Der Kapitalismus, ist aber gerade drauf und dran auch alles zu verkacken.
Nicht der Kapitalismus, sondern einzelne Menschen an Machtpositionen.
Aus trauriger Aktualität:
Am 20. März endet der Traum von den eigenen vier Wänden
Gäbe es die neuen Regeln für Wohnungskredite schon lange, hätten nur wenige ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Von Ronald Barazon / 03.03.2016 - 06:00 /
Noch bis zum 20. März werden Wohnungsdarlehen zu den bisher üblichen Bedingungen vergeben. Ab dem 21. März ist alles anders. Die Folge: Nur mehr wenige bekommen eine Finanzierung für ein Eigenheim von ihrer Bank.
Die Neuerung ist keine Bosheit der Kreditunternehmungen, sondern eine weitere Groteske der EU-Finanzpolitik, die die Menschen vor sich selbst schützen will. Man muss, so lautet die Argumentation, verhindern, dass Darlehen und Kredite aufgenommen werden, die die Kunden überfordern. Also hat die Bank zu klären, ob die Einkommen der Kunden ausreichen, um die Raten zu zahlen. Ist dies nicht der Fall, gibt es keinen Kredit.
Damit nicht genug: Die Einkommen der Kreditnehmer müssen auch einen Anstieg der Zinsen auf 6 Prozent im Jahr verkraften können.
Die Hilfe von Verwandten oder Freunden, die Verpfändung von Immobilien darf nicht mehr beachtet werden. Die Darlehenswerber müssen selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Die neue Regelung bedeutet, dass vor allem Junge kaum noch eine Eigenheimfinanzierung bekommen können.
Die Absurdität beruht auf der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher. In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt, das, gemäß den Vorgaben der EU, am 21. März 2016 in Kraft tritt.
Die Feststellung, ob sich Kunden den Kredit leisten können, erfolgt zum Zeitpunkt des Antrags und entscheidet über die Zuteilung. Da aber in der Folge Probleme auftreten können, braucht die Bank Sicherheiten.
Somit werden sehr wohl Bürgschaften von Verwandten und Freunden gefordert sein. Und vor allem die Belehnung von Grundstücken. Also jene Instrumente, die bisher immer genügt haben, um die fehlende Bonität von Kreditnehmern auszugleichen.
In diesem Zusammenhang ist neben der Richtlinie und dem Gesetz auch die EU-Verordnung "CRR" zu berücksichtigen, mit der Basel III eingeführt wurde.
Die Banken müssen den Marktwert der belehnten Immobilien feststellen und auch darauf achten, dass zwischen den Hypotheken und dem erzielbaren Verkaufspreis ein vom Gesetz und der Finanzmarktaufsicht vorgegebener Spielraum bleibt.
Damit nicht genug, sie müssen bei der generell vorgesehenen Unterlegung der Finanzierung mit Eigenkapital gesondert die belehnten Grundstücke berücksichtigen, um für einen möglichen Wertverlust vorzusorgen. Womit die Kreditvergabe zusätzlich erschwert wird.
Fazit: Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele ausgeträumt. Die EU zwingt die Menschen zur Miete.