Baba Jula
ulice Beograda
Juristische Dokumente sind schwer, keine Frage. Darum so knapp wie geht:
Richtig: korrekte Stelle gefunden
Falsch: Absatz nicht weiter gelesen. Mach das mal.
Falsch: was ist mit "Genozid gemeint? Steht unter Punkt 5a und 6a.
Es wird unterschieden zwischen vollzogenem Genozid und geplantem. Ersterer wurde festgestellt. Zweiterer nicht. Das ist durchaus eine "juristische Spitzfindigkeit", weil es für den Laien nicht einfach zu erkennen ist, wie das Gericht die Trennlinie zwischen beiden zieht.
p.s. im Prinzip ist es ja albern hier solche kleinkarierten Diskussionen zu führen. Aber mich ärgert schon, dass die Leute das Urteil so interpretieren, wie es ihnen passt. Was soll das? Und wem bringt das was?
kurz und bündig ....)
Es wird unterschieden zwischen vollzogenem Genozid und geplantem.
glaubs mir das ist Quatsch ^^
eine vollzoge Straftat ist dann vollzogen wenn sie geplant, bzw. Vorsatz vorliegt.
gehört eigentlich zum Allgemeinwissen....von daher gibt es deine "Unterscheidung" nicht !
du hast zuvor geschrieben :
Heisst: es hat Völkermord stattgefunden, in beiden Fällen.
und das ist schlichtweg falsch ausgedrückt !!!
Bitte einfach das Urteil lesen und noch wichtiger das Ergebnis verstehen, und das lautet
beide Seiten sind freigesprochen worden ^^
und das lässt sich nicht weginterpretieren !!!
Pozdrav und gute Nacht
Baba