G
Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
So, hier sind die Bewährungszeiten, die Gerichte verhängen können:
§ 56a
[Bewährungszeit]
(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.
Strafaussetzung zur Bewhrung
Ach so...du hast uns also die Bewährungszeit genannt...nicht die eigentliche Strafe[smilie=to funny.gi:
Netter Versuch