mach dich net auch noch du lächerlichLaut dem Wiener Abkommen von 1961 legitimiert ihn schon Kraft seines Amtes die Botschafter als unerwünscht zu erklären. Vielmehr stelle ich mir dir Frage, was die Botschafter dazu geritten hat kollektiv eine Erklärung zu verfassen. Die kam wirklich zu einer ungünstigen Zeit. Hätte er auf die Erklärung nicht reagiert, käme das einer Bewilligung gleich.
Artikel 41
(1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.
(2) Alle Amtsgeschäfte mit dem Empfangsstaat, mit deren Wahrnehmung der Entsendestaat die Mission beauftragt, sind mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder dem anderen in gegenseitigem Einvernehmen bestimmten Ministerium des Empfangsstaats zu führen oder über diese zu leiten.
(3) Die Räumlichkeiten der Mission dürfen nicht in einer Weise benutzt werden, die unvereinbar ist mit den Aufgaben der Mission, wie sie in diesem Übereinkommen, in anderen Regeln des allgemeinen Völkerrechts oder in besonderen, zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat in Kraft befindlichen Übereinkünften niedergelegt sind.
pack deine sachen und geh.
da du dich in D sachen mischst, bist du in D unerwünscht
