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Attentate der Ustase

Ich habe überlegt ob das aus meiner Sicht zutrifft ... und musste erstmal feststellen, dass mir nicht klar war, was genau ein Unrechtsstaat ist, und musste es nachlesen:
Unrechtsstaat ist eine abwertend gebrauchte[SUP][1][/SUP] Bezeichnung für einen Staat, der kein Rechtsstaat ist.[SUP][2][/SUP] Es handelt sich um ein politisches Schlagwort. Der Terminus hat aber auch Eingang in den rechtswissenschaftlichen Diskurs gefunden, der sich insbesondere um eine Definition des Begriffs bemüht.[SUP][3][/SUP]
...
Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.[SUP][5][/SUP] Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.[SUP][5][/SUP] Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.[SUP][6][/SUP] Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.[SUP][7][/SUP] Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein.[SUP][8][/SUP]
Welche Kriterien machen nun einen Unrechtsstaat aus? Solche Diskussionen gab es auch schon bezüglich der DDR. Gregor Gysi vertritt die Meinung, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Hier komme ich nicht richtig weiter, also muss ich annehmen, ein Unrechtsstaat ist ein Staat, der kein Rechtsstaat ist:

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen konstitutionelle Gewalten rechtlich gebunden sind (Gesetzesbindung) und der damit in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit des Einzelnen zu sichern. Alles staatliche Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, unterliegt somit dem Rechtsschutz und muss ferner der Situation angemessen sein. Solches, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, kann durch ein Gericht auf seine Übereinstimmung mit dem Recht überprüft werden.[SUP][1][/SUP]
War das erfüllt bei YU? In allgemeinen Fällen war das zwar vermutlich erfüllt, es gab Gerichte und man konnte klagen, aber nicht in den Fällen, in denen sich der Staat bedroht fühlte, da verlor der Unglückliche schlagartig sämtliche Rechte und erlag schutzlos der Willkür des Staatsapparates.
--> Nein


Um ein friedliches Zusammenleben in der Gemeinschaft zu sichern, ist die Wahrung der persönlichen Freiheiten nicht der Selbstjustiz überlassen, sondern institutionell gewährleistet,[SUP][2][/SUP] und zwar so, dass die Freiheiten des einen dort enden, wo die Freiheiten der anderen beginnen.[SUP][3][/SUP]
Erfüllt würde ich sagen
--> Ja


Rechtsstaatlichkeit wurde als Antwort auf den absolutistischen Polizeistaat begriffen und sollte die Staatsmacht rechtlich begrenzen.[SUP][4][/SUP] Sie sollte insbesondere elementare Menschenrechte gewährleisten, durch Gewaltenteilung, aber auch durch ein Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die staatlichen Gewalten mäßigen, durch einen Vorrang des Gesetzes eine Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns sichern, für alle belastenden staatlichen Akte einen Vorbehalt des Gesetzes einführen, die Koexistenz gleicher persönlicher Freiheit zuverlässig gewährleisten, mit dieser Rechtssicherheit auch sichere Dispositionsgrundlagen schaffen und alle staatlichen Akte einer Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterwerfen.[SUP][5][/SUP]
Kurz gesagt: Nicht erfüllt
--> Nein

Jugoslawien war nach dieser Definition ein Unrechtsstaat, erst recht wenn noch weitere Aspekte betrachtet werden wie z.B. keine Pressefreiheit.
 
Blacky recherchiere doch mal im fall serbien gegen Albanien. ..bin msl gespannt ob man die selbe meinung ..hat
 
Blacky recherchiere doch mal im fall serbien gegen Albanien. ..bin msl gespannt ob man die selbe meinung ..hat
Du meinst das Spiel? Das habe ich schon ungefragt kommentiert:
Diese Drohnengeschichte war in der Tat originell, muss man zugeben ::lol: wenn man sich auch fragen muss wie bereits jemand gesagt hatte, wie die das ins Stadion schmuggeln konnten.

Letzendlich ist das wie ein beliebiger eingeworfener Gegenstand zu werten, den man entfernen muss, zumal mit jeder Sekunde Flugzeit das Publikum aggressiver wurde. Der serbische Spieler hat diese Fahne zu recht runtergeholt (was auch immer drauf war) und sie weder bespuckt noch an den Arsch gehalten. Die Reaktion der albanischen Spieler daraufhin diese "zurückzuerobern" war völlig überzogen, unnötig noch größere Unruhe in die Situation reingebracht, was sollte das eigentlich? Sie hätten sich einfach zurückhalten sollen und Thema wäre erstmal durch.

Was aber auf keinen Fall hätte passieren dürfen ist dass Zuschauer durchbrechen und albanische Spieler angreifen, und wie man an einigen grinsenden Odnern sieht haben wohl nicht alle ihren Job ernst genommen. Das finde ich am Schlimmsten und ich denke, das wird Serbien teuer zu stehen kommen. Die Albaner können zu recht sagen, es war doch erkennbar, dass man für ihre Sicherheit nicht grantieren könnte.

Schade, denn im Großen und Ganzen waren die Spieler doch korrekt zueinander, es gab mehrere freundshaftliche Umarmungen (no homo).

Wobei ich später belehrt wurde, dass die Drohne von Ausserhalb kam.
 
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