Lorne Malvo
Biden 2020
Es tauchte doch die Frage auf, warum es keine Annexion war, wie alle NATO+US+EU Sprachrohre rund um die Uhr erzählen. Bitte sehr.
Die Krim und das Völkerrecht: Kühle Ironie der Geschichte - Debatten - FAZ
Für einen Jura-Professor doch ziemlich dilettantisch. Zum einen steht in der Resolution 1244 ausdrücklich drin, dass der endgültige völkerrechtliche Status des Kosovos offen ist, und dieser in Verhandlungen ermittelt werden soll. Es steht nicht drinnen, was geschieht, wenn diese Verhandlungen kein Ergebnis bringen, und eine Seite uniliteral ein Ergebnis postuliert. Die Unabhängigkeit des Kosovo ist zwar durch 1244 nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht ausdrücklich verboten.
Das Problem mit der Krim findet sich vor allem in Balkan in vielen Beispielen wieder. Wenn das, was Russland in der Krim gemacht hat nicht völkerrechtswidrig war, dann wäre es auch nicht völkerrechtswidrig, wenn Albanien den Kosovo, Westmazedonien und Südmontenegro, oder Serbien die Republik Srpska, usw. usf., einnimmt. Die jeweiligen Bevölkerungen wären ja sicherlich dafür. Die einhellige juristische Meinung allerdings ergibt sich aus der KSZE, wonach das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Recht auf territoriale Integrität gleichgestellt sind, und in Konfliktfällen jegliche gewaltsame Lösung völkerrechtswidrig ist. Dies ergibt sich aus Absatz 1, Nr. 2 der Schlussakte von Helsinki. Die KSZE ist völkerrechtlich bindend und wurde von allen Staaten des Warschauer Pakts unterzeichnet und gilt auch heute noch, ist also für die Krimkrise relevant. Daraus ergibt sich zwar, dass eine Sezession und anschließende Eingliederung nicht völkerrechtswidrig ist, die Herbeiführung einer solchen Situation durch Militärgewalt ist es aber sehr wohl, und genau damit haben wir es bei der Annektion der Krim zu tun.