Und genau das wird im Urteil auch genannt.
Noch ein letzter Versuch, den juristischen Dschungel klarer zu machen:
Die beiden Klagen waren im Prinzip "Schadensersatzklagen". Auch wenn das Wort in dem Zusammenhang deplatziert klingt. Kroatien wollte 1999 von Serbien Reparationszahlungen für den Kroatienkrieg haben. Dafür brauchte es erstens ein internationales Gericht. Und zweitens hätte dieses dann feststellen müssen, dass die Bundesrepublik Jugoslawien (als Beklagter) einen Völkermord in Kroatien geplant und dann ausgeführt hat.
Festgestellt und im Urteil genannt wurden Akte des Völkermords ("Genozid"). Aber nicht, dass diese Akte im vorhinein von Belgrad geplant waren. Das mag wie eine juristische Spitzfindigkeit aussehen. Aber ohne diese Feststellung fiel der völkerrechtliche Anspruch auf Reparationszahlungen weg.
Das selbe in Grün fand mit der serbischen Klage in Bezug auf Oluja statt. Das Gericht hat festgestellt, dass Akte von Vökermord an Serben begangen wurden. Aber nicht dass die komplette Vertreibung oder Vernichtung der Krajina-Serben geplant gewesen wäre.Darum auch hier kein Anspruch auf Reparationszahlungen.
Das sind bei so einem krassen Thema eigenartige Gedankengänge. Aber genau diese sollte das Gericht auf Verlangen Kroatiens und Serbiens klären.
also diese Aussage sollte man schon etwas präzisieren !
Die beiden Klagen waren im Prinzip "Schadensersatzklagen".
In erster Linie war die kroatische Klage als politisches Druckmittel gedacht.
Es wurde versucht das Ganze vorab aussergerichtlich zu klären, mit der ständigen Drohung
die Klage aufrecht zu erhalten um damit die eigenen Forderungen durchzusetzen.
Selbstverständlich hat man sich in Zagreb Hoffnungen gemacht, bei positivem Ausgang
Reparationszahlungen einzufordern.
Serbien hatte eine andere Strategie, wohlwissend das es gar keine Reparationen einfordern
kann. Die kroatische Klage wurde ja abgewiesen weil der Staat Serbien, in der jetzigen Form,
damals zur "Tatzeit" gar nicht existierte und somit der heutige Staat nicht zur Verantwortung
gezogen werden kann. Auf der anderen Seite kann Serbien keinen Schadensersatz im Namen
Jugoslawiens einfordern....deshalb war das auch nicht die Strategie.
Der Grund der Gegenklage Serbiens war eher politisch und taktisch-juristisch. Hätte das Gericht
die Vertreibung und einzelne Kriegsverbrechen als Genozid definiert, dann wäre es fast unmöglich
gewesen die serbische Klage abzuweisen, deshalb die Gegenklage.
Festgestellt und im Urteil genannt wurden Akte des Völkermords ("Genozid"). Aber nicht, dass diese Akte im vorhinein von Belgrad geplant waren. Das mag wie eine juristische Spitzfindigkeit aussehen.
Denke, Spitzfindigkeiten sind das nicht. Erst die Tat mit dem Vorsatz zusammen ergeben schuldhaftes Verhalten.
Einen Genozid aus Fahrlässigkeit gibt es nicht ^^
Weshalb die kroatische Klage abgewiesen wurde siehe oben...ein wenig lustig ist die Begründung bei
der serbischen Klage. Hier wird vom Gericht festgestellt, das der kroatischen Seite der Vorsatz
nicht nachgewiesen werden konnte....^^ also da hätten sich Richter nur ein wenig umhören sollen
und 1000 de Aussagen der Kroaten durchlesen sollen und man hätte locker feststellen können
das die Vertreibung der Serben zumindest billigend in Kauf genommen wurde....
naja, egal wie mans dreht, der Aussgang war wahrlich keine Überraschung - das GANZE ist
eine heftige Zeit- und Geldverschwendung gewesen...
Das einzig interessante, der Begriff Genozid wurde etwas genauer definiert, besser gesagt
Taten die kein Genozid darstellen.
Pozdrav
Baba