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Cybermobbing

hahaha
ich lach mich kaputt

cobra, dzek und ich erklären lorne das eine


und missy kommt mit ganz was anderem an....
 
Für mich war sie eine Freundin, bis sie mich derart anlog. Die Geschiche: Wir haben beide in einer amerikanischen Bank gearbeitet, sie in der Buchhaltung, ich in der Direktion. Zusammen mit einer anderen Buchhalterin und zwei Typen aus Nahost hat sie Dollars 1,5 Mio. unterschlagen. Sie kam ins Untersuchungsgefängnis. Die ganze Zeit habe ich an ihre Unschuld geglaubt und habe ihr ins Gefängnis viele Briefe geschrieben. In der Gerichtsverhandlung wurde sie zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt. Mir erzählte sie, um ihre plötzlichén Ausgaben zu rechtfertigen, dass sie Geld von ihrer Oma aus Yugoslawien geerbt hätte. Gutgläubig wie ich bin, habe ich ihr geglaubt - bis mich eine gemeinsame, italienische Freundin richtig aufklärte. Da war es vorbei!

Und da dachtest du der Name passt super für das Forum :lol:

:lol:

Das muss unbedingt in Dzekos Story-Thread

Drehbuch gekauft, ich seh schon den Film mit Penelope Cruz-und Kate Mara als Mirjana.

"The Bank Job - Unrequited love"


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Ihr solltet mal eher deutsch lernen. Kann sein, dass sich Baustellen-Jugos in ihrem gebrochen Deutsch so miteinander unterhalten. Normale Menschen tun das aber nicht. Der Satz "3 Jahre Haft auf Bewährung" bezieht sich eindeutig auf die Haftstrafe. Der Satz "3 Jahre auf Bewährung" bezieht sich eindeutig auf die Bewährungszeit. Die grammatische Begründung erspare ich euch jetzt lieber. Ihr dürft euch nun weiter in eurem Baustellen-Deutsch unterhalten.
 
:(
Und jetzt?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Strafaussetzung_zur_Bewährung_(Deutschland)?wprov=sfla1

Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft das erkennende Gericht. Das erkennende Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Liegt die Freiheitsstrafe nicht über sechs Monaten und erscheint die Prognose günstig, so ist die Strafe zwingend zur Bewährung auszusetzen (§ 56 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StGB).

Die Bewährungszeit (§ 56a StGB) liegt zwischen zwei und fünf Jahren.

warum kannst du nicht einfach sagen, ob Mirjana die Wahrheit gesagt hat oder nicht. Muss denn immer alles so anstrengend sein :masar2:
 
lorne, hier in einem schönen deutsch, mit korrekter rechtscheibung
ich habs einfach koppiert



"2 Jahre auf Bewährung" heißt eigentlich, daß man 2 Jahre im Knast verbringt, wenn die Bewährung widerrufen wird. In vielen Fällen wird hier allerdings die Knaststrafe mit der Bewährungszeit verwechselt, also die Zeit, in der man sich "ruhig" verhalten muß.

- - - Aktualisiert - - -

Nein. Ich lass mich nicht unterdrücken...

na hör mal..
küche ist doch keine Unterdrückung.

ich hab net kohlekeller geschrieben:nemafrke:
 
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