Einheit existiert auch für Investoren nur auf dem Papier
Bosnien-Herzegowina. 20 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung und einem Krieg ist Bosnien-Herzegowina weiterhin geteilt.
Die im Krieg zerstörte Brücke in Mostar ist längst wieder aufgebaut. 20 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung ist Bosnien-Herzegowina aber nach wie vor geteilt.
Sarajevo. Man stelle sich vor: Ein Staat feiert den Unabhängigkeitstag und die Hälfte der Bürger feiert nicht mit.
Heute begeht Bosnien-Herzegowina seinen 20. "Tag der Unabhängigkeit". Während der Feierlichkeiten wird an jene Volksbefragung 1992 erinnert, in der sich die Mehrheit der Bevölkerung für die Trennung vom damaligen Restjugoslawien aussprach. Die Mehrheit der bosnischen Serben jedoch hatte das Votum boykottiert. In der Republika Srpka werden aus diesem Grund am heutigen Unabhängigkeitstag keine Fahnen wehen. Die Unabhängigkeitserklärung vor 20 Jahren kennzeichnet gleichzeitig den Beginn des Bosnien-Krieges.
Zwei Entitäten
Mit dem Friedensschluss von Dayton 1995 wurden infolge die bis heute geltenden Strukturen geschaffen: Bosnien besteht gegenwärtig aus den autonomen Entitäten Föderation Bosnien-Herzegowina und Republika Srpska sowie der Sonderverwaltungszone Brcko (siehe Karte).
Für den ausländischen Unternehmer ist es dabei nicht unbedeutend, ob er sich in der Föderation oder in der Republika Srpska engagiert. Beide Gliedstaaten haben eine eigene Verfassung. Viele für Investoren relevante Bereiche wie direkte Steuern, Bankensystem, Eigentums- und Urheberrechte sind in den jeweiligen Verfassungen festgeschrieben und werden deshalb auf Gebietseinheitsebene bestimmt. Wobei die Förderation sich in weitere zehn Kantone teilt, die wiederum eigene Aufgabengebiete wie etwa öffentliche Dienstleistungen regeln. Beide Entitäten verfügen hingegen mit einer Investitionsbank über ein eigenes Instrument zur Stimulation der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Republika Srpska gilt gemeinhin jedoch als die unternehmerfreundlichere Entität. Insgesamt werden die Anreize für Investoren, die Gleichstellung beim Immobilienrecht zum Beispiel, gesamtstaatlich gesteuert.
Investitionsort gut aussuchen
"Wenn man in Bosnien-Herzegowina investieren möchte, muss man sich den Investitionsort gut aussuchen und schauen, wer dort wofür zuständig ist", sagt Markus Piuk von der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr, die auch in Bosnien-Herzegowina aktiv ist. Schließlich entwickle sich die Kleinstaatlichkeit mitunter "zu einem richtigen Dschungel", so der Rechtsanwalt. Als Unternehmer müsse man immer im Hinterkopf behalten "dass dieses Land zumindest zweitgeteilt ist." Den Behörden allerdings stellt Piuk ein gutes Zeugnis aus. "Sie gehen mit der Situation pragmatisch um", sagt Piuk. Zudem gibt es in den Gesetzen der beiden Landesteile doch immer wieder Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen, etwa im Versicherungs- und Lizenzbereich, was mittlerweile auch funktioniert.
Österreichische Unternehmer sind - etwa im Banken- und Versicherungssektor - im Land stark vertreten. Darüber hinaus fertigen Produktionsbetriebe, besonders in der Maschinenbauzuliefer-sowie der Textil-und Leder verarbeitenden Industrie oft als verlängerte Werkbank der ausländischen Mütter für den EU-Markt. Die CEFTA-Vereinbarung und ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei garantieren zudem den freien Handel auch über die europäischen Grenzen hinaus.
Bosnien-Herzegowina. 20 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung und einem Krieg ist Bosnien-Herzegowina weiterhin geteilt.
Sarajevo. Man stelle sich vor: Ein Staat feiert den Unabhängigkeitstag und die Hälfte der Bürger feiert nicht mit.
Heute begeht Bosnien-Herzegowina seinen 20. "Tag der Unabhängigkeit". Während der Feierlichkeiten wird an jene Volksbefragung 1992 erinnert, in der sich die Mehrheit der Bevölkerung für die Trennung vom damaligen Restjugoslawien aussprach. Die Mehrheit der bosnischen Serben jedoch hatte das Votum boykottiert. In der Republika Srpka werden aus diesem Grund am heutigen Unabhängigkeitstag keine Fahnen wehen. Die Unabhängigkeitserklärung vor 20 Jahren kennzeichnet gleichzeitig den Beginn des Bosnien-Krieges.
Zwei Entitäten
Mit dem Friedensschluss von Dayton 1995 wurden infolge die bis heute geltenden Strukturen geschaffen: Bosnien besteht gegenwärtig aus den autonomen Entitäten Föderation Bosnien-Herzegowina und Republika Srpska sowie der Sonderverwaltungszone Brcko (siehe Karte).
Für den ausländischen Unternehmer ist es dabei nicht unbedeutend, ob er sich in der Föderation oder in der Republika Srpska engagiert. Beide Gliedstaaten haben eine eigene Verfassung. Viele für Investoren relevante Bereiche wie direkte Steuern, Bankensystem, Eigentums- und Urheberrechte sind in den jeweiligen Verfassungen festgeschrieben und werden deshalb auf Gebietseinheitsebene bestimmt. Wobei die Förderation sich in weitere zehn Kantone teilt, die wiederum eigene Aufgabengebiete wie etwa öffentliche Dienstleistungen regeln. Beide Entitäten verfügen hingegen mit einer Investitionsbank über ein eigenes Instrument zur Stimulation der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Republika Srpska gilt gemeinhin jedoch als die unternehmerfreundlichere Entität. Insgesamt werden die Anreize für Investoren, die Gleichstellung beim Immobilienrecht zum Beispiel, gesamtstaatlich gesteuert.
Investitionsort gut aussuchen
"Wenn man in Bosnien-Herzegowina investieren möchte, muss man sich den Investitionsort gut aussuchen und schauen, wer dort wofür zuständig ist", sagt Markus Piuk von der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr, die auch in Bosnien-Herzegowina aktiv ist. Schließlich entwickle sich die Kleinstaatlichkeit mitunter "zu einem richtigen Dschungel", so der Rechtsanwalt. Als Unternehmer müsse man immer im Hinterkopf behalten "dass dieses Land zumindest zweitgeteilt ist." Den Behörden allerdings stellt Piuk ein gutes Zeugnis aus. "Sie gehen mit der Situation pragmatisch um", sagt Piuk. Zudem gibt es in den Gesetzen der beiden Landesteile doch immer wieder Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen, etwa im Versicherungs- und Lizenzbereich, was mittlerweile auch funktioniert.
Österreichische Unternehmer sind - etwa im Banken- und Versicherungssektor - im Land stark vertreten. Darüber hinaus fertigen Produktionsbetriebe, besonders in der Maschinenbauzuliefer-sowie der Textil-und Leder verarbeitenden Industrie oft als verlängerte Werkbank der ausländischen Mütter für den EU-Markt. Die CEFTA-Vereinbarung und ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei garantieren zudem den freien Handel auch über die europäischen Grenzen hinaus.