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Darf man auf Einbrecher schiessen?

Darf man auf Einbrecher schiessen bzw. sie sofort töten?


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Trotzdem passieren Fälle wie der von mir genannte gerade in den USA- und das hängt eben gerade damit zusammen, dass man Einbrecher vogelfrei erklärt. Du bringst das Beispiel mit dem Schlafzimmer- ich versichere dir, das selbst wenn ich eine Waffe hätte, läge die im Schlafzimmer nicht griffbereit- einfach, weil wesentlich wahrscheinlicher, als das da nachts plötzlich jemand steht, ist, das ein Kind damit herumspielt.
Also wenn ein Psychopath in mein Schlafzimmer eindringen würde, wäre ich eh chancenlos, in jedem Fall. Wer sind den eigentlich die Kandidaten, die für so einen finalen Schuß zur Debatte stehen? Die meisten Einbrecher brechen doch ein, wenn niemand zu hause ist, bzw. wenn sie vermuten, dass niemand zu Hause ist, oder? D.h. in erster Linie geht es um Situationen, wo jemand nach Hause kommt, und ein Einbrecher ist gerade am Werk o.ä. Wenn der Einbrecher auf dich losgeht, und du schießt, ist es Selbstverteidigung, und du hast kein Problem. Wenn du ihm in die Beine schießt, hast du meiner Meinung nach auch kein Problem. Das Problem hast du, wenn der Einbrecher wegrennt, und du ihn gezielt totschießt, und das zu recht, aus dem hier tausendmal zitierten Grund der Verhältnismäßigkeit. Man kann es so machen wie die Amis (war auf meinem Grundstück, höhö) und dann in Kauf nehmen, dass dieses Bewußtsein, jeden, der sich auf deinem Grund und Boden bewegt, abknallen zu dürfen, irgendwann überhand nimmt, und Menschen (wie bei dem von mir erwähnten Fall) irgendwann auch Leute abknallen, die sich in der Nähe des eigenen Grundstücks befinden, und aussehen, wie man sich so Einbrecher vorstellt (übrigens scheint Zürich ja auch genau zu wissen, wie so ein Einbrecher aussieht) man kann es auch so machen wie die Saudis, und sagen Handabhacken ist eine völlig angemessene Strafe für Diebstahl, das wäre ja fast nooch humaner als gleich vor Ort erschießen. Man kann aber auch davon ausgehen, wie in Deutschland, dass die Gewalt in erster Linie in der Hand des Staates ist, und nur in absoluten Ausnahmefällen (der Selbstverteidigung) in den Händen des Bürgers. Ich lebe wesentlich lieber hier als in Saudi-Arabien oder den USA.

Haben wir nicht vor kurzem erst einen Fall gehabt als ein Rentner in Deutschland einem jugendlichen Einbrecher in den Rücken schoss?Da muss man nicht erst in den USA suchen...
Waffen kann und muss man vor Kindern sichern und nicht zuletzt deswegen bekommt man in D nicht einfach so eine Waffe.
Leider ist es nicht so das Einbrüche eben nur stattfinden wenn die Bewohner nicht zu Hause sind...und es muss auch nicht um töten gehen.
Ein "stinknormaler" Einbrecher in D wird nicht mit einer Knarre rumrennen, zieht sein Opfer aber plötzlich eine Waffe unter dem Bett heraus oder von mir aus aus dem Safe, wird dieser schneller rennen als je zuvor, noch bevor man überhaupt abdrücken kann.
Die Waffe sollte in erster Linie auch zur Abschreckung dienen, nicht um tatsächlich benutzt zu werden, ausser im äussersten Notfall. So einfach ist es nämlich für den normalsterblichen nicht einfach abzudrücken...
Ich gehe davon aus das du noch nicht in so einer Situation warst, deshalb kann man auch vorher nicht sagen wie man reagieren würde und ob man eine Waffe tatsächlich benutzen würde, wenn verfügbar.
Idioten die jemanden wirklich töten wollen, finden ihren Weg auch so, ganz egal ob US oder BRD Gesetz.
Was ist dem Rentner passiert der den jugendlichen Einbrecher in D erschossen hat?
Meines Wissens nichts großartiges.....
 
Haben wir nicht vor kurzem erst einen Fall gehabt als ein Rentner in Deutschland einem jugendlichen Einbrecher in den Rücken schoss?Da muss man nicht erst in den USA suchen...
Waffen kann und muss man vor Kindern sichern und nicht zuletzt deswegen bekommt man in D nicht einfach so eine Waffe.
Leider ist es nicht so das Einbrüche eben nur stattfinden wenn die Bewohner nicht zu Hause sind...und es muss auch nicht um töten gehen.
Ein "stinknormaler" Einbrecher in D wird nicht mit einer Knarre rumrennen, zieht sein Opfer aber plötzlich eine Waffe unter dem Bett heraus oder von mir aus aus dem Safe, wird dieser schneller rennen als je zuvor, noch bevor man überhaupt abdrücken kann.
Die Waffe sollte in erster Linie auch zur Abschreckung dienen, nicht um tatsächlich benutzt zu werden, ausser im äussersten Notfall. So einfach ist es nämlich für den normalsterblichen nicht einfach abzudrücken...
Ich gehe davon aus das du noch nicht in so einer Situation warst, deshalb kann man auch vorher nicht sagen wie man reagieren würde und ob man eine Waffe tatsächlich benutzen würde, wenn verfügbar.
Idioten die jemanden wirklich töten wollen, finden ihren Weg auch so, ganz egal ob US oder BRD Gesetz.
Was ist dem Rentner passiert der den jugendlichen Einbrecher in D erschossen hat?
Meines Wissens nichts großartiges.....

Bei dem Fall handelte es sich um einen Raubüberfall, fünf Täter gegen einen alten Mann. Erst als der alte Mann schoss, flohen die anderen, also nicht einfach nur ein Eigentumsdelikt. Und hier in dem Thread geht es doch explizit darum, ob man jemanden erschießt, der dein Haus betritt um zu plündern (als hätten wir hier alle drei Monate Feuersbrünste und hurricanes und Horden von marodierenden Plünderern). Anders als der Rentner, der jemanden wg. Ruhestörung erschoss (soweit ich mich erinnere), und sich vielleicht auch subjektiv bedroht fühlte.
Das eine Waffe in erster Linie zur Abschreckung dienen sollte, da stimme ich mit dir völlig überein. Aber hier geht es darum, jemanden abzuknallen und das Gesicht zu erschießen, weil er sich an deinem Eigentum vergreift, und so ein Verhalten wird hier zu Recht geahndet. Weil wenn du in Stresssituationen derartig unzurechnungsfähig reagierst, solltest du keine Waffe besitzen.

Und ja, ich war noch nie in der Situation. Ich war aber auch noch nie in der Situation, dass ein Ehekrach so eskaliert, dass ich zur Axt greifen muss- Bedrohungssituationen werden oft unterschiedlich interpretiert, und wenn nur Betroffene hier eine Meinung haben können, dann hätten wir wahrscheinlich ein gesellschaftliches Problem mit Selbstjustiz als alternativer Rechtsform.
 
In dem Artikel steht noch etwas interessantes - das schleichen durchs schlafzimmer wird als höhere Bedrohung gewertet ( vernünftiger Weise) als z.B. Einbruch ins Auto oder in den Gartenschuppen. Wenn du in deinem Schlafzimmer um dich ballerst, kriegst du wahrscheinlich kein Problem, wenn du jemanden totschießt, der sich an deinem Auto zu schaffen gemacht hat, schon.

D.h. dass dir natürlich ein Recht auf ANGEMESSENE Selbstverteidigung eingeräumt wird, und da scheinen mir die Richter asuch nicht übermäßig täterfreundlich.
 
Nö, kann man nicht, weil man dann im ungünstigsten Fall zum Tode verurteilt wird.
Man darf erst schießen wenn derjenige auf dein Grundstück eingedrungen ist.
Und glaub mir, wenn mitten in der Nacht jemand in deinem Schlafzimmer steht, dann greifst du nach allem was du kriegen kannst...

Das ist ja auch verständlich und generell vom Gedanken der Notwehr, welche ja juristisch einen Rechtfertigungsgrund darstellt. Flo hat gut zur Rechtslage in DE geschrieben.

Wenn eine gegenwärtige Gefahr für eines deiner Rechtsgüter, von Leben bis Eigentum besteht, darfst du dich grundsätzlich wehren. Problematisch sind dann etwas Notwehrexzesse. Sagen wir mal, extensiv, d.h. der nimmt schon die Beine in die Hand und du gehst noch hinterher und schlagst noch weiter ein usw. Unter Berücksichtigung der psychischen Anspannung gilt das evtl. auch noch als Notwehr.

Wenn du in der Aufregung sag ich mal auf den Einbrecher so lange einknüppelst, dass er halbtot daliegt. Obwohl es eigentlich (ersichtlich) nicht notwendig gewesen wäre, damit er von deinem Hab und Gut ablässt usw., und deshalb vielleicht irgendwelche bleibenden Schäden auftauchen, ist das wohl ein intensiver Notwehrexzess. Dieser ist dann ein Entschuldigungs-, wenigstens persönlicher Strafausschließungsgrund. Unterm Strich müsste also auch da nichts passieren.

Allerdings, sofort einem Einbrecher in den Kopf zu zielen mit Tötungsabsicht, als von Zurich angebrachten Extremfall, das wird wohl selbst als persönlicher Strafausschließungsgrund nicht durchgehen. Und das völlig nachvollziehbar.
 
Das ist ja auch verständlich und generell vom Gedanken der Notwehr, welche ja juristisch einen Rechtfertigungsgrund darstellt. Flo hat gut zur Rechtslage in DE geschrieben.

Wenn eine gegenwärtige Gefahr für eines deiner Rechtsgüter, von Leben bis Eigentum besteht, darfst du dich grundsätzlich wehren. Problematisch sind dann etwas Notwehrexzesse. Sagen wir mal, extensiv, d.h. der nimmt schon die Beine in die Hand und du gehst noch hinterher und schlagst noch weiter ein usw. Unter Berücksichtigung der psychischen Anspannung gilt das evtl. auch noch als Notwehr.

Wenn du in der Aufregung sag ich mal auf den Einbrecher so lange einknüppelst, dass er halbtot daliegt. Obwohl es eigentlich (ersichtlich) nicht notwendig gewesen wäre, damit er von deinem Hab und Gut ablässt usw., und deshalb vielleicht irgendwelche bleibenden Schäden auftauchen, ist das wohl ein intensiver Notwehrexzess. Dieser ist dann ein Entschuldigungs-, wenigstens persönlicher Strafausschließungsgrund. Unterm Strich müsste also auch da nichts passieren.

Allerdings, sofort einem Einbrecher in den Kopf zu zielen mit Tötungsabsicht, als von Zurich angebrachten Extremfall, das wird wohl selbst als persönlicher Strafausschließungsgrund nicht durchgehen. Und das völlig nachvollziehbar.

In den USA wurde der Grundsatz für Srlbstverteidigung so weit ausgedehnt, das auch das Erschießen Unschuldiger noch darunter fallen kann. Gerade im Hinblick auf dieses Negativbeispiel verstehe ich nicht, wieso man sich Gedanken über die deutsche oder schweizer Rechtsprechung macht, die sich i.d.R. wesentlich besser bewährt hat.
 
Hätte das damals mein Vater gemacht als er wegen den Geräuschen aufgewacht ist, die ein Einbrecher verursacht hat. Ich denke er säße im Gefängnis dann. Also wohl nicht.
 
Dürfen tut man nicht. Wenn ich eine Waffe hätte, wie ich reagieren würde? Wenn man in Todesangst ist, wird man sie vermutlich benützen.
 
Dürfen tut man nicht. Wenn ich eine Waffe hätte, wie ich reagieren würde? Wenn man in Todesangst ist, wird man sie vermutlich benützen.

Hi, das wird ja auch weder menschlich noch juristisch an sich das Problem sein. Auch wenn mans nicht glaubt, aber auch Juristen sind ja keine Unmenschen:-) Adrenalinstöße, Aufgeregtheit, Wut, wenn man sich angegriffen fühlt wird ja normalerweise auch berücksichtigt. Der Unterschied ist nur, ob du damit drohst, auch mal in die Luft schießt, ob du vielleicht aufs Bein zielt, was auch immer. Oder wie hier die Frage gestellt wurde, sofort erschießen und wie Zurich meinte, gleich noch mit 20 Schuss danach das Gesicht demolieren usw. Das geht zu weit und hat auch nichts mit angeblich linken Verteidigern von kriminellen Asylbewerbern oder Gutmenschen zu tun.
 
Trotzdem passieren Fälle wie der von mir genannte gerade in den USA- und das hängt eben gerade damit zusammen, dass man Einbrecher vogelfrei erklärt. Du bringst das Beispiel mit dem Schlafzimmer- ich versichere dir, das selbst wenn ich eine Waffe hätte, läge die im Schlafzimmer nicht griffbereit- einfach, weil wesentlich wahrscheinlicher, als das da nachts plötzlich jemand steht, ist, das ein Kind damit herumspielt.
Also wenn ein Psychopath in mein Schlafzimmer eindringen würde, wäre ich eh chancenlos, in jedem Fall. Wer sind den eigentlich die Kandidaten, die für so einen finalen Schuß zur Debatte stehen? Die meisten Einbrecher brechen doch ein, wenn niemand zu hause ist, bzw. wenn sie vermuten, dass niemand zu Hause ist, oder? D.h. in erster Linie geht es um Situationen, wo jemand nach Hause kommt, und ein Einbrecher ist gerade am Werk o.ä. Wenn der Einbrecher auf dich losgeht, und du schießt, ist es Selbstverteidigung, und du hast kein Problem. Wenn du ihm in die Beine schießt, hast du meiner Meinung nach auch kein Problem. Das Problem hast du, wenn der Einbrecher wegrennt, und du ihn gezielt totschießt, und das zu recht, aus dem hier tausendmal zitierten Grund der Verhältnismäßigkeit.
Man kann es so machen wie die Amis (war auf meinem Grundstück, höhö) und dann in Kauf nehmen, dass dieses Bewußtsein, jeden, der sich auf deinem Grund und Boden bewegt, abknallen zu dürfen, irgendwann überhand nimmt, und Menschen (wie bei dem von mir erwähnten Fall) irgendwann auch Leute abknallen, die sich in der Nähe des eigenen Grundstücks befinden, und aussehen, wie man sich so Einbrecher vorstellt (übrigens scheint Zürich ja auch genau zu wissen, wie so ein Einbrecher aussieht) man kann es auch so machen wie die Saudis, und sagen Handabhacken ist eine völlig angemessene Strafe für Diebstahl, das wäre ja fast nooch humaner als gleich vor Ort erschießen.
Man kann aber auch davon ausgehen, wie in Deutschland, dass die Gewalt in erster Linie in der Hand des Staates ist, und nur in absoluten Ausnahmefällen (der Selbstverteidigung) in den Händen des Bürgers. Ich lebe wesentlich lieber hier als in Saudi-Arabien oder den USA.

hinzufügen muss man, dass in den allermeisten Fällen (statistisch belegt) solche Leute sich selbst (oder Familie!!) verletzen anstatt den Einbrecher, einfach wegen der Aufregung, Hastigkeit etc.
 
In den seltensten Fällen nimmt der Dieb Tote in Kauf.Im Artikel wird angemerkt,dass die Diebe und deren Opfer in der EU normalerweise unbewaffnet sind.Die Diebe sind sich zumeist sicher,dass ihre potenziellen Opfer nicht bewaffnet sind und unterlassen dies dementsprechend auch.Würde anders aussehen,wenn die Opfer bewaffnet wären.Denn dann würden sich die Diebe auch präventionshalber bewaffnen,und es würden chaotische/kriminelle,für "demokratische" Länder unwürdige Zustände herrschen.

Das ist ein guter Punkt.
Umso brutaler die Gesellschaft mit Kriminellen umgeht, umso brutaler sind die Kriminellen selber.
Denn eins ist klar, Kriminalität lässt sich nicht ausrotten. Dementsprechend sollte das Ziel sein, die Kriminalität so gut wie Möglich zu zähmen.

Die, die dagegen sind, befanden sich offensichtlich noch nie in dieser Situation.

Bei meinem Onkel wurde eingebrochen und die haben einiges mitgenommen und ich bin einfach nur froh, dass es beim Diebstahl geblieben ist.
Die materiellen Dinge gehen mir am Arsch vorbei. Denn ich weiß, dass der Dieb davon nicht glücklich wird.
 
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