Am 13. Februar 2025, dem Tag vor der stark bewachten
Münchner Sicherheitskonferenz , zwängte N. seinen Wagen zentimetergenau durch die Kolonne von fünf versetzt in zwei Reihen nebeneinander fahrenden Polizeiwagen, die die Kundgebung absichern sollten. Die von hinten angefahrenen Menschen wurden teilweise meterweit durch die Luft geschleudert.
Der Kleinwagen kam erst zum Stillstand, als die Vorderräder durch Körper, die unter dem Auto eingeklemmt wurden, in der Luft hingen und durchdrehten. N. soll auch dann weiter das Gaspedal durchgedrückt haben, sodass der Motor aufheulte. Auf der verbeulten Motorhaube lagen eine Brille und ein Schnuller, an der Windschutzscheibe klebte das ausgerissene Haarbüschel eines Opfers.
»Übersteigerte religiöse Motivation«
Der Generalbundesanwalt wirft N. vor, die Tat »aus einer übersteigerten religiösen Motivation« begangen zu haben. »Als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern« habe er »willkürlich ausgewählte« Menschen angegriffen.
Für eine islamistisch oder zumindest religiös motivierte Tat sprechen mehrere Erkenntnisse: Nach seiner Festnahme soll N. nach Augenzeugenberichten mehrfach das islamische Glaubensbekenntnis auf Arabisch rezitiert und dazu »Ya Allah« (»O Gott«) gerufen haben. Er soll außerdem die Geste des erhobenen Tauhid-Zeigefingers gemacht haben, die von Islamisten vereinnahmt wird. Im Mini fanden sich ein Koran und eine Gebetskette.