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Belohnung für Kindermörder!

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
Das ist doch keine Belohnung. Ich glaub wir sind uns alle einig, dass dieser Kerl der größte Abschaum ist und hoffentlich wird er nie wieder seine Zelle verlassen, nichtsdestotrotz kann es nicht sein, dass Polizisten Folter androhen oder foltern. Gottseidank leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat. Diese Androhungen könnten jeden treffen, selbst Menschen die unschuldig sind.

Ich will garnicht leugnen, dass es einen bitteren Nachgeschmack hat. Richter sind an Recht und Gesetz gebunden und die Verfassung sagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist.
 
Na ganz so Theodisk würde ich es nicht sagen. Allerdings ist es wirklich schwer, so etwas nachzuvollziehen, da möchte man den Richter am liebsten fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Aber dieser hat vermutlich gar keine andere Wahl, da bei der urteilsfindung die Tat dieses Penners im zweiten Verfahren nicht berücksichtigt werden darf, sprich für dieses Verfahren nicht maßgeblich ist. Man muss das zweite Verfahren, wegen Androhung körperlicher Gewalt, losgelöst vom eigentlichen Hauptverfahren sehen.
 
Er kann meiner Meinung schon froh sein, dass er ne Einzelzelle in nem deutschen Knast bekommt.
Dieses Drecksschwein sollte direkt geköpft werden
 
Der typ bringt ein kind um und kriegt aber schmerzensgeld weil gewalt bloß ANGEDROHT wurde, OMG ::lol: Krankes System, wenn man weiss der hat ein Kind irgendwo versteckt dann ist es ein gutes recht ihn zu foltern um den standort rauszukriegen, wieso auch nicht.
 
Na ganz so Theodisk würde ich es nicht sagen. Allerdings ist es wirklich schwer, so etwas nachzuvollziehen, da möchte man den Richter am liebsten fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Aber dieser hat vermutlich gar keine andere Wahl, da bei der urteilsfindung die Tat dieses Penners im zweiten Verfahren nicht berücksichtigt werden darf, sprich für dieses Verfahren nicht maßgeblich ist. Man muss das zweite Verfahren, wegen Androhung körperlicher Gewalt, losgelöst vom eigentlichen Hauptverfahren sehen.

wieso sollte das nicht berücksichtigt werden? Es hatte ja einen Grund wieso ihm Gewalt angedroht wurde, man wollte ein Kind retten. Wenn ein Polizist einfach so auf der Straße zu dir kommt und dir grundlos gewalt androht dann ist das was andres, aber hier wollte man rauskriegen wo das Kind ist, also wo liegt das problem?

Menschenwürde...:rolleyes:...wenn ich sowas in so einem fall allein schon lese....:rolleyes: :rolleyes:
 
Das ist doch keine Belohnung. Ich glaub wir sind uns alle einig, dass dieser Kerl der größte Abschaum ist und hoffentlich wird er nie wieder seine Zelle verlassen, nichtsdestotrotz kann es nicht sein, dass Polizisten Folter androhen oder foltern. Gottseidank leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat. Diese Androhungen könnten jeden treffen, selbst Menschen die unschuldig sind.

Ich will garnicht leugnen, dass es einen bitteren Nachgeschmack hat. Richter sind an Recht und Gesetz gebunden und die Verfassung sagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist.

Du weißt schon dass es nur drohungen waren, und die polizisten sowieso keine gewalt anwenden würden. Und wenn seine schuld bewiesen ist, dann waren die drohungen ja zurecht. Diese Sache mit dem rechtsstaat kotzt mich langsam echt an. Irgendwo haben Kindermörder recht, und irgendwo kann man so viel man will sein recht beweisen und es bringt nichts.
 
Also, in diesem Fall, wo es um das Leben eines Kindes ging und die Ermittler davon ausgingen dieses Kind noch retten zu können, da ist die Androhung von Gewalt noch das MINDESTE was man tun konnte. Ich persönlich hätte es dabei allerdings nicht belassen.
 
Du weißt schon dass es nur drohungen waren, und die polizisten sowieso keine gewalt anwenden würden. Und wenn seine schuld bewiesen ist, dann waren die drohungen ja zurecht. Diese Sache mit dem rechtsstaat kotzt mich langsam echt an. Irgendwo haben Kindermörder recht, und irgendwo kann man so viel man will sein recht beweisen und es bringt nichts.
Ich weiß, habe ich auch geschrieben, aber auch die sind nicht zulässig in Deutschland. Seine Schuld beim Kindsmord ist unabhängig von dem Sachverhalt der Drohung.
 
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