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Darf man auf Einbrecher schiessen?

Darf man auf Einbrecher schiessen bzw. sie sofort töten?


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Naja,fraglich ist, ob er Aussicht auf Erfolg hat bei einer Klage. Denn ein Hundebiss ist nicht gleich ein Hundebiss. Wenn der Hausbesitzer den Hund auf den Einbrecher hetzt und dieser den Einbrecher verletzt, obwohl das Hetzen des Hundes nicht notwendig war, kann sich der Täter (Hausbesitzer) wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 StGB mittels eines gefährlichen Werkzeugs (Hund) strafbar machen. Läuft der Hund im Hof frei rum und der Einbrecher betritt den Hof und wird vom Hund gebissen, wird er mit einer Klage wohl keine Aussichten auf Erfolg haben, da er sich rechtswidrig auf das befriedete Besitztum begeben hat und sich freiverantwortlich der Gefahr von Hundebissen ausgestzt hat. Sowas kann man nicht absolut sehen: Betreten des Hofes ist gleich Freikarte dem Einbrecher einen auszuwischen, das ist vielmehr Einzelfallabhängig. Für mildere Fälle gilt bspw auch der § 127 StPO

Ich lege jetzt nicht meine Hand ins Feuer. Aber ich als Hundebesitzer bin manchmal auch in Hundeforen unterwegs. Und da habe ich das gelesen, was ich beschrieben habe. Ich habe es auch nicht geglaubt. Aber ich werd mal schauen, ob ich was diesbezüglich im Netz finde.
 
Den Rechts-Artikel will ich sehen und das dazugehörige Land.

PS: USA macht es da gut. Wer in dein Haus eindringt, kannst du mit ihm machen, was du willst. Ein kleines Bisschen Selbstjustiz im Gesetz (wie in diesem Fall) sollte schon erlaubt sein.

Ja, genau. Und wenn mal ein schwarzer Jugendlicher blöd mit Kapuze in der Gegend rumjoggt, dann liegt ja der Gedanke sehr nahe, dass der eigentlich nicht zum Joggen da ist, sondern irgenein Ding drehen will. Und dann kann man es so machen, wie in den USA, ihn zum Beispiel erschießen, BEVOR er irgendwo einbricht, weil das Einbrechen hat er ja eh vor, und auf den Einbrecher würde man ja auch schießen, ganz klar und völlig zu recht, also kann man ja auch VORHER auf den Einbrecher schießen, kommt ja auf dasselbe hinaus.
 
Anderes Thema:
Du hast ein Grundstück mit Haus drauf. Und natürlich einen Wachhund. Dringt ein Einbrecher in dein Grundstück ein und dein Hund fällt diesen fremden Eindringling an und verletzt diesen dabei, kann der Einbrecher dich verklagen.

Du, ich habe mir den Link angeschaut, das hört sich so bischen nach "alle sind gegen uns" rumgeheul an. Das betreffende gesetz soll ja einfach dafür sorgen, dass Hundehalter zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihr Tier eine Verkehrsunfall verursacht oder jemanden anfällt und der Halter nicht sagen kann- öh, ist hat ein Hund... Der Hund soll ja auch nicht jeden totbeißen, der aufs Grundstück kommt, könnten ja auch mal Briefträger sein, oder Kinder, denen der Ball über die Hecke geflogen ist. Oder der Freund der Tochter :lol: Und so ein völlig entfesselter Hund könnte ja auch Einbrecher außerhalb des Grundstücks jagen.

Übrigens sind die Kommentare dazu auch interessant- kommt ja wieder auf die Verhältnismäßigkeit an- und wie kontrollierbar der Hund ist. Ich check das bei vielen Hundesitzern nicht, dieses Rumgejammere, dass sie immer schuld sind, anstatt sich einfach mal der Berantwortung als Hundehalter bewußt zu werden. Wenn du einen Hund zu deinem Schutz oder zum Schutz deines Hauses haben willst, muss er auch gut ausgebildet sein. Das größte Geflenne kommt von Leuten, die ihre Hunde nicht richtig erziehen, nicht im Griff haben, gleichzeitig einen möglichst großen Hund haben wollen, und der soll dann auch noch ohne Leine und Maulkorb herumlaufen. Also so Fälle wo man nicht genau weiß wer Hund und wer Herrchen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du, ich habe mir den Link angeschaut, das hört sich so bischen nach "alle sind gegen uns" rumgeheul an. Das betreffende gesetz soll ja einfach dafür sorgen, dass Hundehalter zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihr Tier eine Verkehrsunfall verursacht oder jemanden anfällt und der Halter nicht sagen kann- öh, ist hat ein Hund... Der Hund soll ja auch nicht jeden totbeißen, der aufs Grundstück kommt, könnten ja auch mal Briefträger sein, oder Kinder, denen der Ball über die Hecke geflogen ist. Oder der Freund der Tochter :lol: Und so ein völlig entfesselter Hund könnte ja auch Einbrecher außerhalb des Grundstücks jagen.

Übrigens sind die Kommentare dazu auch interessant- kommt ja wieder auf die Verhältnismäßigkeit an- und wie kontrollierbar der Hund ist. Ich check das bei vielen Hundesitzern nicht, dieses Rumgejammere, dass sie immer schuld sind, anstatt sich einfach mal der Berantwortung als Hundehalter bewußt zu werden. Wenn du einen Hund zu deinem Schutz oder zum Schutz deines Hauses haben willst, muss er auch gut ausgebildet sein. Das größte Geflenne kommt von Leuten, die ihre Hunde nicht richtig erziehen, nicht im Griff haben, gleichzeitig einen möglichst großen Hund haben wollen, und der soll dann auch noch ohne Leine und Maulkorb herumlaufen. Also so Fälle wo man nicht genau weiß wer Hund und wer Herrchen ist.

Du hast Recht. Das bestreite ich ja gar nicht. Aber es ging hier speziel um einen Einbrecher* der auf dein Grundstück kommt, von deinem Hund im schlimsten Fall gebissen wird und dieser Einbrecher nun von dir Schmerzensgeld vordert. Dank "Grauzonen" und einem geschickten Anwalt bekommt er auch sein Geld.
Nicht immer. Aber sein wir doch mal ehrlich. Ob nun Hundebesitzer oder nicht. Es ist doch eine Skandal wenn auch nur EIN Einbrecher der dir was böses will plötzlich zum Opfer wird.
Und es gibt nun mal große Rassen mit einem sehr sehr ausgeprägten Teritorialverhalten. Das macht aber einen Einbruch nicht gleich "legaler".



*nicht um Besucher, Kinder oder Freund der Tochter :)
 
Ja, genau. Und wenn mal ein schwarzer Jugendlicher blöd mit Kapuze in der Gegend rumjoggt, dann liegt ja der Gedanke sehr nahe, dass der eigentlich nicht zum Joggen da ist, sondern irgenein Ding drehen will. Und dann kann man es so machen, wie in den USA, ihn zum Beispiel erschießen, BEVOR er irgendwo einbricht, weil das Einbrechen hat er ja eh vor, und auf den Einbrecher würde man ja auch schießen, ganz klar und völlig zu recht, also kann man ja auch VORHER auf den Einbrecher schießen, kommt ja auf dasselbe hinaus.
Nö, kann man nicht, weil man dann im ungünstigsten Fall zum Tode verurteilt wird.
Man darf erst schießen wenn derjenige auf dein Grundstück eingedrungen ist.
Und glaub mir, wenn mitten in der Nacht jemand in deinem Schlafzimmer steht, dann greifst du nach allem was du kriegen kannst...
 
Man darf erst schießen wenn derjenige auf dein Grundstück eingedrungen ist.

War zufällig in Florida zu der Zeit und mein einziges langärmiges Oberteil war mit Kapuze :)

Das ist so nicht ganz richtig, in Florida reicht eine subjektive Bedrohungssituation auf öffentlichem Grund und Boden. Wobei die Geschichte mit diesen Zimmermann ja etwas unklar war. Er hatte wohl selbst ja auch Kampfspuren. Von dem Schwarzen wurde immer ein Bild gezeigt, als er 13 oder so war. Die eisten anderen waren Amerikaner, wurde von denen auch sehr kontrovers diskutiert. Hab mich da aber rausgehalten.
 
Nö, kann man nicht, weil man dann im ungünstigsten Fall zum Tode verurteilt wird.
Man darf erst schießen wenn derjenige auf dein Grundstück eingedrungen ist.
Und glaub mir, wenn mitten in der Nacht jemand in deinem Schlafzimmer steht, dann greifst du nach allem was du kriegen kannst...

Trotzdem passieren Fälle wie der von mir genannte gerade in den USA- und das hängt eben gerade damit zusammen, dass man Einbrecher vogelfrei erklärt. Du bringst das Beispiel mit dem Schlafzimmer- ich versichere dir, das selbst wenn ich eine Waffe hätte, läge die im Schlafzimmer nicht griffbereit- einfach, weil wesentlich wahrscheinlicher, als das da nachts plötzlich jemand steht, ist, das ein Kind damit herumspielt.
Also wenn ein Psychopath in mein Schlafzimmer eindringen würde, wäre ich eh chancenlos, in jedem Fall. Wer sind den eigentlich die Kandidaten, die für so einen finalen Schuß zur Debatte stehen? Die meisten Einbrecher brechen doch ein, wenn niemand zu hause ist, bzw. wenn sie vermuten, dass niemand zu Hause ist, oder? D.h. in erster Linie geht es um Situationen, wo jemand nach Hause kommt, und ein Einbrecher ist gerade am Werk o.ä. Wenn der Einbrecher auf dich losgeht, und du schießt, ist es Selbstverteidigung, und du hast kein Problem. Wenn du ihm in die Beine schießt, hast du meiner Meinung nach auch kein Problem. Das Problem hast du, wenn der Einbrecher wegrennt, und du ihn gezielt totschießt, und das zu recht, aus dem hier tausendmal zitierten Grund der Verhältnismäßigkeit.
Man kann es so machen wie die Amis (war auf meinem Grundstück, höhö) und dann in Kauf nehmen, dass dieses Bewußtsein, jeden, der sich auf deinem Grund und Boden bewegt, abknallen zu dürfen, irgendwann überhand nimmt, und Menschen (wie bei dem von mir erwähnten Fall) irgendwann auch Leute abknallen, die sich in der Nähe des eigenen Grundstücks befinden, und aussehen, wie man sich so Einbrecher vorstellt (übrigens scheint Zürich ja auch genau zu wissen, wie so ein Einbrecher aussieht) man kann es auch so machen wie die Saudis, und sagen Handabhacken ist eine völlig angemessene Strafe für Diebstahl, das wäre ja fast nooch humaner als gleich vor Ort erschießen.
Man kann aber auch davon ausgehen, wie in Deutschland, dass die Gewalt in erster Linie in der Hand des Staates ist, und nur in absoluten Ausnahmefällen (der Selbstverteidigung) in den Händen des Bürgers. Ich lebe wesentlich lieber hier als in Saudi-Arabien oder den USA.
 
Du hast Recht. Das bestreite ich ja gar nicht. Aber es ging hier speziel um einen Einbrecher* der auf dein Grundstück kommt, von deinem Hund im schlimsten Fall gebissen wird und dieser Einbrecher nun von dir Schmerzensgeld vordert. Dank "Grauzonen" und einem geschickten Anwalt bekommt er auch sein Geld.
Nicht immer. Aber sein wir doch mal ehrlich. Ob nun Hundebesitzer oder nicht. Es ist doch eine Skandal wenn auch nur EIN Einbrecher der dir was böses will plötzlich zum Opfer wird.
Und es gibt nun mal große Rassen mit einem sehr sehr ausgeprägten Teritorialverhalten. Das macht aber einen Einbruch nicht gleich "legaler".



*nicht um Besucher, Kinder oder Freund der Tochter :)

Haha, ja klar :lol: Ich würde nur gerne einen konkreten Fall sehen, wo wirklich so entschieden wurde.
Ein bekannter von uns hat eine Dogge, so ein schönes, kalbsgroßes langbeiniges graues Tier, wenn du da im Dunkeln auftauchst, "stellt" sie dich einfach, guckt dich mit ihren großen, traurigen Doggenaugen an, und wartet. Wenn du einen Schritt machst, macht sie auch einen Schritt. :lol: Aber sie fällt niemanden von sich aus an. Mit so einem Wachhund würde ich mich wahrscheinlich wohler fühlen, als mit irgendeinem völlig unberechenbaren Vieh. :lol:
 
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