Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst ist laut Art. 72 der
türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers.
Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst beginnt die
Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird. Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 41. Lebensjahr vollendet. Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.
Seit dem 15. Juli 2003 dauert der reguläre Militärdienst für Soldaten
(er) 15 Monate, für Reserveoffiziersanwärter
(yedek subay adayı) 12 Monate und für Kurzzeitsoldaten
(kısa dönem er) sechs Monate.[SUP]
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[/SUP]Im Jahr 2007 betrug der Anteil von
freiwillig dienenden Frauen 3,1 Prozent.
Für türkische Staatsbürger, die sich länger als drei Jahre
(1095 Tage) im Ausland befinden und dort auch berufstätig sind, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage[SUP]
[11][/SUP]militärische Grundausbildung zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5112
Euro, für Personen über 38 Jahren sind es 7668 Euro.[SUP]
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[/SUP]Durch die gesetzliche Neuregelung vom 1. Januar 2012 werden sie komplett vom Wehrdienst befreit, wenn sie – unabhängig von ihrem Alter – im Gegenzug eine Zahlung von 10.000 Euro leisten.[SUP]
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