Fitnesstrainer NRW
Serbian Cosmopolitan
Im Prinzip ergänzen sich die Punkte a) und c) - selbst wenn a) zutreffen würde, als ein legitimer teil eines X-Staates, dann überwiegt immernoch b) als ein Grundpfeiler der UN-Charta. Denn b) hat immernoch den Absolutheitsspruch; wenn Volk-X eine gemeinsame Geschichtliche Tradition, rassische Identität, gemeinsame Kultur, sowie eine sprachliche Einheit bildet und dieses Wir-Gefühl in einem gemeinsamen Lebensraum teilt. Und angesichts der Tatsache, dass die meisten Völker die sich Unabhängigerklären ein eigenes Volk sind, sollte es auch keine rechtliche Diskussion darüber geben, ob ein x-beliebiges Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat.
Die UN-Charta erwähnt das "Selbstbestimmungsrecht der Völker", jedoch ohne es genau zu definieren. Expliziteres seitens der UN ergibt sich erst aus dem Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte und dem Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte.
Aus dem "Selbstbestimmungsrecht der Völker" ergibt jedoch eben noch nicht automatisch das Recht auf Separation, wobei dieses auch nicht völlig ausgeschlossen ist....naja, ich will nicht zu viel schreiben, da ich an diesem Punkt erstmal die Meinungen spezieller User filtern will und daher die Diskussion nicht im Vorfeld nachhaltig beeinflussen möchte. Aber ich komme noch darauf zurück.
Historische Rechte und Territoriale Integrität stechen eigentlich beide aus dem gleichen Punkt heraus. Wer sich das Recht nimmt eine eigene Kontrolle über sein eigenes definiertes (Staats-)Gebiet und Nation nimmt ist mit anderen Worten doch nichts anderes auch ein Historisches Anrecht auf dieses Gebiet um sich auf alten Steinen zu erhitzen. Wie sollte man denn beide Punkte ausseinanderhalten?
Mit "Historischen Rechten" meine ich in diesem Zusammenhang auch echte oder vermeintliche Rechte auf ein bestimmtes Territorium das eben ggf. nicht oder nicht mehr oder auch nicht ganz unter "Kontrolle" oder Bestandteil des gegenwärtigen Staatsgebietes ist. Wenn du die einzelnen Themen in Politik und Geschichte verfolgt hast, weisst du worauf ich anspiele.
Naja, einer der Punkte der zur Auswahl steht gehört eigentlich gar nicht in die Liste, zumindest nicht gemäß Völkerrecht. Aber wie gesagt....erst mal hören was die speziellen User so meinen .