Sahih Muslim überliefert von Jabir Ibn Abdillah al-Ansari und Salama Ibn al-Akwa' "...Istamta'u heißt 'Zeitehe' zu vereinbaren" (Sahih Muslim English version, v2, chapter DXLI titled: Temporary Marriage, Tradition #3246.). Allah erläutert verschiedene Arten der Ehe: In den Versen vor 4:24, die permanente Ehe. Im Vers 4:24, Istamta'a, die "Zeitehe". Im Vers 4:25, die Ehe mit Sklavinnen (der Islam befreit Sklaven vom Sklaventum).
Sahih Bukhari: Imran Ibn Husain überliefert: "Der Vers über Mut'a wurde geoffenbart im Qur'an, also handelten wir entsprechend zu Zeiten des Gesandten Allah's und hiernach kam kein anderer Vers, der dies illegal gemacht hätte, noch hat der Gesandte Allah's dies verboten, bis er starb. Doch ein Mann sagte, was ihm seine eigene Meinung suggerierte."
Sunni Referenzen:
- Sahih al-Bukhari, Arabic-English, v6, Hadith #43 (Auf Englisch ist die Überlieferung verfälscht: aus dem arabischen Original macht der Saudische Übersetzer (Muhammad Muhsin Khan) Hajj-at-Tamatu.
- Sahih al-Bukhari, Arabic, V2, S375, V6, S.34
- Musnad Ahmad Ibn Hanbal, V4, S.436 überliefert von 'Imran Ibn al-Qasir (Auch diese Hadith erscheint regelmäßig als Tefsir zu Vers 4:24))
Dieser "Mann", so es geht ebenfalls aus den Kommentaren zu Sahih al-Bukhari und aus Sahih Muslim hervor, war Umar. "Ein Mann sprach entsprechend seiner persönlichen Meinung und dies war Umar."
Sunni Referenz:
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter CDXLII, Tradition #2825
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p898, Tradition #166.
Ebenfalls: "Der Mann, der hier gemeint ist, war der Kalif."
Sunni Referenzen:
- Fat'h al-Bari fi Sharh Sahih al-Bukhari, von Ibn Hajar Asqalani, V4, S.177
- Sharh al-Nawawi zu Sahih Muslim, V3, S.364, Dar al-Sha'ab Druck
Abu Nadhra Überliefert:
Ibn Abbas befahl Mut'ah zu praktizieren, während Ibn Zubair es verbot. Ich erwähnte dies gegenüber Jabir Ibn Abdillah und er sagte: Durch mich kam diese Hadith in Umlauf. Wir praktizierten Mut'a (von Hajj und Frauen) zu Zeiten des Gesandten Allah. Als Umar als Kalif eingesetzt wurde, sagte dieser: Wahrlich, Allah erlaubte für seinen Gesandten was immer er mochte und wie er es mochte. Und sein Befehl wurde im Quran geoffenbart. Also erledigt (letztmalig) eure Hajj mit Umra wie Allah befahl und bestätigt (wandelt eure Verträge von Mut'a zu permanent) die Ehen ggü. jenen Frauen (mit denen ihr Mut'a praktiziert). Und jede Person die (hiernach) zu mir kommt mit einer vereinbarten Zeit (d.h. Mut'a), so werde ich ihn steinigen lassen.
Sunni Referenz:
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter CDXLII, Tradition #2801
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p885, Tradition #145.
Überliefert von 'Abdullah Ibn Masud: Wir partizipierten in den heiligen Kämpfen, geführt durch Allahs Gesandten und wir hatten nichts mit uns (keine Frauen). Also sagten wir: „Sollen wir uns kastrieren lassen?" Er verbot uns dies (die Kastration) und es wurde uns erlaubt, Frauen mit einem vorübergehenden Vertrag (Mut'a) zu heiraten und er rezitierte uns: 'Oh ihr Gläubigen! Erklärt nicht für Haram die Guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat und übertretet nicht.' (5.87)
Sunni Referenz:
- Sahih al-Bukhari, Arabic-English version, v7, Tradition #13a (7.13)
- Sahih al-Bukhari, Arabic, v6, p11, under Tafsir of verse 5:87 of Quran
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p1022, Tradition #11, "Kitab al-Nikah, Bab Nikah al-Mut'a"
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter DXLI (titled: Temporary Marriage), Tradition #3243
Im Anschluss zu obiger Überlieferung, in Sahih Muslim, wird überliefert: Diese Überlieferung wurde (ebenfalls) überliefert aufgrund des Zeugnisses von Isma'il, mit der gleichen Isnad, (jedoch sind die Worte hier): "Wir waren jung, also sagten wir: "Oh Allah's Apostel sollen wir uns nicht kastrieren lassen? Aber er (der Überlieferer) sagte NICHT wir wären auf einem Kriegszug."
Sunni Referenz:
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter DXLI (titled: Temporary Marriage), Tradition #3245
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p1022, Tradition #12, "Kitab al-Nikah, Bab Nikah al-Mut'ah"
Weitere Ahadith
Überliefert von Abu Nadhra:
Als ich mich in der Gesellschaft von Jabir Ibn Abdullah befand, kam ein Mann zu ihm und sagte, dass Ibn Abbas und Ibn Zubair sich über die zwei Arten der Mut'ah (Mut'ah von Hajj und Mut'ah von Frauen) streiten würden, woraufhin Jabir sagte: Wir praktizierten beide Formen (Mut'ah bei Frauen und Hajj) zu Zeiten den Gesandten Allah's (s.). Umar hat uns diese dann verboten und deshalb haben wir ihre Ausübung unterlassen.
Sunni Referenz:
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter DXLI (titled: Temporary Marriage), Tradition #3250.
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p1023, Tradition #17, also v2, p914, Tradition #1249.
Jabir Ibn Abdullah berichtete:
"Wir schlossen Vereinbarungen über "Zeitehen" ab für eine handvoll Datteln oder Getreide zu Zeiten des Propheten und zu Zeiten von Abu Bakr bis Umar wurde uns dies verboten wegen Amr Ibn Huraith."
Sunni Referenz:
- Sahih Muslim, English version, v2, chapter DXLI (titled: Temporary Marriage), Tradition #3249
- Sahih Muslim, Arabic version, 1980 Edition Pub. in Saudi Arabia, v2, p1023, Tradition #16, "Kitab al-Nikah, Bab Nikah al-Mut'ah"
Überliefert von Abu Jamra:
"Ich hörte Ibn Abbas (eine Fatwa geben), als er gefragt wurde über die Mut'ah von Frauen verboten wäre und er erklärte, sie sei erlaubt (Nikah al-Mut'a). Darauf sagte einer seiner befreiten Sklaven zu ihm: "Das gilt nur wenn es notwendig und (qualifizierte permanente) Frauen rar sind oder ähnlich Fälle." Darauf sagte Ibn Abbas: "Ja."
Sunni Referenz:
- Sahih al-Bukhari, Arabic-English, v7, Hadith #51
Einer der vielen Sahaba, welcher in Opposition zur Innovation von Umar stand, war sein Sohn, Abdullah Ibn Umar! Er bestand auf die Legalität beider Formen, Mut'ah von Hajj und Mut'a von Frauen. Im Folgenden die Ahadith zu beiden Formen, Überliefert von Tirmizi: "Jemand fragte Abdullah Ibn Umar über die Mut'ah (von Hajj) und er antwortete: Sie ist erlaubt (Halaal). Daraufhin fragte man ihn: Dein Vater Verbot sie. Er sagte: Glaubst du dass mein Vater verbieten kann, was der Prophet tat? Soll Ich dem folgen, was mein Vater sagte oder dem, was der Prophet anordnete? Der Mann antwortete: Natürlich dem, was der Prophet anordnete."
Sunni Referenzen:
- Sahih al-Tirmidhi, V1, S.157
- Tafsir al-Qurtubi, V2, S.365, Überliefert von al-Darqunti
Die zahlreichen Ahadith hierzu zeigen, dass beide Formen der Mut'ah praktiziert wurden zu Zeiten des Prophet (s.) und Abu Bakr und in den frühen Zeiten von Umar's Regierung. Doch verboten wurden sie durch Umar, wie es viele bezeugen und wie er es auch selbst bezeugt.
Nachweis auf Grundlage von Sunni Historien und Fiqh Büchern
Die Eingangs erwähnte Überlieferung von Ali Ibn Abi Talib von den Sunni Quran-Kommentaren, wird ebenfalls in vielen weiteren Sunni Büchern wiedergegeben, mit kleineren Variationen in den Worten "Shafa" (ein paar) anstelle von "Shaqi" (ein "Playboy").
"Ali sagte:
Die Mut'ah ist eine Gnade von Allah an seine Diener. Wäre es nicht aufgrund des Verbotes durch Umar, würde niemand die Sünde der Zina begehen außer den Shaqi/Shafa"
Sunni Referenzen:
- Bidayat al-Mujtahid, by Ibn Rushd, v2, p58
- al-Nihaya, by Ibn al-Athir, v2, p249
- al-Faiq, by al-Zamakhshari, v1, p331
- Lisan Al-Arab, Ibn Mandhoor, v19, p166
- Taj al-Aroos, v10, p200, - Fat'h al-Bari, v9, p141
- Kanz al-Ummal, by al-Muttaqi al-Hindi, v8, p293
- Al-Iqd Al-Fareed, v2, p139
- Umadat al-Qari, by al-'Ayni, v8, p310, (reports Mut'ah was Halaal at the time of the Prophet + Abu Bakr + some of the Umar's period.)
al-Hafidh Jalaluddin al-Suyuti sagte über Umar:
"Er (Umar) ist der erste, der die Mut'a verbot (haram erklärte)."
Sunni Referenz:
Tarikh al-Khulafaa, von al-Hafidh Jalaluddin al-Suyuti, p136
al-Qastalani schrieb:
Der Satz "Doch ein Mann sagte, was ihm seine eigene Meinung suggerierte" (analog , Sahih Bukhari) ist Umar Ibn al-Khattab und nicht Uthman, weil er der erste war, der die Mut'a verbot. Also folgte derjenige nach ihm (d.h. Uthman) diesem nur in dessen Handlung."
Sunni Referenz:
al-Irshad, von al-Qastalani, V4, S.169
Malik Ibn Anas und al-Shafi'i überliefern wie viele andere folgende Hadith als Sahih: Urwah Ibn Zubair überliefert dass Khulah Bint Hakim zu Umar Ibn al- Khattab kam und sagte: Rabi'ah Ibn Umayyah praktizierte Mut'ah mit einer Frau und die Frau wurde schwanger durch ihn. Umar wurde zornig und sagte:
"Zu dieser Mut'ah , hätte ich das Verbot früher als jetzt verhängt, so würde ich ihn steinigen lassen."
Sunni Referenz:
- al-Muwatta', von Malik Ibn Anas, über das Thema Mut'a, V2, S.30
- Kitab al-Am, von al-Shafi'i, v7, p219
- Sunan al-Kubra, von al-Bayhaqi, v7, p206
Ibn Hazm (gest. 456), ein prominenter Sunni Gelehrter gibt in seinem Buch "Muhalla" die Namen einiger Sahaba und ihrer Anhänger, welche die Mut'ah weiter für Halal erachteten. In der 9. Sektion seines Kapitels über Ehe in seinem Buch "Muhalla" gibt Ibn Hazm auch eine detaillierte Übersicht zu Mut'ah und ihren Regularien. Zu den aufgeführten Sahaba und ihrer Anhängern zählen:
Imam Ali (AS), Abu Dhar, Jabir Ibn Abdillah, Abdullah Ibn Abbas, Abdullah Ibn Masud, Zubair Ibn al-Awwam, Imran Ibn Husain, Abdullah Ibn Umar, Ubay Ibn Ka'ab, Abu Sa'id al-Khudri, Salamah Ibn Umayyah, Awka' Ibn Abdillah, Salamah Ibn al-Awka', Khalid Ibn Muhajir, 'Amr Ibn Huraith, Rabi'a Ibn Umayya, Suhair, Sa'id Ibn Jubair Tawoos, Qotadah, Mujahid, Ataa al-Madani al-Suddy, Imam al-Hasan, ...