Du meinst aber offensichtlich immer noch, dass einer dieser drei Grundsätze der richtige sein kann, während ich die Frage insgesamt daneben finde.
Menschen sollten sich nicht über so eine Scheiße wie nationale Rechte streiten müssen.
Zum Thema Serben: Natürlich findet man diese dämliche Argumentation, wie sie die "7 Rules of Nationalism" so schön karikieren, bei Vertretern aller Balkannationen. Sieht man ja auch hier im Forum alle Ritt' lang.
Die nationalistischen Aspirationen vieler Serben seit den 90er Jahren verdeutlichen das aber in ganz besonders anschaulicher Weise.
Das ist ehrenhaft... Ich schwanke bei deinen Threads immer ein bisschen, ob ich sie aufklärerisch oder polemisch und auf eine relativ subtile Weise nationalistisch aufgeladen finden soll.
Diese Grauzone, dieses Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht und dem Grundsatz territorialer Integrität muss es geben. Du kannst das Sezessionsrecht nicht kategorisch ausschließen ebensowenig wie du das Selbstbestimmungsrecht dermaßen verabsolutieren kannst, dass jedes Dorf meint es habe ein Recht auf Sezession. (Wobei ich übrigens nicht weiß, ob der Grundsatz territorialer Integrität von seiner Grundintention her gegen Sezessionsversuche oder gegen Annexionsversuche seitens anderer Staaten gerichtet ist.)
Nun, zunächst mal muss man dazu festhalten, dass alle jugoslawischen Verfassungen seit 1946 das
Sezessionsrecht* entweder in Artikel 1 (Verfassung von 1946) oder in den allgemeinen Verfassungsgrundsätzen (Verfassungen von 1963 und 1974) enthielten.
In der Verfassung von 1974 steht in den allgemeinen Verfassungsgrundsätzen gleich in Artikel 1 dass "die Völker Jugoslawiens,
auf der Grundlage des Rechts jedes Volkes auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechtes auf Sezession*" usw. usf.
Das beantwortet wohl die Frage nach der Legalität der Unabhängigkeitserklärungen Sloweniens (25.06.91), Mazedoniens (08.09.91), Kroatiens (08.10.91) und Bosnien-Herzegowinas (03.03.92).
Im Fall von nationalen Minderheiten ist das natürlich alles etwas komplizierter als im Fall von bestehenden Republiken, also Gliedstaaten eines Bundesstaats, die sich für die Unabhängigkeit entscheiden und laut Verfassung dazu berechtigt sind. Da muss schon wieder viel mehr mit Moral usw. argumentieren...
Auf das Völkerrecht würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen. Das "Recht des Stärkeren" kann nicht nur in Gestalt eines mächtigeren Staates auftreten, der schwächere Nachbarn drangsaliert, sondern auch innerstaatlich wenn die Regierung einzelne Volksgruppen entrechtet.
International ausgehandelte Rechtsgrundsätze orientieren sich zwangsläufig an den Bedürfnissen der Staaten, die sie unterzeichnen, und das heißt wiederum im Zweifelsfall an den Interessen von Regierungen und anderen dominierenden Gruppen.
Damit ist die
moralische Legitimität von Wünschen nach Selbstbestimmung kleinerer Nationen usw. noch nicht vom Tisch.
Ist leider so.