liberitas
Ultra-Poster
Art. 8 EMRK (auch diese Rechtsgrundlage ist für das Ö. Asylrecht relevant)
Bitte auch die Entscheidung vom 29.09.2007 des VfGH beachten (Beschwerde einer Kroatin)
Ach ja,
mein Nachbar, in Timbuktu geboren und aufgewachsen, stellte Anfang 2000 fest, dass die wirtschaftliche und soziale Situation für ihn und seine Familie unerträglich geworden war.
Auf abenteuerlichen wegen landete er schließlich in Ö. und beantragte Asyl. böse!
Während der Dauer des Verfahrens arbeitete er (schwarz natürlich) in einem Restaurant als Abwäscher. böser Schwarzarbeiter! er brauchte Geld, um seine Frau und die 2 kleinen Kinder ins Land holen zu können. böse.
Heute, nach knapp 13 Jahren, ist er Besitzer von 2 eigenen gutgehenden Restaurants. er ist Arbeitgeber von ca 15 Arbeitern. er zahlt mehr Steuern und Abgaben als die meisten hier unter uns.
Einer seiner Söhne hat mittlerweile das Studium beendet und arbeitet als Rechtsanwalt. die anderen Kinder sind noch in der Ausbildung, aber in wenigen Jahren werden auch sie Steuern und Pensionsversicherungsbeiträge zahlen.
Ach ja, ein böser Moslem ist mein Nachbar auch: er beachtet die Regeln ungefähr im selben Ausmaß, wie auch ich - ein echter "Taufschein-moslem" also.
Aber es bleibt für so manchen seine Punzierung: ein böser Flüchtling. der mehr für das funktionieren dieses Staates beiträgt, als viele, die ihn lieber heute als morgen abschieben würden...
Bleib bitte am Teppich! Ich diskutiere nicht, wenn einer mit "böser Flüchtling" oder gar mit "böser Moslem" argumentiert denn das stand bisher gar nicht zur Debatte.
Es gibt bei uns Gesetzte, ob gut oder schlecht sei dahingestellt. Fakt ist, die Ausländerbehörde hat sich danach zu richten und zwar ohne wenn und aber!