Ein ziviles Flugzeug als Tarnung – und die rote Linie des Kriegsrechts
Die erste tödliche Attacke der Vereinigten Staaten auf ein Boot, das die Regierung als Drogenschmugglerfahrzeug bezeichnete, begann nicht mit einem erkennbaren Militärflugzeug. Sie begann mit einer Maschine, die aussah wie ein ziviles Flugzeug. Weiß lackiert, ohne sichtbare Bewaffnung, ohne militärische Kennzeichnung. Die Munition befand sich nicht unter den Tragflächen, sondern verborgen im Rumpf. Elf Menschen starben im September bei diesem Angriff. Was seither öffentlich diskutiert wird, ist nicht nur die Frage nach dem Ziel, sondern nach der Art des Vorgehens – und nach einer Grenze, die das Kriegsrecht unmissverständlich zieht. Die Regierung unter Donald Trump rechtfertigt die Bootsangriffe mit der Behauptung, die Vereinigten Staaten befänden sich in einem bewaffneten Konflikt mit mutmaßlichen Drogenkartellen. In diesem Rahmen, so das Argument, seien tödliche Angriffe keine Tötungsdelikte, sondern rechtmäßige Kriegshandlungen. Doch selbst wenn man dieser weitreichenden Konstruktion folgt, bleibt ein Problem bestehen, das nicht auslegbar ist. Das Kriegsrecht verbietet Täuschung durch Vortäuschung zivilen Status, um den Gegner in falscher Sicherheit zu wiegen und dann anzugreifen. Dieses Verbot trägt einen klaren Namen: Heimtücke, im Völkerrecht als perfidy bezeichnet.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass genau dieser Tatbestand hier berührt wird. Das eingesetzte Flugzeug flog so tief, dass die Menschen auf dem Boot es sehen konnten. Überwachungsaufnahmen zufolge drehte das Boot nach Sichtkontakt ab und steuerte zurück Richtung Venezuela. Wer ein ziviles Flugzeug sieht, rechnet nicht mit einem Raketenangriff. Wenn genau dieser Eindruck bewusst erzeugt wurde, um Annäherung oder Verzicht auf Flucht zu erzwingen, liegt ein schwerer Verstoß gegen das Kriegsrecht vor. Ein ehemaliger hoher Militärjurist der Luftwaffe brachte es auf den Punkt: Wer seine militärische Identität verbirgt, um tödliche Gewalt auszuüben, überschreitet eine Linie, die selbst im Krieg gilt. Ein Kampfflugzeug darf kämpfen, ein ziviles Erscheinungsbild darf das nicht. Der Zweck der Regel ist eindeutig. Zivilität soll schützen, nicht zur Waffe werden. Besonders schwer wiegt, was nach dem ersten Einschlag geschah. Zwei Menschen überlebten die Explosion, klammerten sich an ein umgestürztes Wrackteil und winkten dem Flugzeug zu. Wenig später folgte ein weiterer Angriff, der auch sie tötete und das Wrack versenkte. Ob den Überlebenden überhaupt klar war, dass sie Ziel eines Raketenangriffs gewesen waren, ist unklar. Klar ist hingegen, dass das Kriegsrecht den Angriff auf Schiffbrüchige ausdrücklich verbietet.
kaizen-blog.org
Die erste tödliche Attacke der Vereinigten Staaten auf ein Boot, das die Regierung als Drogenschmugglerfahrzeug bezeichnete, begann nicht mit einem erkennbaren Militärflugzeug. Sie begann mit einer Maschine, die aussah wie ein ziviles Flugzeug. Weiß lackiert, ohne sichtbare Bewaffnung, ohne militärische Kennzeichnung. Die Munition befand sich nicht unter den Tragflächen, sondern verborgen im Rumpf. Elf Menschen starben im September bei diesem Angriff. Was seither öffentlich diskutiert wird, ist nicht nur die Frage nach dem Ziel, sondern nach der Art des Vorgehens – und nach einer Grenze, die das Kriegsrecht unmissverständlich zieht. Die Regierung unter Donald Trump rechtfertigt die Bootsangriffe mit der Behauptung, die Vereinigten Staaten befänden sich in einem bewaffneten Konflikt mit mutmaßlichen Drogenkartellen. In diesem Rahmen, so das Argument, seien tödliche Angriffe keine Tötungsdelikte, sondern rechtmäßige Kriegshandlungen. Doch selbst wenn man dieser weitreichenden Konstruktion folgt, bleibt ein Problem bestehen, das nicht auslegbar ist. Das Kriegsrecht verbietet Täuschung durch Vortäuschung zivilen Status, um den Gegner in falscher Sicherheit zu wiegen und dann anzugreifen. Dieses Verbot trägt einen klaren Namen: Heimtücke, im Völkerrecht als perfidy bezeichnet.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass genau dieser Tatbestand hier berührt wird. Das eingesetzte Flugzeug flog so tief, dass die Menschen auf dem Boot es sehen konnten. Überwachungsaufnahmen zufolge drehte das Boot nach Sichtkontakt ab und steuerte zurück Richtung Venezuela. Wer ein ziviles Flugzeug sieht, rechnet nicht mit einem Raketenangriff. Wenn genau dieser Eindruck bewusst erzeugt wurde, um Annäherung oder Verzicht auf Flucht zu erzwingen, liegt ein schwerer Verstoß gegen das Kriegsrecht vor. Ein ehemaliger hoher Militärjurist der Luftwaffe brachte es auf den Punkt: Wer seine militärische Identität verbirgt, um tödliche Gewalt auszuüben, überschreitet eine Linie, die selbst im Krieg gilt. Ein Kampfflugzeug darf kämpfen, ein ziviles Erscheinungsbild darf das nicht. Der Zweck der Regel ist eindeutig. Zivilität soll schützen, nicht zur Waffe werden. Besonders schwer wiegt, was nach dem ersten Einschlag geschah. Zwei Menschen überlebten die Explosion, klammerten sich an ein umgestürztes Wrackteil und winkten dem Flugzeug zu. Wenig später folgte ein weiterer Angriff, der auch sie tötete und das Wrack versenkte. Ob den Überlebenden überhaupt klar war, dass sie Ziel eines Raketenangriffs gewesen waren, ist unklar. Klar ist hingegen, dass das Kriegsrecht den Angriff auf Schiffbrüchige ausdrücklich verbietet.
Ein ziviles Flugzeug als Tarnung – und die rote Linie des Kriegsrechts
Die erste tödliche Attacke der Vereinigten Staaten auf ein Boot, das die Regierung als Drogenschmugglerfahrzeug bezeichnete, begann nicht mit einem erkennbaren Militärflugzeug. Sie begann mit einer Maschine, die aussah wie ein ziviles Flugzeug. Weiß lackiert, ohne sichtbare Bewaffnung, ohne...