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Den Haag spricht Kroatien und Serbien vom Vorwurf des Völkermordes frei!

Juristische Dokumente sind schwer, keine Frage. Darum so knapp wie geht:

Richtig: korrekte Stelle gefunden
Falsch: Absatz nicht weiter gelesen. Mach das mal.





Falsch: was ist mit "Genozid gemeint? Steht unter Punkt 5a und 6a.

Es wird unterschieden zwischen vollzogenem Genozid und geplantem. Ersterer wurde festgestellt. Zweiterer nicht. Das ist durchaus eine "juristische Spitzfindigkeit", weil es für den Laien nicht einfach zu erkennen ist, wie das Gericht die Trennlinie zwischen beiden zieht.

p.s. im Prinzip ist es ja albern hier solche kleinkarierten Diskussionen zu führen. Aber mich ärgert schon, dass die Leute das Urteil so interpretieren, wie es ihnen passt. Was soll das? Und wem bringt das was?

kurz und bündig ....:))


Es wird unterschieden zwischen vollzogenem Genozid und geplantem.

glaubs mir das ist Quatsch ^^
eine vollzoge Straftat ist dann vollzogen wenn sie geplant, bzw. Vorsatz vorliegt.
gehört eigentlich zum Allgemeinwissen....von daher gibt es deine "Unterscheidung" nicht !


du hast zuvor geschrieben :
Heisst: es hat Völkermord stattgefunden, in beiden Fällen.

und das ist schlichtweg falsch ausgedrückt !!!

Bitte einfach das Urteil lesen und noch wichtiger das Ergebnis verstehen, und das lautet
beide Seiten sind freigesprochen worden ^^

und das lässt sich nicht weginterpretieren !!!

Pozdrav und gute Nacht
Baba
 
Leider hatte nicht jeder das glück aus dieser Ecke zu stammen, ein Paar KM weiter wie z.b. in Pakrac, Karlovac, Sisak und die angrenzenden Regionen zur Krajina waren teilweise den ganzen Krieg über schwer umkämpft bzw Daueratellerie Beschuss ausgesetzt.

Wir waren auch am Meer (1992, 1993). Die zur Krajina angrenzenden Regionen waren eigentlich die einzigen wo es zur Sache ging. Was haben z. B. Split und Crikvenica vom Krieg mitbekommen?
 
kurz und bündig ....:))




glaubs mir das ist Quatsch ^^
eine vollzoge Straftat ist dann vollzogen wenn sie geplant, bzw. Vorsatz vorliegt.
gehört eigentlich zum Allgemeinwissen....von daher gibt es deine "Unterscheidung" nicht !


du hast zuvor geschrieben :


und das ist schlichtweg falsch ausgedrückt !!!

Bitte einfach das Urteil lesen und noch wichtiger das Ergebnis verstehen, und das lautet
beide Seiten sind freigesprochen worden ^^

und das lässt sich nicht weginterpretieren !!!

Pozdrav und gute Nacht
Baba
Schon geil. Balkan pur. Wie bei Oliver und grb. Da kann man in der Tat nichts machen. Dir auch gute Nacht.

p.s. weil ich's nicht lassen kann: kennst du den Unterschied zwischen Fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord? Steht im Strafgesetzbuch...
 
:lol:

Also in diesem Fall glaube ich eher, du wirst koelner um ihre Handynummer bitten müssen falls sie zu haben ist:
... und das entspricht genau dem was koelner geschrieben hat.


Da kann Milanovic sicher noch was versuchen, denn der Verbleib von Vermissten und geraubte staatliche Güter und sogar Reparationszahlungen haben meiner Ansicht nach mit diesem Urteil jedenfalls nichts zu tun

Balkankrieg: IGH spricht Serbien und Kroatien vom Vorwurf des Völkermordes frei | ZEIT ONLINE

nochmal

Verbrechen mit den Merkmalen des Völkermordes

genau das wird hier offensichtlich nicht verstanden ...^^

Merkmale.....siehe oben !

hätte im Urteil gestanden : "Das Gericht hat einen Völkermord festgestellt"
dann erst könnte man behaupten das ein Genozid stattgefunden hat.
hat es aber nicht es wurden lediglich Merkmale festgestellt....

so schwer ist das doch nicht ;))

Pozdrav
Baba

- - - Aktualisiert - - -

Schon geil. Balkan pur. Wie bei Oliver und grb. Da kann man in der Tat nichts machen. Dir auch gute Nacht.

p.s. weil ich's nicht lassen kann: kennst und den Unterschied zwischen Fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord? Alles Straftaten btw...

aha, du schreibst, gem. Urteil hat ein Genozid stattgefunden ....beide Seiten werden von diesem Vorwurf
freigesprochen ....und jetzt will er klugscheissen...und versuchen auch noch mich zu beleidigen.

ja ich kenn die Unterschiede !

weiss du was ein untauglicher Versuch ist ( im Sinne des StGB ) ....genau dein "Versuch" mich
zu beleidigen :))))

Pozdrav
Baba
 
ja ich kenn die Unterschiede !
Dann erklär mal, wie man für fahrlässige Tötung bis zu 5 Jahre Knast bekommen kann, obwohl weder Planung noch Vorsatz vorliegen?

Eventuell hilft dir deine juristische Darlegung von oben weiter: (oder auch nicht)
eine vollzoge Straftat ist dann vollzogen wenn sie geplant, bzw. Vorsatz vorliegt.
gehört eigentlich zum Allgemeinwissen....von daher gibt es deine "Unterscheidung" nicht !

Und weil du es geflissentlich übergangen hast: deine Erklärung, dass die Klage abgelehnt wurde, weil Serbien nicht haftbar gemacht werden kann, ist ebenso ein "untauglicher Versuch", ganz im unjuristischen Sinne. ;-)
 
Dann erklär mal, wie man für fahrlässige Tötung bis zu 5 Jahre Knast bekommen kann, obwohl weder Planung noch Vorsatz vorliegen?

Eventuell hilft dir deine juristische Darlegung von oben weiter: (oder auch nicht)


Und weil du es geflissentlich übergangen hast: deine Erklärung, dass die Klage abgelehnt wurde, weil Serbien nicht haftbar gemacht werden kann, ist ebenso ein "untauglicher Versuch", ganz im unjuristischen Sinne. ;-)

Ich gebe dir mal eine Denksportaufgabe ....und nicht die Freundin fragen, versuchs allein.

Anklage wegen Mordes.
Das Gericht stellt Totschlag fest, mit den Merkmalen eines Mordes.

wie lautet das Urteil ?

:)))

Und weil du es geflissentlich übergangen hast: deine Erklärung, dass die Klage abgelehnt wurde, weil Serbien nicht haftbar gemacht werden kann, ist ebenso ein "untauglicher Versuch", ganz im unjuristischen Sinne. ;-)

ergo ist Serbien haftbar, für einen Genozid der nicht stattgeden hat....:)))


Nešto ranije, Tomka je naveo i da Srbija ne može biti odgovorna za dela počinjena pre 27. aprila 1992. godine, zbog toga što je SRJ tek tada postala članica UN i potpisnica Konvencije UN o sprečavanju i kažnjavanju genocida.

^^

Pozdrav
Baba
 
Ich gebe dir mal eine Denksportaufgabe ....und nicht die Freundin fragen, versuchs allein.

Anklage wegen Mordes.
Das Gericht stellt Totschlag fest, mit den Merkmalen eines Mordes.

wie lautet das Urteil ?

:)))
Das ist ein eigenartiges Ablenkungsmanöver. Aber von mir aus, kurzer Exkurs: Ein Gericht wird laut StGB-Kommentar keinen "Totschlag mit Merkmalen eines Mordes feststellen". Sondern zuerst auf Mord prüfen, und, wenn der nicht vorliegt, auf Totschlag. In juristischer Lehre und Forschung ist auch die umgedrehte Reihenfolge möglich. Klugscheisserei dank Online StGB-Literatur :-)

Nun denn, kommen wir also mutigen Schrittes zum ersten Strick, den du dir gedreht hast:
eine vollzoge Straftat ist dann vollzogen wenn sie geplant, bzw. Vorsatz vorliegt.
gehört eigentlich zum Allgemeinwissen....von daher gibt es deine "Unterscheidung" nicht !
Das ist falsch. Ich weiss nicht, wo du diese Weisheit hernimmst. Wenn es das besagte Allgemeinwissen ist: ungünstig!


Zum zweiten Strick:
Nešto ranije, Tomka je naveo i da Srbija ne može biti odgovorna za dela počinjena pre 27. aprila 1992. godine, zbog toga što je SRJ tek tada postala članica UN i potpisnica Konvencije UN o sprečavanju i kažnjavanju genocida.
Bleiben wir bei der Presseerklärung des Gerichts selber. Das ist sicher eine bessere Quelle als externe Beschreibungen über die Urteilsverkündung. Du hast vorhin gepostet

In this regard, the Court begins by stating that the FRY could not have beenbound by the Genocide Convention before 27 April 1992, which is the main argument of Croatia.

Und dann aufgehört weiter zu lesen. Holen wir das nach:
It takes note, however, of an alternative argument relied on by the Applicant, namely that the FRY(and subsequently Serbia) could have succeeded to the responsibility of the SFRY for breaches ofthe Convention prior to that date. The Court states that, in order to determine whether Serbia isresponsible on this basis for breaches of the Convention, it would have to decide:


  1. (1) whether the acts relied on by Croatia took place; and, if they did, whether they were contraryto the Convention;
  2. (2) if so, whether those acts were attributable to the SFRY at the time that they occurred andengaged its responsibility; and
  3. (3) if the responsibility of the SFRY had been engaged, whether the FRY succeeded to thatresponsibility.

Noting that the Parties are in disagreement on these questions, the Court considers that there is adispute between them falling within the scope of Article IX of the Convention (disputes . . .relating to the interpretation, application or fulfilment of the present Convention, including thoserelating to the responsibility of a State for genocide or for any of the other acts enumerated inarticle III”), and that it accordingly has jurisdiction to rule on it.

The Court explains that, inreaching that conclusion, it is not necessary to decide on the above questions, which are matters forthe merits
.

Meine Hervorhebung. Jetzt lass uns das gerne in Einklang bringen mit der Aussage, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat, weil Serbien nicht haftbar sein kann. Vorschlag?

Porzdrav
 
Hier gibts übrigens die "separate opinions" der einzelnen Richter 2008 und 2015 ... aber auch hier, starker juristischer Tobak in englisch :-)

- - - Aktualisiert - - -

Immer wen ich den Typen seh und seinen Namen lese/hoere mus ich lachen...

"Daniel Srb" von der HSP - Bog i Hrvati

:haha:

EDIT
na der Srb ist ja auch lustig, schreibt die Klage Kroatiens sei "aus formalen Gründen" abgewiesen worden:
Predsjednik HSP-a Daniel Srb izjavio je u Osijeku da je tragično što je suština hrvatske tužbe za genocid protiv Srbije odbačena iz formalnih razloga ...
 
Das ist ein eigenartiges Ablenkungsmanöver. Aber von mir aus, kurzer Exkurs: Ein Gericht wird laut StGB-Kommentar keinen "Totschlag mit Merkmalen eines Mordes feststellen". Sondern zuerst auf Mord prüfen, und, wenn der nicht vorliegt, auf Totschlag. In juristischer Lehre und Forschung ist auch die umgedrehte Reihenfolge möglich. Klugscheisserei dank Online StGB-Literatur :-)

Aufgabe leider nicht gelösst :))

und auch den Sinn nicht verstanden...^^
Es geht doch nicht um die Reihenfolge....

versuchs nochmal !
ist der Täter schuldig wg. Mordes oder Totschlags ?




Nun denn, kommen wir also mutigen Schrittes zum ersten Strick, den du dir gedreht hast:

Das ist falsch. Ich weiss nicht, wo du diese Weisheit hernimmst. Wenn es das besagte Allgemeinwissen ist: ungünstig!

ähm, es gibt aber keinen fahrlässigen Genozid....^^
nochmal zum kapieren : Ein vollzogener Genozid ist nur dann ein Genozid wenn Absicht oder Vorsatz
vorliegt

Zum zweiten Strick:

Bleiben wir bei der Presseerklärung des Gerichts selber. Das ist sicher eine bessere Quelle als externe Beschreibungen über die Urteilsverkündung. Du hast vorhin gepostet



Und dann aufgehört weiter zu lesen. Holen wir das nach:


Meine Hervorhebung. Jetzt lass uns das gerne in Einklang bringen mit der Aussage, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat, weil Serbien nicht haftbar sein kann. Vorschlag?

Porzdrav

ok ignorieren wir die Medien weltweit....und richten uns nach deinen Interpretationsversuchen...
und versetze mich in deine Lage

wow, tolles Gefühl....so völlig losgelöst von Logik und Vernunft...^^

ist dir eigentlich noch bewusst was du schreibst ? :)))


Pozdrav
Baba
 
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