Ein Strafverfahren gegen Sie steht an. Dabei sind Sie sind nur an ein parkendes Auto gefahren. Es hätte eigentlich keiner merken dürfen, so leicht haben Sie das Fahrzeug berührt. Aus Angst sind Sie geflüchtet, ohne die Polizei zu benachrichtigen oder einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Und nun die Quittung dafür: Ein Prozess wegen
Fahrerflucht.
Aber wie sind denn im Falle einer Verurteilung neben einer Strafe die sonstigen Konsequenzen bei der Fahrerflucht? Sind Sie durch eine Verurteilung auch gleichzeitig vorbestraft?
Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.
Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte. Derjenige, der zu einer
Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, ist
ebenso vorbestraft wie derjenige, der lediglich zehn TagessätzeGeldstrafe zahlen muss. Auch gelten als vorbestraft diejenigen, gegen die z.B. ein
Strafbefehl erlassen, eine Strafe zur
Bewährung ausgesetzt oder lediglich eine
Jugendstrafe verhängt wurde.