"Juristischer Doppelwumms"
Das Urteil gegen Björn Höcke ist die zweite Niederlage für die AfD in dieser Woche. Und es drohen bereits weitere Prozesse.
Die AfD hat in dieser Woche zwei juristische Niederlagen hinnehmen müssen. Am Montag befand das Oberverwaltungsgericht in Münster, der Verfassungsschutz dürfe die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. "Der Rauchmelder der Verfassung schrillt", kommentierte der Vorsitzende Richter die Einschätzung des Gerichts. Und gut 30 Stunden später kam schon das nächste Urteil zur AfD, diesmal vom Landgericht in Halle an der Saale.
Dort hatte Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag, Spitzenkandidat für die Landtagswahl und Galionsfigur der äußerst Rechten in der Partei, vor Gericht gestanden. Angeklagt war der 52-Jährige, weil er im Mai 2021 bei einer Rede den Kampfruf der Sturmabteilung der NSDAP (SA) "Alles für Deutschland" verwendet hatte - ein Verstoß gegen das Verbot, Kennzeichen oder Parolen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Das Gericht belegte Höcke dafür mit einer Strafe von 13 000 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der AfD-Politiker vorbestraft.
Ein Anwalt Höckes kündigte an, "die Sache nach ganz oben zu treiben"
Ulrike Grosse-Röthig, Vorsitzende der Linken in Thüringen, sprach von einem "juristischen Doppelwumms" gegen die AfD und forderte, ein Parteiverbot zu prüfen. Thüringens CDU-Chef Mario Voigt sagte hingegen, "es bleibt aber unsere Verantwortung, ihn an der Wahlurne zu schlagen". Das Urteil gegen Höcke begrüßte er dennoch. Der AfD-Politiker habe es jetzt "amtlich, dass seine Nazi-Parolen nicht rechtens sind".
Das Urteil gegen Björn Höcke ist die zweite Niederlage für die AfD in dieser Woche. Weitere Prozesse drohen bereits.
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