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Coronavirus: Das Grauen kommt immer näher

Was für ein Milorad? :D
Dein Milorad wo du Stöckchen apportieren darfst, jener Milorad wo du angeblich technischer Admin bist :toothy2:
Der Beitrag wurde hier gepostet, da es nicht meiner Natur entspricht, auf unbedarfte loszugehen, habe ich den Beitrag entfernt. Wenn du also nur hier bist um rum zu pöbeln, bleib beim Milorad.
:apportieren:
 
Ich bin nicht angeblich sondern in wirklich technischer Admin im BN.
Keine Ahnung von welchem Beitrag die Rede ist.
Selbst Stevie Wonder kann erkennen wer hier rumpöpelt.
 
Wie stur er kämpft :haha: wie ich wenn Ivo mich aus einem Thread bannt


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Ich bin nicht angeblich sondern in wirklich technischer Admin im BN.
Ja, klar. Benötigt man auch bei VB 4.2
Keine Ahnung von welchem Beitrag die Rede ist.
Selbstverständlich weißt du von welchem Beitrag im BN die Rede ist, also warum lügst du? Sind dir die Windelhosen ausgegangen?
Ich kann dir aber auch gerne nachhelfen:
mimimi BlackJack

PeinlichkeitenJack findet es auch lustig

:apportieren:
Selbst Stevie Wonder kann erkennen wer hier rumpöpelt.
Steve Wonder hat mir auch geschrieben, nämlich das der Pöbler BlackJack sei und da er als Blinder eine feine Nase hat, auch gleich die vollen Hosen BlackJacks erwähnt.

Erinnert auch an deine Kürzlichkeit gestern in der ZiB1 (Nachrichtensendung in Österreich):
Deine Kürzlichkeit in der ZiB1: "Unterlagen die vernichtet wurden, kann ich nicht mehr liefern"
Damit bestätigt er, dass relevante Unterlagen vernichtet wurden.

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Wie stur er kämpft :haha: wie ich wenn Ivo mich aus einem Thread bannt


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Bei dir kann man es nicht auf Sturheit zurückführen, eher auf volle Hosen vor Milorad. Du solltest dir vielleicht immer vor Augen führen, dass ich Österreicher bin und da gibt es 2 Paragraphen mit der Nummer 280
1. §280 ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ) besagt:

(1) Eine Person, die das Gericht zum Kurator bestellen will, hat alle Umstände, die sie dafür ungeeignet erscheinen lassen, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Treten solche Umstände nach der Bestellung ein, so hat sie diese ebenso unverzüglich offen zu legen. Unterlässt sie diese Mitteilung schuldhaft, so haftet sie für alle der vertretenen Person daraus entstehenden Nachteile.
(2) Eine Person darf nur so viele Kuratelen übernehmen, wie sie unter Bedachtnahme auf die damit verbundenen Pflichten ordnungsgemäß besorgen kann.
(3) Die vom Gericht in Aussicht genommene Person kann die Übernahme der Kuratel ablehnen, soweit sie nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen zur Übernahme verpflichtet ist. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann die Übernahme nur ablehnen, wenn ihm diese unter Berücksichtigung seiner persönlichen, familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann. Dies wird bei mehr als fünf Kuratelen vermutet.

2. §280 StGB (Strafgesetzbuch) Ansammeln von Kampfmitteln, besagt:

(1) Wer Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft, um eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, die Kampfmittel auf Dauer unbrauchbar macht, einer solchen Behörde übergibt oder es ihr ermöglicht, der Kampfmittel habhaft zu werden.

Genau betrachtet würde sowohl als auch zutreffen. Volle Hosen kann man schon auch als "biochemisches Kampfmittel" bewerten.
Erspar dir bitte weitere Peinlichkeiten.
 
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Die Bild zitiert ja nur die Leute.
Es soll ja nicht um Migrantenhetze a la FPÖ/AfD gehen sondern um eine sachliche Analyse des Problems. Die Kleine Zeitung schreibt das auch in ihrem Artikel dazu. Es werden ebenfalls die 88 Prozent erwähnt, wobei weiter oben geschrieben wird dass Migrationshintergrund auch weiter aufgefasst werden kann. Und am Ende steht dass das Infektionsrisiko dort durchschnittlich viel höher ist weil diese Leute eben oft eng zusammen wohnen. Da können sie ja nichts dafür. Es scheint einfach mehr Aufklärung erforderlich zu sein.

Aufklärung, auch damit kann geholfen werden.

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Ja, klar. Benötigt man auch bei VB 4.2
Na gut, erwischt, ich bin da kein Admin sondern Teil einer groß angelegten Verschwörung um die Demokratie zu stürzen

Selbstverständlich weißt du von welchem Beitrag im BN die Rede ist, also warum lügst du? Sind dir die Windelhosen ausgegangen?
Ich kann dir aber auch gerne nachhelfen:
mimimi BlackJack

PeinlichkeitenJack findet es auch lustig

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Steve Wonder hat mir auch geschrieben, nämlich das der Pöbler BlackJack sei und da er als Blinder eine feine Nase hat, auch gleich die vollen Hosen BlackJacks erwähnt.

Erinnert auch an deine Kürzlichkeit gestern in der ZiB1 (Nachrichtensendung in Österreich):
Deine Kürzlichkeit in der ZiB1: "Unterlagen die vernichtet wurden, kann ich nicht mehr liefern"
Damit bestätigt er, dass relevante Unterlagen vernichtet wurden.

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Verstehe kein Wort :D
 
Bei dir kann man es nicht auf Sturheit zurückführen, eher auf volle Hosen vor Milorad. Du solltest dir vielleicht immer vor Augen führen, dass ich Österreicher bin und da gibt es 2 Paragraphen mit der Nummer 280
1. §280 ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ) besagt:

(1) Eine Person, die das Gericht zum Kurator bestellen will, hat alle Umstände, die sie dafür ungeeignet erscheinen lassen, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Treten solche Umstände nach der Bestellung ein, so hat sie diese ebenso unverzüglich offen zu legen. Unterlässt sie diese Mitteilung schuldhaft, so haftet sie für alle der vertretenen Person daraus entstehenden Nachteile.
(2) Eine Person darf nur so viele Kuratelen übernehmen, wie sie unter Bedachtnahme auf die damit verbundenen Pflichten ordnungsgemäß besorgen kann.
(3) Die vom Gericht in Aussicht genommene Person kann die Übernahme der Kuratel ablehnen, soweit sie nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen zur Übernahme verpflichtet ist. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann die Übernahme nur ablehnen, wenn ihm diese unter Berücksichtigung seiner persönlichen, familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann. Dies wird bei mehr als fünf Kuratelen vermutet.

2. §280 StGB (Strafgesetzbuch) Ansammeln von Kampfmitteln, besagt:

(1) Wer Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft, um eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, die Kampfmittel auf Dauer unbrauchbar macht, einer solchen Behörde übergibt oder es ihr ermöglicht, der Kampfmittel habhaft zu werden.

Genau betrachtet würde sowohl als auch zutreffen. Volle Hosen kann man schon auch als "biochemisches Kampfmittel" bewerten.
Erspar dir bitte weitere Peinlichkeiten.

wtf
 
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