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"Der Wahl-o-mat der Bundeszentrale für politische Bildung darf in seiner derzeitigen Form nicht weiterbetrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Montag. Demnach stelle die Darstellung der Auswertung eine Benachteiligung kleinerer sowie unbekannterer Parteien dar."
https://www.focus.de/politik/deutsc...-nicht-mehr-betrieben-werden_id_10735825.html
Der 3. Weg wurde also klar benachteiligt:
Nach den dritten Zähnen kommt der dritte Weg - perfekt
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