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mustermann_max
Guest
Les es dir bitte nochmal GANZ GENAU durch jarane
Was sagt uns das?
Du hast nur HALB recht wenn du so willst...im POLIZEILICHEN Führungszeugniss ist es so wie du es gesagt hast (ab 90 Tagessätzen)...ALLERDINGS ist es im BUNDESZENTRALREGISTER (welches das WICHTIGERE ist) so, das du da bereits ab nem geklauten KAUGUMMI nen eintrag bekommst und somit als Vorbestrafter eingestuft wirst!!!
Das Polizeiliche führungszeugniss ist deswegen so "locker" weil es manche arbeitgeber evtl einsehen wollen vor einer einstellung...und das nicht wegen nem geklauten kaugummi keinen job bekommst ist es relativ locker und wird zwei jahre nach der straftat gelöscht (soweit nichts neues dazukommt)!
Das bundeszentralregister allerdings wird erst 30 oder 40 jahre nach deinem tod gelöscht wenn es sich bei den einträgen um lapalien handelt.
Wenn du im bundeszentralregister aber sowas wie mehrfachen Mord oder mehrfache vergewaltigung stehen hast wird es erst dann gelöscht wenn die daten sich selbst zerstört haben...also nie
Und jetzt...AB IN DIE HINTERE REIHE :thefinger:
ja wir sprechen aber von offiziellen vorbestrafungen nicht von kaugummiluchsern :toothy4: