Karoliner
Schnattergans
Das ist natürlich das Ideal, so wie die ersten Gastarbeiter hier fleißige Ökonomen und Arbeiter, welche an einem Strang gezogen haben.
Ein Ehevertrag verträgt sich zwar nicht mit der Liebe, hat aber in Zeiten wo 40-50% der Ehen wieder geschieden werden durchaus seine Daseinsberechtigung.
Wenn ich eine Wohnung mit in die Ehe bringe und im Falle einer Scheidung soll ich sie abgeben oder auch nur teilen, dann wüsste ich nicht, wozu ich in der Lage wäre. Mit mir spielt man nicht. Ich kenne auch andere Geschichten von geschiedenen Lehrern, welche abenteuerliche Summen an Unterhalt (Frau+Kind) zahlen.
In Deutschland gilt ohne vertragliche Regelung die Zugewinngemeinschaft. Alles was jeweils in der Ehe mitgebracht wird, behält man auch. Nur was während der Ehe als Vermögenszuwachs erzielt wurde, wird aufgeteilt. Interessant wird der Fall nur bei einer "Zuverliergemeinschaft". Wenn ihr dann zusammen die Schulden dafür abtragt, gehört ihr natürlich auch was...
Zugewinngemeinschaft ist aber völlig unabhängig von Unterhaltszahlungen, die sollten eigentlich aus laufendem Einkommen bedient werden (können).