Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

brauche hilfe....

Ratschlag des Verbaucherschutzes
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen gegenstandslos sind. In einem Musterbrief heißt es (vgl. hier): "Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de

Der Musterbrief:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/download.php?fileid=5

Ein tipp aus der Wiki diskussion:
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Genealogie.de


Das koennen wir tun um deine Nerven zu beruhigen.
Ansonsten halt dich an LaLA.
Solange nix im Briefkasten ist zahlste auch nix!!!!!
 
lepotan schrieb:
Also erstens solche seiten sind meistens reinste abzocke!
immer vorher die FAQ durchlesen.
Zweitens eigentlich müsstet du die 60€ jetzt zahlen, aber da sie dir nur eine email gesendet haben ist es zurzeit gegestandslos das heißt drauf gepfiffen, erst wenn du ein brief im postkasten liegen hast musst du zahlen.
aber auch dann kannst du dich wiedersetzen in dem du nichts zahlst, solche abzockerfirmen machen nie was mit anwalt und vor gericht weil ihnen zu teuer kommen würden, sie hoffen halt auf die trotteln die das geld gleich überweißen-

also was meinst, sollt ich erstmal nix machen und warten bis sie mir nen brief schicken?
 
DonBosancero schrieb:
ich warte jetzt erstmal auf eine antwort, denn habe ja eine mail dazu geschrieben.
bin gespannt was die dazu sagen.
Auf die mail bekommst du wohl ne PanikmachAntwort:
: wenn man denen schreibt bekommt man nur
: automatikmails^^ hier is mal ne neue: Sehr
: geehrte/r Herr/Frau ,
: Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport
: von Genealogie.de !

: wir haben Ihre Beanstandung erhalten und
: erwidern hierauf wie folgt: Um die Anmeldung
: Minderjähriger soweit wie möglich
: auszuschließen, haben wir
: schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des
: Alters alle Jahrgänge gesperrt,
: bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht
: vorliegen kann. Eine Anmeldung unter
: Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren
: ist also technisch nicht möglich.
: Wenn sich ein Minderjähriger für das
: Datenbankangebot der Genealogie Ltd.
: anmeldet, so muss er dafür ein auf sich
: unzutreffendes Alter eingeben.
usw....
http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?read=39260

Auch dann!
Keine Panik.
LaLa hat gesagt erst MiniPanik wenn brief im Briefkasten.
Das hoert sich nur richtig an.
 
Noch was:
LEITFADEN FÜR ALLE, DIE IN DIE KOSTENFALLE GETAPPT SIND

wenn erst einmal jemand in die ABO - Kostenfalle getappt ist, kommt eine Phase der Verunsicherung. Bitte erst einmal die Ruhe bewahren und keinen planlosen Aktionismus entwickeln.

ÜBER EINES MÜSSEN WIR UNS ERST EINMAL KLAR SEIN

wir habe es mit raffinierten ************* zu tun, die eine rechtliche Grauzone ausnutzen und gar nicht daran denken, uns korrekt oder rechtlich fair zu behandeln. Die einzigen und auch notwendigen Schritte, die man machen sollte, sind

- wenn man noch in der Widerrufsfrist ist, entsprechend per Einschreiben Rückschein widerrufen (auf Schreiben, dass man diesen Widerspruch nicht anerkennen kann, bitte nicht antworten)

MUSTERSCHREIBEN [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

- Wenn die Frist abgelaufen ist, ein von der Verbraucherzentrale vorgeschlagenes Musterschreiben per Einschreiben Rückschein absenden. Auf weitere Schreiben des Anbieters nicht reagieren!


Erst wenn ein Inkasso Schreiben kommt, sollte man der Inkasso Firma mitteilen, dass man auf ein Gerichtsverfahren besteht und keinesfalls zahlen will, weil kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Auf weitere Inkasso-Schreiben nicht reagieren.

Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, muss man diesem widersprechen. Wer Geld sparen will, kann diesen Widerspruch auch bei der Poststelle des zuständigen Amtsgerichtes
abgeben. Alles Weitere entscheidet dann das Amtsgericht. Dort haben diese B******* keine Chance. Dem Widerspruch könnte man noch die jeweilige Klageschrift der Verbraucherzentrale beifügen (sofern gerade so etwas anhängig ist).

Diese ************* überzeugen zu wollen, ist vergebliche Liebesmühe, denn die haben ja die Absicht zu be******. Die genannten Schreiben sind allerdings notwendig, um unser Recht zu wahren. Wenn es hart auf hart kommt, würde ein Richter erwarten, dass dem Rechtsstreit ein Schriftverkehr vorrausgegangen ist, der aber nicht zur Beilegung des Rechtsstreites geführt hat.


Blaue Möve
Quelle Netzwelt

Vielleicht kannst du dich mit "Blau Möve" direkt in verbindung setzen.
Weisst doch...wir Forumsteilnehmer helfen ....
 
@don Bosanjero: Also wenn du keinen brief kriegst von dieser firma dann können sie dir nichts machen.
Weil ein Email kann vor gericht nicht eingesetzt werden, das heißt erst wenn sie dir einen brief schicken erst dann müsstet du theoretisch was zahlen. aber auch dann kannst du einfach drauf scheißen.
da diese firmen nir vor gericht gehen.

villeicht findest du hier noch was hilfreiches.
http://www.e-recht24.de/forum/1211-abzocker-seiten.html
 
falsch
solche schreiben sind formlos bzw. die elektronische form ersetzt die schriftliche

so far
lala

ps.
nichts für ungut ^^
 
Zurück
Oben