Muslime scheitern mit Klage gegen Minarett-Verbot
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage muslimischer Gruppen gegen das Minarett-Verbot in der Schweiz abgelehnt. Sie seien nicht selbst betroffen.
Mehrere Muslime sind mit ihren Beschwerden gegen das
Schweizer Bauverbot für Minarette vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Eine kleine Kammer des Gerichts aus sieben Richtern erklärte die Anträge für nicht zulässig.
Die Beschwerdeführer – ein ehemaliger Sprecher der Genfer Moschee, drei muslimische Vereinigungen und eine Stiftung – seien von dem Bauverbot nicht direkt betroffen, begründete das Straßburger Gericht seine Entscheidung. Damit gebe es keine Grundlage für eine Prüfung ihrer Beschwerden.
Volksabstimmung für Bauverbot
Die Schweizer hatten bei einer
Volksabstimmung im November 2009 für ein Bauverbot für Moscheen mit Gebetstürmen gestimmt. Daraufhin wurde die Verfassung geändert. Deren Artikel 72, Absatz 3 lautet nun: „Der Bau von Minaretten ist verboten“.
Dagegen reichten die Liga der Muslime in der Schweiz, eine Stiftung sowie zwei muslimische Kulturvereine in Genf und Neuchâtel Beschwerden beim Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sie machten Verstöße gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot geltend.
Beschwerden nur von Opfern
Die kleine Kammer des Straßburger Gerichts wies darauf hin, dass laut Menschenrechtskonventionen nur Beschwerden von Opfern eines Grundrechtsverstoßes angenommen werden können. Dies sei in den vorliegenden Fällen aber nicht gegeben.
Die Beschwerdeführer seien auch nicht als potenzielle Opfer anzusehen, weil keiner von ihnen geltend gemacht habe, in nächster Zeit den Bau einer Moschee oder eines Minaretts zu planen. Die Entscheidung ist rechtkräftig. Derzeit sind vor dem Straßburger Gerichtshof noch drei ähnliche Beschwerden gegen die Schweiz anhängig.
Schweiz: Muslime scheitern mit Klage gegen Minarett-Verbot - Nachrichten Politik - Ausland - WELT ONLINE
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