Übrigens würde sogar Impfpflicht den Menschenrechten entsprechen
Schienen die Coronaleugner und -verharmloser durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien zum Versammlungsrecht jüngst juristisch Oberwasser zu bekommen, hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Zulässigkeit einer gesetzlichen Impfpflicht die Situation gedreht.
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"Der EGMR sieht durch eine unfreiwillige Impfung zwar Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention berührt, der das Privatleben, hier die körperliche Unversehrtheit, schützt. Die Große Kammer des Gerichtshofs wendet in der Folge das
klassische Fallprüfungsschema zur Zulässigkeit von Grundrechtseinschränkungen an.
Der notwendige Gesundheitsschutz und der Schutz von Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und daher auf den Herdenschutz angewiesen sind, geben dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Dieser ermöglicht prinzipiell auch die Anordnung einer Impfpflicht. Dabei müsse berücksichtigt werde, dass die relevanten medizinischen Fachleute die Impfpflicht als auch im Sinne der Public health für dringend erforderlich halten. Sie entspräche damit jedenfalls dem Kindeswohl."
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Recht auf Privatleben. Was für Impfungen in Tschechien gegen Kinderkrankheiten gilt, müsste auch...
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