delije1984
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Ja...ist gut...mit dem kaugummi hab ich vielleicht einwenig übertrieben...aber bei der geringsten, gerichtlichen verurteilung (klauen einer wagenladung kaugummis z.b. ) bekommst du einen eintrag im Bundeszentralregister...und somit ist man, im juristischen sinne, als Vorbestrafter einzustufen :thefingers:
aber du wisrt nicht verurteilen...du bekommst auflagen sprich sozialstunden und geldstrafen....also prakrtisch eine freispruch mit auflagen....ALSO KEINE VORSTRAFE.