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Erdgasvorkommen: Zypern-Israel-Griechenland

 Das türkisch-libysche Memorandum of Understanding (MoU) vom 27. November 2019 ist – ungeachtet seiner Bezeichnung als bindender völkerrechtlicher Vertrag i.S. der Wiener Vertragsrechtskonvention zu verstehen. Aufgrund der Ablehnung des MoU durch das libysche Parlament am 4. Januar 2020 bestehen Zweifel daran, ob das MoU völkerrecht-lich wirksam in Kraft treten kann.  Die Türkei und Griechenland vertreten vor dem Hintergrund des Ägäis-Konflikts unter-schiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Anerkennung, Inanspruchnahme und Abgrenzung von Seegebieten (insb. von ausschließlichen Wirtschaftszonen).  Aus Art. 121 Abs. 2 SRÜ ergibt sich eindeutig, dass Inseln unabhängig von ihrer Größe die gleichen Seegebiete haben wie das Festland. Die Seegebiete von Inseln sind also bei der Abgrenzung von AWZs mit zu berücksichtigen.  Infolge der gewohnheitsrechtlichen Geltung des Art. 121 Abs. 2 SRÜ kann die Türkei nicht rechtswirksam behaupten, sie sei an die SRÜ-Regelung, welche auch Inseln eine AWZ zubilligt, deswegen nicht gebunden, weil die Türkei das VN-Seerechts-übereinkommen nicht ratifiziert habe :haha:

Warum sollen wir etwas unterschreiben was zu unserem Nachteil ist
Warum belässt man es nicht bei den alten Gesetzen :lol:
Nebenbei mein hochgebildeter die USA hat auch nicht unterschrieben :mrgreen:
 
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
So sieht die Realkarte aus und wenn ihr nicht gut tut kriegt ihr eine auf die Fresse :mrgreen:

Die Konsequenz wäre die gesamte Ägäis :lol:

warum sind dort dann nur griechischer Fischerboote zu sehen?


Komisch. Dachte es gibt auf die Fresse :lol:
 
warum sind dort dann nur griechischer Fischerboote zu sehen?


Komisch. Dachte es gibt auf die Fresse :lol:

Das sind normale Bürger die ihrem täglich Brot nachgehen,die aber bald unsere Bürger sein werden :lol:
Die wollen wir doch nicht verärgern :mrgreen:
 
Um mal wieder beim Thema zu bleiben.

Das griechische Forschungsschiff AEGAEO befindet sich in der griechischen AWZ, wo es vor wenigen Monaten schon reibungslos Forschungen durchgeführt hat.


Hier ist die Route, die bereits zurückgelegt wurde.

pic2.jpg
 
 Das türkisch-libysche Memorandum of Understanding (MoU) vom 27. November 2019 ist – ungeachtet seiner Bezeichnung als bindender völkerrechtlicher Vertrag i.S. der Wiener Vertragsrechtskonvention zu verstehen. Aufgrund der Ablehnung des MoU durch das libysche Parlament am 4. Januar 2020 bestehen Zweifel daran, ob das MoU völkerrecht-lich wirksam in Kraft treten kann.  Die Türkei und Griechenland vertreten vor dem Hintergrund des Ägäis-Konflikts unter-schiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Anerkennung, Inanspruchnahme und Abgrenzung von Seegebieten (insb. von ausschließlichen Wirtschaftszonen).  Aus Art. 121 Abs. 2 SRÜ ergibt sich eindeutig, dass Inseln unabhängig von ihrer Größe die gleichen Seegebiete haben wie das Festland. Die Seegebiete von Inseln sind also bei der Abgrenzung von AWZs mit zu berücksichtigen.  Infolge der gewohnheitsrechtlichen Geltung des Art. 121 Abs. 2 SRÜ kann die Türkei nicht rechtswirksam behaupten, sie sei an die SRÜ-Regelung, welche auch Inseln eine AWZ zubilligt, deswegen nicht gebunden, weil die Türkei das VN-Seerechts-übereinkommen nicht ratifiziert habe :haha:
Meine Fresse was hast du mir da nur für einen Salat hingelegt? Nach zwei Sätzen hab ich schon Ohnmachtsanfälle bekommen
 
Wir müssen nicht nach Reparationszahlungen Betteln :mrgreen:
Griechenland hat Italien Gefickt die deine 0815 Versager Nation 1932 deutlich anal gefickt hat, tja ohne der Hilfe der Größen kassiert ihr nur Niederlagen, Griechen sind Krieger keine Genoziuder Dummschwätzer wie du und deine Regierungen was hat noch mal dein 0815 Versager Nation im Zweiten Weltkrieg gemacht warte ah ja.

 
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