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@Sch
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Vielleicht auch @Pejani interessant
 
Was das auch immer sein mag:
Added support for YouTube Live URLs.
Updated miniplayer icon in RTL mode so it matches the miniplayer's placement.
 
Auch gute Nachrichten fĂĽr 2-Weg ignorieren. Der Programmierer ist wieder aufgetaucht:

Hi everyone, still around all is okay thank you to everyone concerned. Had to take an extended hiatus for life reasons, sorry for the delay in support for our add-ons, we have not abandoned them. All of our add-ons will be updated within the next couple of weeks with long awaited features, bug fixes, compatibility with the latest XF + PHP versions. Thank you for all your support these last 5 years :)

Ich lass mich mal überraschen. PHP 8 wäre schon an der Reihe
 
Egal, ob ich auf Akzeptieren oder Verweigern klicke, ich muss jedes Mal, wenn ich mich einlogge, schon wieder die Entscheidung treffen, ob ich Cookies will oder nicht.
 
Egal, ob ich auf Akzeptieren oder Verweigern klicke, ich muss jedes Mal, wenn ich mich einlogge, schon wieder die Entscheidung treffen, ob ich Cookies will oder nicht.
Ist leider vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Man muss dir jedesmal bei neuerlichem einloggen die Wahl zur Verfügung zu stellen. Es sind wieder "Abmahner" unterwegs. Mit dem "ausloggen" löscht du auch einige Cookies.
Haben geglaubt mit der "abgespeckten" Variante durchzukommen, leider nicht.


Diese Vereinbarung wurde mit dem Provider getroffen:

Sollten Sie personenbezogene Daten über *** GmbH verarbeiten, ist hierfür der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) im Sinne des Artikel 28 Absatz 3 DSGVO mit der *** GmbH rechtlich verpflichtend. Im Rahmen dieses Vertrages wird die netcup GmbH als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 1 DSGVO tätig.
Einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag können Sie hier im *** Customer Control Panel (CCP) unter "Stammdaten" -> "Auftragsverarbeitung" abschließen. Unser Formular unterstützt Sie bei der Angabe der notwendigen Informationen.
Wenn sie keinen Auftragsverarbeitungsvertrag abschlieĂźen oder die notwendigen Informationen nicht angegeben werden, nimmt die *** GmbH an, dass Sie keine Verarbeitung personenbezogener Daten beabsichtigen oder durchfĂĽhren.
Beachten sie auch unsere Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV)

Abgesehen von den Abmahnungen die wir erhalten haben, macht auch der Rest ĂĽberhaupt keinen SpaĂź mehr und dann muss man noch auf anderen Plattformen Verleumdungen, Beleidigungen und ganz miese Unterstellungen von diversen Usern lesen.
 
Genau genommen verarbeiten wir hier keine Personenbezogenen Daten wenn man mal von der IP-Adresse absieht und selbst da kommt man nicht an die Person ran ohne richterlichen Beschluss bei seinem Provider oder was auch immer.
Es werden nur die Email-Adresse gespeichert und es wird nicht einmal gecheckt ob es eine gültige Email ist. Nur wenn es eine falsche Email-Adresse ist, oder der Ordner voll ist, dann bekomme ich ständige eine Unzustellbarkeitsmeldung, was sich auch nicht positiv auswirkt, weil deswegen diese Email-Adresse auf einer Blacklist war. Dann noch die Geburtstage, falls jemand preisgeben möchte und natürlich Passwort, welches mit einer Verschlüsselung gespeichert ist.
Dann bin ich auch noch für jeden Mist verantwortlich der hier gepostet wird und kann dafür auch verklagt werden. Mein Name steht im Impressum, bis jetzt hat es zumeist genügt, wenn ich diese Beiträge gelöscht habe.

DSGVO
Neue Abmahnwelle wegen Google Fonts
Im Sommer hatten Abmahnungen wegen des Einsatzes von Google-Schriftarten auch in Ă–sterreich fĂĽr Unruhe gesorgt

Im Sommer sorgte eine Welle von Schreiben an Websitebetreiber für Aufsehen, in denen selbigen Verstöße gegen die DSGVO wegen Nutzung von Google Fonts vorgeworfen wird. Nun kommt es erneut zu einer Flut derartiger Schreiben, wie sowohl das deutsche IT-Medium heise.de als auch das Anwaltsportal anwalt.de berichten.

Demnach verschicken sowohl die Rechtsanwalt Lenard als auch die RAAG derartige Schreiben, heißt es auf der Website anwalt.de – teilweise erhalten Webmaster die Abmahnungen sogar doppelt. Laut heise.de sind erneut tausende Websitebetreiber betroffen, die zwischen 100 und 500 Euro bezahlen sollen.

Auch in Ă–sterreich
Im Sommer waren derartige Schreiben auch an Webmaster in Ă–sterreich ergangen, hierzulande wurden 190 Euro wegen der Einbindung von Google-Schriftarten verlangt. Der Vorwurf lautet, dass ĂĽber die Schriftarten ein Kontakt zwischen den Website-Besuchern und Google-Schriftarten hergestellt wird.

 
Ist leider vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Man muss dir jedesmal bei neuerlichem einloggen die Wahl zur Verfügung zu stellen. Es sind wieder "Abmahner" unterwegs. Mit dem "ausloggen" löscht du auch einige Cookies.
Wirklich JEDES Mal? Ich habe mich jetzt ein paar Mal bei YouTube ein- und ausgeloggt und ich bekam da das erste Mal beim Ausloggen zwar eine Benachrichtigung, dann habe ich das aber noch zwei- dreimal gemacht und es kam nichts mehr.
 
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