K
koelner
Guest
-> PMDu machst einen gewaltigen Denkfehler ^^
Hallo es geht nicht um die Prüfung von Tatbeständen, Reihenfolgen oder Auslegungen von Strafgesetzen !!!
Es geht um das Urteil, das Gericht hat § xy festgestellt ! Das wars schon, ob nun ähnliche Merkmale vorliegen
oder nicht - zwingend logisch ist nur der § xy zählt !
Lassen wir das. Ich verweise immer wieder auf das Urteil, gerne auch Version von Cobra. Das soll einfach jeder lesen, der über das Urteil spricht. Die Überschriften in der Presse geben nicht wieder, was alles im Urteil steht.nochmal
Tat + Vorsatz = Genozid
fehlt der Vorsatz = kein Genozid
deshalb ist deine Interpretation - es fand ein Genozid statt falsch !
^^
sagte schon, das Ganze hätte man sich sparen können....
Pozdrav und gute Nacht
Baba
Ebenfalls Gute Nacht