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Den Haag spricht Kroatien und Serbien vom Vorwurf des Völkermordes frei!

Man muss hier aber anmerken, dass man schon sehr gut englisch können muss um das in allen Details korrekt zu erfassen. Für mich ist es definitiv etwas zu schwer und zu viel.

...eine ehrliche stellungnahme die fast nie hier im forum zu lesen ist...hut ab....^^....wärst du doch nur auch beim thema katholische kirche/glaube so :D :77:...
 
ja und ?

Wir schreiben keine Urteile ^^ wir könnens nur kommentieren und ein wenig die
politischen Zusammenhänge beleuchten...

Pozdrav
Baba
Na eben nicht "ja und?". Der Teil, den du vorhin angesprochen hast, der sich auf Gerichtsverfahren und Urteil bezieht, ist in diesem Dokument erklärt. Entweder wir basteln uns unsere eigene Wirklichkeit, was das Gericht angeblich gesagt hat und hätte sagen müssen (so wie Grobar es tut). Oder wir schauen einfach, was das Gericht wirklich geschrieben hat.

Dann ist sowohl der Threadtitel falsch. Als auch was du geschrieben hast. Die Klage Kroatiens bspw. wurde NICHT abgewiesen, weil Serbien nicht haftbar sein kann. Im Urteil wird explizit auf diese Frage eingegangen, es ist nicht nötig zu spekulieren. Es steht da, dass das Gericht diesen von Serbien vorgebrachten Einwand erst dann überhaupt prüfen würde, wenn der Vorwurf des vorsätzlichen Völkermordes festgestellt wäre. Gleichzeitig sagt es, dass es über genau diese Frage entscheiden kann. Trotz serbischen Einwands.

Auch dein anderer Punkt, dass es keinen Genozid "aus Fahrlässigkeit" geben kann, ist nicht mit dem Urteil vereinbar. Zwar wird das Wort fahrlässig nicht benutzt. Aber:
The Court finds that the actus reus of genocide is established
Heisst: es hat Völkermord stattgefunden, in beiden Fällen.

Den Klagen wurde aber dennoch nicht entsprochen, weil
The Court finds that the intentional element of genocide (dolus specialis) is lacking, andaccordingly rejects Croatia’s claim in its entirety


The Court finds that the intentional element of genocide (dolus specialis) is lacking, andaccordingly rejects Serbia’s counter-claim in its entirety

- - - Aktualisiert - - -

Man muss hier aber anmerken, dass man schon sehr gut englisch können muss um das in allen Details korrekt zu erfassen. Für mich ist es definitiv etwas zu schwer und zu viel.
Ja das ist auch schwer zu lesen. Vier Jahre mit einer amerikanischen Jura-Studentin/Anwältin liiert zu sein und i Prinzip nur englisch zu Hause zu reden ist in meinem Fall hilfreich gewesen ;-)
 
Na eben nicht "ja und?". Der Teil, den du vorhin angesprochen hast, der sich auf Gerichtsverfahren und Urteil bezieht, ist in diese Dokument erklärt. Entweder wir basteln uns unsere eigene Wirklichkeit, was das Gericht angeblich gesagt hat und hatte sagen müssen (so wie Grobar es tut). Oder wir schauen einfach, was das Gericht wirklich geschrieben hat.

Dann ist sowohl der Threadtitel falsch. Als auch was du geschrieben hast. Die Klage Kroatiens wurde NICHT abgewiesen, weil Serbien nicht haftbar sein kann. Im Urteil wird explizit auf diese Frage eingegangen, es ist nicht nötig zu spekulieren. Es steht da, dass das Gericht diesen von Serbien vorgebrachten Einwand erst dann überhaupt prüfen würde, wenn der Vorwurf des vorsätzlichen Völkermordes festgestellt wäre. Gleichzeitig sagt es, dass es über genau diese Frage entscheiden kann. Trotz serbischen Einwands.

Auch dein andere Punkt, dass es keinen Genozid "aus Fahrlässigkeit" nicht geben kann, ist nicht mit dem Urteil vereinbar. Zwar wird das Wort fahrlässig nicht benutzt. Aber:

Heisst: es hat Völkermord stattgefunden, in beiden Fällen.

Den Klagen wurde aber dennoch nicht entsprochen, weil


- - - Aktualisiert - - -


Ja das ist auch schwer zu lesen. Vier Jahre mit einer amerikanischen Jura-Studentin/Anwältin liiert zu sein und i Prinzip nur englisch zu zu Hause zu reden ist in meinem Fall hilfreich gewesen ;-)


Die Klage Kroatiens wurde NICHT abgewiesen, weil Serbien nicht haftbar sein kann.

bitte genauer lesen !
http://www.icj-cij.org/docket/files/118/18448.pdf
Nr.2 a(i) beide Absätze

da stehts doch

.....In this regard, the Court begins by stating that the FRY could not been

:)) lässt sich schlecht kopieren

und

The Court finds that the intentional element of genocide (dolus specialis) is lacking, andaccordingly rejects Croatia’s claim in its entirety

"elements" es wurden lediglich "Merkmale" eines Genozids festgestellt, das bedeutet mMn nach kein
vollendeten Genozid. So wird es auch in allen Medien gesehen !!!

Vier Jahre mit einer amerikanischen Jura-Studentin/Anwältin liiert zu sein und i Prinzip nur englisch zu zu Hause zu reden ist in meinem Fall hilfreich gewesen ;-)

naja, solltest vielleicht die Beziehung wieder aufleben lassen....so ganz haste es nicht kapiert...;))

Pozdrav
Baba




 
Ach...das geschwurbsel hier...eine google suche reicht um zu sehen wie das Urteil gewertet wird. 100 Zeitungen Weltweit Titeln klar mit woertern wie "Freispruch" und "nicht schuldig". Glaube kaum das deren Rechts-sachverstaendige allesamt ahnungslos in dem sind wie dieses Urteil zu lesen ist.
 
bitte genauer lesen !
http://www.icj-cij.org/docket/files/118/18448.pdf
Nr.2 a(i) beide Absätze

da stehts doch

.....In this regard, the Court begins by stating that the FRY could not been

:)) lässt sich schlecht kopieren

und
Juristische Dokumente sind schwer, keine Frage. Darum so knapp wie geht:

Richtig: korrekte Stelle gefunden
Falsch: Absatz nicht weiter gelesen. Mach das mal.

"elements" es wurden lediglich "Merkmale" eines Genozids festgestellt, das bedeutet mMn nach kein
vollendeten Genozid. So wird es auch in allen Medien gesehen !!!

Falsch: was ist mit "Genozid gemeint? Steht unter Punkt 5a und 6a.
Following an analysis of the evidence in the case file, the Court concludes that, in theregions of Eastern Slavonia, Western Slavonia, Banovina/Banija, Kordun, Lika and Dalmatia, theJNA and Serb forces perpetrated both killings of members of the national or ethnical Croat groupand acts causing serious bodily or mental harm to members of that group. The Court finds thatthese acts constitute the actus reus of genocide within the meaning of subparagraphs (a) and (b) ofArticle II of the Convention. On the other hand, the Court is not persuaded that acts capable ofconstituting the actus reus of genocide have been proved in relation to subparagraphs (c) and (d) ofArticle II of the Convention.
Es wird unterschieden zwischen vollzogenem Genozid und geplantem. Ersterer wurde festgestellt. Zweiterer nicht. Das ist durchaus eine "juristische Spitzfindigkeit", weil es für den Laien nicht einfach zu erkennen ist, wie das Gericht die Trennlinie zwischen beiden zieht.

p.s. im Prinzip ist es ja albern hier solche kleinkarierten Diskussionen zu führen. Aber mich ärgert schon, dass die Leute das Urteil so interpretieren, wie es ihnen passt. Was soll das? Und wem bringt das was?
 
naja, solltest vielleicht die Beziehung wieder aufleben lassen....so ganz haste es nicht kapiert...;))
:lol:

Also in diesem Fall glaube ich eher, du wirst koelner um ihre Handynummer bitten müssen falls sie zu haben ist:
Der Internationale Gerichtshof hat Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermords im Jugoslawienkrieg freigesprochen. Die Richter wiesen Klagen der beiden Nachbarstaaten gegeneinander ab.
...
Auf beiden Seiten seien zwar Verbrechen mit den Merkmalen des Völkermordes begangen worden. Doch es war nach dem Urteil der 17 Richter kein geplanter Massenmord. Serbische Truppen hätten zu Beginn der Balkankriege in den 1990er Jahren zwar schwere Verbrechen in Kroatien verübt, ebenso wie kroatische Soldaten bei der Rückeroberung der Republik Serbische Krajina aus den Händen serbischer Rebellen – der sogenannten Operation Oluja. Keine der beiden Seiten habe dabei aber Völkermord begangen.
... und das entspricht genau dem was koelner geschrieben hat.

Während sich Serbien mit der Entscheidung zufrieden zeigte, reagierte Kroatiens Regierungschef Zoran Milanović enttäuscht: "Wir sind nicht zufrieden, aber akzeptieren das Urteil. Von unseren Forderungen an Serbien, dass es den Verbleib der Vermissten aufklärt und (die geraubten) staatlichen Güter zurückgibt, werden wir aber nicht abrücken.
Da kann Milanovic sicher noch was versuchen, denn der Verbleib von Vermissten und geraubte staatliche Güter und sogar Reparationszahlungen haben meiner Ansicht nach mit diesem Urteil jedenfalls nichts zu tun

Balkankrieg: IGH spricht Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes frei | ZEIT ONLINE
 
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