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Vorbestraft ??

Seid ihr Vorbestraft???

  • Ja

    Stimmen: 36 27,5%
  • Nein

    Stimmen: 95 72,5%

  • Umfrageteilnehmer
    131
Du warst wahrscheinlich noch dein eigener Anwalt :evil3::evil3::toothy2:


Hehehe...das zwar nicht, aber ich hab genügend erfahrungen mit polizei, anzeigen, gericht und vorstrafen das ich eigentlich fast keinen anwalt mehr brauchen würde :mrgreen: :mrgreen:

Ausserdem ist der Onkel meiner frau seit fast 40jahren anwalt...und mit dem komm ich SEHR gut aus :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
wenn ein starfbefehl über 90 tagessätze geht ist man vorbestraft dh strafe zahlen oder knast 90 tage ...dies kommt in die akten ...alles drunter ist keine vorstrafe dh 80 tagessätze können auch teuer werden aber keine vorstrafe!!


ich hatte mal zwei auf drei jahre bewährung das höchstmass an bewährung was man kriegen kann ,einen tag nur drüber dh 2 jahre und einen tag hätt ich ein drittel absitzen müssen ....hatte nen guten anwalt.....man wollte mich wegen organisierten gewerbsmäsigen betrug anklagen mit bandengründung ......wären schnell fünf jahre und mehr geworden aber der richter liess das bandenmässige weg und somit kam ich mit nem blauen auge davon!!
 
Kamerad schnürstiefel...wer hat dir denn diesen schwachsinn erzählt???

Den status "Vorbestrafter" hat man dann, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist ( ausser wenns um ein Busgeld geht wegen z.b. zu schnellem fahren oder sowas )!!!

Man ist also, im rechtlichen sinne, bereits DANN vorbestraft wenn man nen Kaugummi geklaut hat, dabei erwischt wurde und man "Verurteilt" wurde...auch wenns nur Sozialstunden sind!!!


Schau einfach mal hier:

Ein Strafverfahren gegen Sie steht an. Dabei sind Sie sind nur an ein parkendes Auto gefahren. Es hätte eigentlich keiner merken dürfen, so leicht haben Sie das Fahrzeug berührt. Aus Angst sind Sie geflüchtet, ohne die Polizei zu benachrichtigen oder einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Und nun die Quittung dafür: Ein Prozess wegen Fahrerflucht.
Aber wie sind denn im Falle einer Verurteilung neben einer Strafe die sonstigen Konsequenzen bei der Fahrerflucht? Sind Sie durch eine Verurteilung auch gleichzeitig vorbestraft?
Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte. Derjenige, der zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, ist ebenso vorbestraft wie derjenige, der lediglich zehn TagessätzeGeldstrafe zahlen muss. Auch gelten als vorbestraft diejenigen, gegen die z.B. ein Strafbefehl erlassen, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder lediglich eine Jugendstrafe verhängt wurde.


Quelle (falls du dich doch erdreisten solltest den schlaueren spielen zu wollen):

Vorstrafe und Bundeszentralregister - Wann ist man vorbestraft? - 123recht.net


Und falls ein "Wikipedia-Fan" bist hier nochmal die Wiki-Quelle:

Vorstrafe – Wikipedia


UND JETZT...markier lieber da den großen macker wo dich WIRKLICH auskennst!!!

wenn ein starfbefehl über 90 tagessätze geht ist man vorbestraft dh strafe zahlen oder knast 90 tage ...dies kommt in die akten ...alles drunter ist keine vorstrafe dh 80 tagessätze können auch teuer werden aber keine vorstrafe!!


ich hatte mal zwei auf drei jahre bewährung das höchstmass an bewährung was man kriegen kann ,einen tag nur drüber dh 2 jahre und einen tag hätt ich ein drittel absitzen müssen ....hatte nen guten anwalt.....man wollte mich wegen organisierten gewerbsmäsigen betrug anklagen mit bandengründung ......wären schnell fünf jahre und mehr geworden aber der richter liess das bandenmässige weg und somit kam ich mit nem blauen auge davon!!


Extra für dich nochmal h0chgeholt jarane moj :wink:

Schau einfach was ich dem "Delija1234" schon geschrieben hab :wink: :thefinger:
 
wenn ein starfbefehl über 90 tagessätze geht ist man vorbestraft dh strafe zahlen oder knast 90 tage ...dies kommt in die akten ...alles drunter ist keine vorstrafe dh 80 tagessätze können auch teuer werden aber keine vorstrafe!!


ich hatte mal zwei auf drei jahre bewährung das höchstmass an bewährung was man kriegen kann ,einen tag nur drüber dh 2 jahre und einen tag hätt ich ein drittel absitzen müssen ....hatte nen guten anwalt.....man wollte mich wegen organisierten gewerbsmäsigen betrug anklagen mit bandengründung ......wären schnell fünf jahre und mehr geworden aber der richter liess das bandenmässige weg und somit kam ich mit nem blauen auge davon!!

prostitution muss gewerblich angemeldet werden in deutschland,sag das deinem freier;)
 
Extra für dich nochmal h0chgeholt jarane moj :wink:

Schau einfach was ich dem "Delija1234" schon geschrieben hab :wink: :thefinger:

das ist nicht richtig...vorstrafe heisst nicht gleich eintrag in das führungszeugniss..alles unter 90 tagessätzen ist kein eintrag :toothy2::birdman:

das jeder wurz bei den gerrichten und behörden als evetuelle vorstarfe gilt kann sein und kann sich negativ auswirken auf diejenigen die weiter scheizze bauen aber es kommt definitiv nicht ins führunsgzeugniss!!!
 
das ist nicht richtig...vorstrafe heisst nicht gleich eintrag in das führungszeugniss..alles unter 90 tagessätzen ist kein eintrag :toothy2::birdman:

das jeder wurz bei den gerrichten und behörden als evetuelle vorstarfe gilt kann sein und kann sich negativ auswirken auf diejenigen die weiter scheizze bauen aber es kommt definitiv nicht ins führunsgzeugniss!!!


Les es dir bitte nochmal GANZ GENAU durch jarane :wink:

Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter „vorbestraft“ stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im „polizeilichen“ Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter, sowie die in § 41 Bundeszentralregistergesetz genannten Stellen und Behörden einsehen können. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.

Was sagt uns das?
Du hast nur HALB recht wenn du so willst...im POLIZEILICHEN Führungszeugniss ist es so wie du es gesagt hast (ab 90 Tagessätzen)...ALLERDINGS ist es im BUNDESZENTRALREGISTER (welches das WICHTIGERE ist) so, das du da bereits ab nem geklauten KAUGUMMI nen eintrag bekommst und somit als Vorbestrafter eingestuft wirst!!! :wink: :mrgreen: :p

Das Polizeiliche führungszeugniss ist deswegen so "locker" weil es manche arbeitgeber evtl einsehen wollen vor einer einstellung...und das nicht wegen nem geklauten kaugummi keinen job bekommst ist es relativ locker und wird zwei jahre nach der straftat gelöscht (soweit nichts neues dazukommt)!
Das bundeszentralregister allerdings wird erst 30 oder 40 jahre nach deinem tod gelöscht wenn es sich bei den einträgen um lapalien handelt.
Wenn du im bundeszentralregister aber sowas wie mehrfachen Mord oder mehrfache vergewaltigung stehen hast wird es erst dann gelöscht wenn die daten sich selbst zerstört haben...also nie :mrgreen:

Und jetzt...AB IN DIE HINTERE REIHE :mrgreen: :mrgreen: :thefinger:
 
das ist nicht richtig...vorstrafe heisst nicht gleich eintrag in das führungszeugniss..alles unter 90 tagessätzen ist kein eintrag :toothy2::birdman:

das jeder wurz bei den gerrichten und behörden als evetuelle vorstarfe gilt kann sein und kann sich negativ auswirken auf diejenigen die weiter scheizze bauen aber es kommt definitiv nicht ins führunsgzeugniss!!!
jepp so isses
 
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