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Vorbestraft ??

Seid ihr Vorbestraft???

  • Ja

    Stimmen: 36 27,5%
  • Nein

    Stimmen: 95 72,5%

  • Umfrageteilnehmer
    131
Les es dir bitte nochmal GANZ GENAU durch jarane :wink:



Was sagt uns das?
Du hast nur HALB recht wenn du so willst...im POLIZEILICHEN Führungszeugniss ist es so wie du es gesagt hast (ab 90 Tagessätzen)...ALLERDINGS ist es im BUNDESZENTRALREGISTER (welches das WICHTIGERE ist) so, das du da bereits ab nem geklauten KAUGUMMI nen eintrag bekommst und somit als Vorbestrafter eingestuft wirst!!! :wink: :mrgreen: :p

Das Polizeiliche führungszeugniss ist deswegen so "locker" weil es manche arbeitgeber evtl einsehen wollen vor einer einstellung...und das nicht wegen nem geklauten kaugummi keinen job bekommst ist es relativ locker und wird zwei jahre nach der straftat gelöscht (soweit nichts neues dazukommt)!
Das bundeszentralregister allerdings wird erst 30 oder 40 jahre nach deinem tod gelöscht wenn es sich bei den einträgen um lapalien handelt.
Wenn du im bundeszentralregister aber sowas wie mehrfachen Mord oder mehrfache vergewaltigung stehen hast wird es erst dann gelöscht wenn die daten sich selbst zerstört haben...also nie :mrgreen:

Und jetzt...AB IN DIE HINTERE REIHE :mrgreen: :mrgreen: :thefinger:


ja wir sprechen aber von offiziellen vorbestrafungen nicht von kaugummiluchsern :toothy4:
 
Les es dir bitte nochmal GANZ GENAU durch jarane :wink:



Was sagt uns das?
Du hast nur HALB recht wenn du so willst...im POLIZEILICHEN Führungszeugniss ist es so wie du es gesagt hast (ab 90 Tagessätzen)...ALLERDINGS ist es im BUNDESZENTRALREGISTER (welches das WICHTIGERE ist) so, das du da bereits ab nem geklauten KAUGUMMI nen eintrag bekommst und somit als Vorbestrafter eingestuft wirst!!! :wink: :mrgreen: :p

Das Polizeiliche führungszeugniss ist deswegen so "locker" weil es manche arbeitgeber evtl einsehen wollen vor einer einstellung...und das nicht wegen nem geklauten kaugummi keinen job bekommst ist es relativ locker und wird zwei jahre nach der straftat gelöscht (soweit nichts neues dazukommt)!
Das bundeszentralregister allerdings wird erst 30 oder 40 jahre nach deinem tod gelöscht wenn es sich bei den einträgen um lapalien handelt.
Wenn du im bundeszentralregister aber sowas wie mehrfachen Mord oder mehrfache vergewaltigung stehen hast wird es erst dann gelöscht wenn die daten sich selbst zerstört haben...also nie :mrgreen:

Und jetzt...AB IN DIE HINTERE REIHE :mrgreen: :mrgreen: :thefinger:


ich würde mich besser informieren nicht nur in dem forum 123 recht sondern auch wo anders ;)

ab dem zweiten eintrag unter 90 tagessätzen ist man im bundeszentralregister vorbestraft ansonsten gilt das was ich schon gesagt habe :toothy2::toothy2: 0X
 
Nicht vorberstraft und stolz darauf.
Hatte auch kaum was mit der Polizei am Hut.

Und wenn doch, dann in gemeinsamer Sache (Seite an Seite), in meinem Nebenjob als Security-Mann. 8)
Es gibts nichts schöneres, als endlich (endlich!) paar verwixten gewalttätigen Balkanern endlich mal auf legitime Weise die Fresse polieren, zu fesseln und alles was dazugehört! :mrgreen:

Hasse solche Leute, die nur Anpöbelungen und Gewalt im Kopf haben, anstatt sich zu bilden oder einen Job zu suchen und sich normal in der Schweiz verhalten. Darum empfinde ich es als Erlösung (bei all dem Hass gegenüber solchen Idioten) endlich Gegengewalt anwenden zu dürfen. Legtim und ab und zu ein bisschen zu weit gehen. :mrgreen: 8)
 
MÖÖÖÖÖÖPPPP...FALSCH...SETZTEN....SECHS!!!!

Soll ich dir die links auch noch herholen oder willst selbst einfach mal nach oben scrollen um zu scheun meine liebste :wink:
es kommt auf die schwere der tat an und auf dein gerichtsurteil , bei nem geklauten kaugummi kommst net vor gericht wie kannst da vorbestraft sein ,straffällig und vorbestraft sind 2 paar socken
selber setzen :angel9:
 
ich würde mich besser informieren nicht nur in dem forum 123 recht sondern auch wo anders ;)

ab dem zweiten eintrag unter 90 tagessätzen ist man im bundeszentralregister vorbestraft ansonsten gilt das was ich schon gesagt habe :toothy2::toothy2: 0X


Kumpel...du meinst grade das POLIZEILICHE Führungszeugniss und nicht das BUNDESZENTRALREGISTER :wink:

Ich hab dir oben sogar ne Wiki-quelle wenn du auf 123recht nicht wirklich vertraust :wink:

AUSSERDEM wusste ich das schon BEVOR ich diese quelle angegeben hab...ich hab einfach mal nach irgendeiner quelle gesucht und das erstbeste genommen das meine kenntnisse stüzt :wink:
 
Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe; bei Jugendstrafen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden und es sich um die erste Straftat handelt. Der umgangsprachliche Sinn ergibt sich daraus, dass eine Strafe bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Das Führungszeugnis wird zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorgelegt.
Alle Straftaten werden dagegen in das Bundeszentralregister eingetragen, egal welcher Straftatbestand verwirklicht wurde oder wie hoch die Strafe war. Aus dieser Datei ist zum Beispiel für den Strafrichter jederzeit ersichtlich, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und als vorbestraft gilt. Ist man vorbestraft, muss man im Wiederholungsfall mit härteren Strafen rechnen.

\\:D/:tongue::angel9:
 
Kumpel...du meinst grade das POLIZEILICHE Führungszeugniss und nicht das BUNDESZENTRALREGISTER :wink:

Ich hab dir oben sogar ne Wiki-quelle wenn du auf 123recht nicht wirklich vertraust :wink:

AUSSERDEM wusste ich das schon BEVOR ich diese quelle angegeben hab...ich hab einfach mal nach irgendeiner quelle gesucht und das erstbeste genommen das meine kenntnisse stüzt :wink:


mit dem bundeszentralregister hast du recht...dort steht aber jeder wurz dh jede straftat heisst aber nicht das man in dem sinne vorbestarft ist sondern man kann ersehen ob jemand wiederholungstäter ist und dauernd kleinigkeiten macht den kleinvieh macht auch mist und mehrer kleinigkeiten werden dann eine grosse vorstrafe!
 
es kommt auf die schwere der tat an und auf dein gerichtsurteil , bei nem geklauten kaugummi kommst net vor gericht wie kannst da vorbestraft sein ,straffällig und vorbestraft sind 2 paar socken
selber setzen :angel9:


Ja...ist gut...mit dem kaugummi hab ich vielleicht einwenig übertrieben...aber bei der geringsten, gerichtlichen verurteilung (klauen einer wagenladung kaugummis z.b. :mrgreen: ) bekommst du einen eintrag im Bundeszentralregister...und somit ist man, im juristischen sinne, als Vorbestrafter einzustufen :p :thefingers:
 
Ja...ist gut...mit dem kaugummi hab ich vielleicht einwenig übertrieben...aber bei der geringsten, gerichtlichen verurteilung (klauen einer wagenladung kaugummis z.b. :mrgreen: ) bekommst du einen eintrag im Bundeszentralregister...und somit ist man, im juristischen sinne, als Vorbestrafter einzustufen :p :thefingers:
GEHT DOCH und jetzt runter 50 liegestütze :toothy4:
 
mit dem bundeszentralregister hast du recht...dort steht aber jeder wurz dh jede straftat heisst aber nicht das man in dem sinne vorbestarft ist sondern man kann ersehen ob jemand wiederholungstäter ist und dauernd kleinigkeiten macht den kleinvieh macht auch mist und mehrer kleinigkeiten werden dann eine grosse vorstrafe!


Na dann würd ich sagen das wir BEIDE recht haben...geht das in ordnung :wink: :mrgreen:



















(ausserdem sagte ich ja das man bei der geringsten VERURTEILUNG als Vorbestrafter eingestuft wird und nicht beim geringsten EINTRAG :p :p :p :p )
 
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