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Armenien - Aserbaidschan Konflikt

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 28870
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Da steht iwas von Leugnung und grobe Verharmlosung. Ich leugne weder Geschehnisse, noch verharmlose ich etwas. Ich komme zu einem anderen Schluss und das ist auch schon alles. :lol:
 
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß, dass es solche Intentionen in Frankreich gibt aber nicht in DE. Wenn, dann sollen sie mir mal meine Meinung verbieten. :lol:

Da steht iwas von Leugnung und grobe Verharmlosung. Ich leugne weder Geschehnisse, noch verharmlose ich etwas. Ich komme zu einem anderen Schluss und das ist auch schon alles. :lol:

Wenn du es als Massenmord beschreibst, dann leugnest du den Völkermord.

Anerkennung als Völkermord
Ein wichtiges Zeichen für Armenien


Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden
Berlin: (hib/SCR) Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an. Dabei handelt es sich um einen sachfremden Änderungsantrag zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (20/3708) der Bundesregierung. Der so geänderte Entwurf passierte den Ausschuss mit demselben Stimmverhalten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Donnerstag geplant.

 
Der Deutsche Bundestag stellte in seiner Resolution vom 2. Juni 2016 mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung fast einstimmig durch alle Fraktionen fest, dass die planmäßige Vertreibung, Ermordung und Vernichtung der Armenier und anderer christlicher Volksgruppen im Jahr 1915 und den folgenden als Völkermord zu bezeichnen ist. Der Bundestag setzt sich für eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse zur Zeit des Ersten Weltkrieges und der Rolle des Deutschen Reichs ein und fordert die Landesparlamente auf, die Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte des 20. Jahrhunderts in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Der Bundestag setzt sich ferner dafür ein, dass im Rahmen der Haushaltsmittel wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und Armenien gefördert werden, die zu einem Austausch und Annäherung sowie einer Aufarbeitung der türkisch-armenischen Geschichte dienen.[18] In Deutschland als Verbündetem der Türkei im Ersten Weltkrieg ist die Beteiligung deutscher Militärattachés weitgehend unbekannt.[19][20]

Da haben wir es. So viel zur Meinungsfreiheit in Europa :lol:
 
Wenn du es als Massenmord beschreibst, dann leugnest du den Völkermord.

Anerkennung als Völkermord
Ein wichtiges Zeichen für Armenien


Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden
Berlin: (hib/SCR) Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an. Dabei handelt es sich um einen sachfremden Änderungsantrag zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (20/3708) der Bundesregierung. Der so geänderte Entwurf passierte den Ausschuss mit demselben Stimmverhalten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Donnerstag geplant.


Da haben wir es. So viel zur Meinungsfreiheit in Europa :lol:

Gesetz wurde ja auch erst 2021 verabschiedet, nach der Anerkennung als Völkermord im Jahre 2021

P.S.: Deswegen gibt es für mich auch keine Diskussionsgrundlage darüber, es war Völkermord.
 
Ich weiß nicht, was die Juristen als Bedingungen für einen Völkermord zur Grunde legen. Ich habe über meine Kriterien geschrieben. Wenn du aber als Betreiber des Forums in Schwierigkeiten kommst, lösche von mir aus die betreffenden Beiträge. Das ist ja echt kaum zu fassen. :lol:
 
Ich weiß nicht, was die Juristen als Bedingungen für einen Völkermord zur Grunde legen. Ich habe über meine Kriterien geschrieben. Wenn du aber als Betreiber des Forums in Schwierigkeiten kommst, lösche von mir aus die betreffenden Beiträge. Das ist ja echt kaum zu fassen. :lol:
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, muss mich aber daranhalten. Anders als du, sehe ich es schon als Völkermord an. Genau so wie Srebrenica, oder an den Serben durch NDH
 
Mir fehlt einfach die Einstufung, die die Tragweite der Geschehnisse einordnet. Man kann den Holocaust nicht mit Srebrenica gleichsetzen. Der Grund mag zwar eine ähnliche sein aber nicht die Größenordnung
 
Mir fehlt einfach die Einstufung, die die Tragweite der Geschehnisse einordnet. Man kann den Holocaust nicht mit Srebrenica gleichsetzen. Der Grund mag zwar eine ähnliche sein aber nicht die Größenordnung
Man setzt den Holocaust auch nicht mit einem Völkermord gleich. Leider hat es sich bei vielen im Sprachgebrauch fälschlich so eingebürgert. Die Leugnung des Holocaust ist noch eine andere Dimension und fällt auch unters Verbotsgesetz.
Und wir haben hier auch die Regeln in etwa so definiert:

§2 Völkermorde, Vertreibunge und Volksverhetzung

2.1
Die Verherrlichung, Leugnung, Unterstellung von und der Aufruf zu Völkermorden und Vertreibungen, sowie Volksverhetzung, wird mit einer Verwarnung bestraft. User, die dies wiederholt tun, können sofort gesperrt werden.

2.1.1
Die Verherrlichung von verurteilten Kriegsverbrechern und anerkannten Terrororganisationen wird nicht geduldet und mit einer Verwarnung bestraft.

2.2
Die Diskussion über Ausmaß von Völkermorden und Vertreibungen ist gestattet. Wer sich jedoch allein auf nationalistische, widerlegte oder falsche Quellen beruft, kann dazu aufgefordert werden dies zu unterlassen und u. U. aus einer Diskussion ausgeschlossen werden.

2.3
Zur Volksverhetzung gehört es genau so wenn man einer Volksgruppe ihre Nationalität aberkennt, sprich sie mit einer anderen asoziiert und sie so bezeichnet. Wie es bei zB. bei Mazedoniern der Fall ist werden Begriffe wie Bulgare, Fyromer bzw. Fyromäer verwarnt.
Ich möchte hier jetzt nicht alle Begriffe für Völker, Volksgruppen usw. erörtern, ein Mongole ist ein Mongole und kein Türke. Schon aus Respekt würde ich die korrekte Bezeichnung für ein Volk wählen.
 
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