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Zwei Jahre und acht Monate Haft für Inzest-Vater Adolf B. - aber keine Vergewaltigung

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Gelöschtes Mitglied 8317

Guest
Wegen Inzests mit seiner Tochter sowie Nötigung und Körperverletzung muss der 69-jährige Adolf B. zwei Jahre und acht Monate in Haft.

Willmersbacher Inzest-Fall - Zwei Jahre und acht Monate Haft für Inzest-Vater Adolf B. - Aus aller Welt - Hamburger Abendblatt

NÜRNBERG/WILLMERSBACH. Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner Tochter geschlafen, nun wurde ein 69 Jahre alter Rentner aus Bayern deswegen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Adolf B. am Montag nur des Inzests, nicht aber der Vergewaltigung schuldig. Die Kammer wich damit deutlich von der Bewertung und der Strafforderung der Staatsanwaltschaft ab, die 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung gefordert hatte. Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Der Vater hatte hingegen von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Der Vorsitzende der Strafkammmer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers; die 46 Jahre alte Frau aus Willmersbach habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. „Ihre Aussage ist nicht konstant“, sagte der Kammervorsitzende.

+++ Tochter schildert Martyrium im Willmersbacher Inzest-Fall +++

Die Tochter hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie so eingeschüchtert zu haben, dass sie erst nach drei Jahrzehnten den Mut gehabt habe sich zu offenbaren. Der Vater hatte Gewalt gegenüber seiner Tochter stets bestritten und von einvernehmlichen Sex mit ihr gesprochen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.







Kranke kranke Welt
 
Warum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Sagen wir man findet eine Leiche bei dir um die Ecke und 5 Typen die dich hassen wollen dir eins reinwürgen und sagen aus sie hätten gesehen wie du den Mord begangen hast. Weitere Spuren gibt es nicht. Du wirst verurteilt und durch die Todesstrafe hingerichtet.

Zehn Jahre später stellt sich der echte Täter....
 
solchen Menschen muss man dasselbe antun und sie dann sterben lassen !! sollen sie leiden ......lächerlich wieso man keine anderen maßnahmen einsetzt !!!
 
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