delije1984
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Ja...ist gut...mit dem kaugummi hab ich vielleicht einwenig übertrieben...aber bei der geringsten, gerichtlichen verurteilung (klauen einer wagenladung kaugummis z.b.) bekommst du einen eintrag im Bundeszentralregister...und somit ist man, im juristischen sinne, als Vorbestrafter einzustufen
:thefingers:
aber du wisrt nicht verurteilen...du bekommst auflagen sprich sozialstunden und geldstrafen....also prakrtisch eine freispruch mit auflagen....ALSO KEINE VORSTRAFE.

