C
Crane
Guest
klar ist gar nichts eher das gegenteil:
Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien – In der Präambel verpflichtet die Resolution alle UN-Mitgliedstaaten zur Wahrung der „Souveränität und Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien“ und der anderen Staaten der Region. Die Anerkennung der Integrität und Hoheitsgewalt Jugoslawiens, dessen Rechtsnachfolge mit dem Zerfall der Bundesrepublik 2003 Serbien und Montenegro und 2006 Serbien antrat, endet laut Annex 1 der Resolution mit dem Abschluss eines Interim-Rahmenabkommens zur Findung einer politischen Lösung der Kosovokrise.
Rechtsstatus des Kosovo Der Rechtsstatus des Kosovo wird in Resolution 1244 explizit nicht festgelegt, jedoch wird dem Aufgabenspektrum der UNMIK auch die Erleichterung eines politischen Prozesses zur langfristig endgültigen Festlegung der völkerrechtlichen Statusfrage des Kosovo hinzugefügt, ohne dafür einen Zeithorizont vorzusehen. Der Sicherheitsrat sieht diesen Prozess eindeutig ergebnisoffen.
Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates ? Wikipedia
die USA haben das geschickt eingefädelt es war schon 1999 klar das kosovo unabhängig werden würde
Der Wiki-Artikel ist Schrott:
Hier ist Annex I (also Anlage 1, aus dem Vertrag):
Da steht nichts von, die Resolution 1244 und damit die Vereinbarung zur Einhaltung der Staatsgrenzen Serbiens endet irgendwann.Anlage I
Erklärung des Vorsitzenden zum Abschluß des Treffens der Außenminister der G-8 auf dem Petersberg am 6. Mai 1999
Die Außenminister der G-8 einigten sich auf folgende allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise:
- unverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo;
- Rückzug militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte aus dem Kosovo;
- Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die von den Vereinten Nationen gebilligt und beschlossen und in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantieren;
- Einrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für das Kosovo, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellen;
- die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationen;
- ein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für das Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens66 und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region sowie die Demilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee vorsieht;
- umfassender Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung der Krisenregion.
Und die angebliche Quelle für diese Aussage führt zu einem armseligen Artikel aus der FAZ online. (lediglich ein Kommentar!)