Griechenland hat weder das Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten ratifiziert noch die Charta der regionalen oder Minderheitensprachen unterzeichnet. Die Verfassung enthält keinen Hinweis auf die Minderheiten. Noch im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts wurde ein Vertreter der wlachischen Minderheit zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er öffentlich behauptet hat, jene Minderheit existiere, d. h. er hat in den Augen der Richter den griechischen Staat verleumdet.
Der große Druck, den die griechische Kultur, die Gesellschaft und die Gesetze Griechenlands auf die Minderheiten ausüben, bewirkt, dass diese sich in der Regel nicht zu erkennen geben. Und wenn sie es trotzdem tun, wie zum Beispiel anlässlich traditioneller Volksfeste, dann legen die Beteiligten Wert darauf, zu sagen, dass sie Griechen sind... mit einer zweiten Sprache. Vor diesem Hintergrund können die Zahlangaben über die Minderheiten nur auf Schätzungen beruhen.
Die einzige Anerkennung einer Minderheit wurde Athen durch einen internationalen Vertrag auferlegt: den Vertrag von Lausanne im Jahr 1923. Er legt fest, dass in West-Thrakien eine turkophone Gruppe lebt, der der griechische Staat einen minimalen kulturellen Schutz gewähren muss. Die Türken in Griechenland, die außerhalb Thrakiens leben, haben keinen vergleichbaren Schutz.
Die Wlachen oder Aromunen sind eine Bevölkerungsgruppe, deren (in viele Varianten verzweigte) Sprache lateinischer Abstammung ist; die griechischen Albaner werden Arvaniten genannt und benutzen wie die Wlachen die griechische Schriftsprache; als Türken werden die Pomaken eingestuft (die eigentlich Slawen mit islamischer Religion sind) sowie die Muslime, die nicht in West-Thrakien beheimatet sind. Die Bezeichnung „Makedonier“ für die orthodoxen Slawen im Norden Griechenlands ist schließlich auf die makedonische Region der klassischen Zeit zurückzuführen und nicht auf den Staat, der infolge der Zersplitterung Jugoslawiens in jüngster Zeit entstanden ist.
Griechenland