahmefällen können die kantonalen Behörden eine Bewilligung erteilen. Hintergrund des Verbots war der Kriegsausbruch im ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der Neunzigerjahre, auch Sri Lanka wird wegen des Bürgerkriegs, der bis 2009 andauerte, aufgeführt. Den Eintrag der Türkei erklärt das zuständige Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit «Unruhen mit der PKK» und in Algerien hätten «Islamisten in grosser Anzahl Waffen gekauft».
- - - Aktualisiert - - -
Spätestens seit dem arabischen Frühling und den damit verbundenen Kriegswirren stellt sich die Frage, wie zeitgemäss die Auswahl der Konfliktstaaten noch ist. Weshalb darf ein Türke weiterhin keinen Revolver erwerben, während Staatsangehörige aus Syrien, Libyen und Afghanistan –sofern sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen – problemlos an die Waffe kommen?