Innerlich brennen einige schon für eine Impfpflicht u. einen Zwang und wenn es soweit ist, würden Sie sich niemals für die Menschenrechte u. das Recht für die Körperliche Unversehrtheit einsetzen.
Habe ich dir schon in einem anderen Beitrag erläutert, dass mit einer Impfpflicht keine Menschenrechte verletzt werden. Schon klar, dass es dich in der Zwischenzeit viel zu hoch ist.
Vielleicht trägt dieser Beitrag zu deinem Verständnis bei, wobei ich es eher für unwahrscheinlich halte. Übrigens würdest du mit einer Geschwindigkeitsübertretung bei einem Unfall auch das Recht der körperlichen Unversehrtheit verletzen, also erzähle hier bitte keinen Schmarrn. Mal abgesehen von dem Unsinn mit dem Nürnberger Kodex.
Menschenrechtsexperte Michael Lysander Fremuth erklärt, dass die Einführung der Corona-Impfpflicht vorrangig eine politische Frage und menschenrechtlich gar nicht so sehr problematisch ist:
Die Einführung der
Corona-Impfpflicht sei vorrangig eine politische Frage und menschenrechtlich gar nicht so sehr problematisch, sagt Michael Lysander Fremuth, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte. Sie sei ein taugliches Mittel. Der Schutz der Allgemeinheit könne insoweit über die persönlichen Interessen des Individuums gestellt werden. Einschränkend müssten medizinische Kontraindikationen beachtet werden.
"Wie sehr ich mich selbst schützen möchte, ist meine eigene Entscheidung. Es gibt aber auch Solidaritätspflichten", die der Gesetzgeber höher werten könne, so der Experte. Im Zusammenhang mit der ab Februar 2022 in Aussicht gestellten Verpflichtung zur Corona-Schutzimpfung von einer Diktatur zu sprechen, sei hingegen eine "völlig falsche Einschätzung": "Das verhöhnt Menschen, die wirklich in einer Diktatur leben." In jedem Fall sei aber für die Einführung ein Gesetz nötig, nur per Verordnung sei dies nicht zu regeln.
Menschenrechtsexperte Michael Lysander Fremuth erklärt, dass die Einführung der Corona-Impfpflicht vorrangig eine politische Frage und menschenrechtlich gar nicht so sehr problematisch ist.
www.vienna.at
Der EGMR hält nationale Impfpflicht für zulässig. Eingriffe in die körperlichen Unversehrtheit könnten im Interesses der Gesundheitsvorsorge notwendig sein.
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