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Cybermobbing

Wenn man die Haft meint, dann muss man die auch dazu sagen. Also "2 Jahre Haft auf Bewährung". Bei "3 Jahre auf Bewährung" bezieht sich das "3 Jahre" eindeutig auf die Bewährung, nicht auf "Haft".
 
Wenn man die Haft meint, dann muss man die auch dazu sagen. Also "2 Jahre Haft auf Bewährung". Bei "3 Jahre auf Bewährung" bezieht sich das "3 Jahre" eindeutig auf die Bewährung, nicht auf "Haft".

Falsch kollege, ich wurde seinerzeit zu 1 jahr auf Bewährung verurteilt, hatte eine Bewährungszeit von 2 Jahren, was bedeutet hätte ich innerhalb von den 2 Jahren Bewährungszeit kacke gebaut hätte ich jahr in Bau gemusst. Deshalb bezieht sich das 1 jahr auf Bewährung auf die Haftstrafe.
 
lorne
bei "3 jahre auf bewährung" ist die Bewährungszeit unbekannt.

die angabe der strafe bezieht sich stets auf Strafzeit.
also auf die dauer der Haftstrafe.
 
Falsch kollege, ich wurde seinerzeit zu 1 jahr auf Bewährung verurteilt, hatte eine Bewährungszeit von 2 Jahren, was bedeutet hätte ich innerhalb von den 2 Jahren Bewährungszeit kacke gebaut hätte ich jahr in Bau gemusst. Deshalb bezieht sich das 1 jahr auf Bewährung auf die Haftstrafe.

Der Urteilsspruch des Richters lautete bestimmt anders, nämlich sprachlich korrekt. Mag sein, dass manche umgangssprachlich mit 2 Jahre Bewährung die Haftstrafe meinen, ich würde bei dem Satz aber eher an die Bewährungszeit denken.
 
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