Zunächst mal, dass sie falsch gestellt ist. Werde auch gleich sagen, warum ich das finde.
Zunächst aber mal zur Ausgangsfrage:
Alle drei sind Prinzipien, die man im Zweifelsfall berücksichtigen und gegeneinander abwägen muss. Sogenannte historische Rechte finde ich im Vergleich zu den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechtes und der territorialen Intergrität an sich jedoch weniger relevant, auch wenn ich mir Fälle vorstellen kann, in denen territoriale Veränderung eine Widergutmachung historischen Unrechts darstellen kann.
Gutes Beispiel: Ethnische Deutsche und die Tschechoslowakei nach dem 1. Weltkrieg. Als man mehrheitlich von Deutschen besiedelte Gebiete (das sogenannte "Sudetenland") der ČSR zuschlug, entschied man sich für die historischen Grenzen Böhmens und gegen das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen, in anderen Fällen wurden historische Grenzen ignoriert und ethnische Mehrheitsverhältnisse (also das Prinzip des nationalen Selbstbestimmungsrechts) vorgezogen.
Wenn du eine abstrakte Musterlösung willst, die für alle Sezessions- und Territorialkonflikte dieser Welt gültig sein kann (inkl. Kosovo), dann muss ich auf jeden Fall passen. Diese Musterlösung gibt es nicht. Konflikte werden anders ausgetragen und beigelegt.
Deswegen bringt es m.E. nichts, zu fragen, ob z.B. die Serben aufgrund ihrer historischen Rechte und des Prinzips der territorialen Integrität mehr Anspruch auf Kosovo haben als die dort lebende albanische Bevölkerungsmehrheit mit ihrem Recht auf nationale Selbstbestimmung... Ich frag mich eher, wie lange sich Menschen noch nationalistisch verblenden und sich für die Interessen einer Politikerkaste, die zufälligerweise dieselbe Sprache wie sie spricht, einspannen lassen werden...
Du hast meine erste Frage nicht beantwortet, welche sich darauf bezieht ob deine auf die Serben bezogene Aussage nicht auf alle Balkaner zutrifft. Oder kann ich dein Schweigen dazu als Zustimmung werten ? Danke übrigens für das Posten der 7 Regeln des Nationalimus, diese treffen ebenso auf alle Balkanischen Nationalisten zu und zeigen zugleich warum meine Fragestellung nicht falsch gestellt ist, denn genau mit den in der Umfrage zur Auswahl gestellten Argumenten versuchen diese schliesslich ihr "Recht" zu begründen.
Ich habe diesen Thread vor allem deshalb eröffnet um die Doppelmoral zu thematisieren mit der ja auch hier im BF jeweils versucht wird das jeweils echte oder vermeintliche Recht zu begründen.
Ich behaupte auch nicht das es eine, wie du sagst, "abstrakte Musterlösung" gäbe, aber es gibt Richtlinien im Völkerrecht und dummerweise auch eine große "Grauzone" zu dem das Völkerrecht nichts explizites ausformuliert, so das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" und "Territoriale Integrität" oftmals in Konkurrenz zueinander stehen können. Zu beachten ist jedoch das sich de jure aus dem "Selbsbestimmungsrecht der Völker" noch nicht automatisch ein Sezessionsrecht ableiteten lässt, um den von dir als Beispiel angeführten Fall anzusprechen; ein solches kann aber entstehen wenn einzelne Volksgruppen
per definitionem von der Teilhabe an staatlichem Leben ausgeschlossen werden.
Was bedeutet dies wenn du es auf die Situation im ehemaligen Jugoslawien zu dem Zeitpunkt anwendest als die "Republiken" und "Völker" ihre Unabhängigkeit forderten ?
Was bedeutet dies für Slo, Cro, BiH usw. in Bezug auf die SFRJ ?
Was bedeutet dies für die damalige Situation der Krajina-Serben in Cro ?
Was bedeutet für die Kroaten und Serben in BiH damals wie heute ?
Was bedeutet dies damals für die Kosovo-Albaner in Serbien und was wiederum für die Serben heute im Kosovo ?
Es gibt eigentlich einheitliche Richtlinien im Völkerrecht nur werden diese nicht einheitlich umgesetzt da ein in der Umfrage erwähnter Auswahlpunkt im Völkerrecht nicht explizit ausformuliert ist und so einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt, der es leider ermöglicht mit zweierlei Mass zu messen. So bekommt das im Thead bereits angeführte "Recht des Stärkeren" seine Gewichtung und Möglichkeit dies ggf. im nachhinein rechtlich legitim darstellen zu können.
Es muß aber mit gleichem Maß gemessen werden wenn man gerecht sein will.
P.S. "Historische Rechte" existieren, wie bereits erwähnt, zumindest im Völkerrecht nicht. Ich habe diesen Punkt aber extra zusätzlich mit auf die Liste genommen, da User mit einer speziellen Gesinnung gerne damit argumentieren.