„Remigration“: Wer für die AfD zum Volk gehört
Die AfD versucht, Abstand zwischen sich und den Rechtsextremisten Martin Sellner zu bringen. Mit mäßigem Erfolg: Ein Beschluss des Bundesvorstands, dass es keine Parteiveranstaltungen mit Sellner geben soll, schließt Termine mit AfD-Fraktionen oder Besuche von Parteimitgliedern bei Sellner selbst nicht aus. Dabei will sich die AfD vor allem von Sellners Konzept zur „Remigration“ distanzieren, zumal noch der Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz läuft, ob es die AfD zu Recht als gesichert rechtsextrem eingestuft hat.
Das „Remigrationskonzept“ der Identitären Bewegung, deren Vordenker Sellner ist, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so stellte es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im vergangenen Jahr fest. Denn das Konzept baut auf ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das eingewanderte Deutsche abwertet. Deutsch ist demnach nicht derjenige, der einen deutschen Pass hat, also ein Bürger des Landes ist; als Deutsch gilt vielmehr nur jemand, dessen Eltern schon Deutsche waren, der weiß und kein Muslim ist. Für Sellner ist zum Beispiel die Identifikation „mit einem fremden Land und seiner Kultur“ ein Ausschlusskriterium für die deutsche Staatsbürgerschaft, wie der Österreicher in seinem Buch „Remigration“ schreibt.
Menschen mit Migrationshintergrund sollen gehen
Nach Einschätzung des Gerichts steht laut Sellners Ideen deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund kein uneingeschränktes Bleiberecht zu. Dass diese Position der Verfassung widerspricht, ist auch in der AfD Parteilinie. Deshalb stehen die Aktivisten der Identitären Bewegung auf der Unvereinbarkeitsliste: Wer Mitglied der Identitären ist, darf nicht AfD-Mitglied sein.
Eigentlich bezeichnete „Remigration“ in der Sozialwissenschaft schlicht die Rückkehr von Migranten in ihre Heimat. Doch die Identitäre Bewegung legt den Begriff anders aus. Zurückkehren in das Herkunftsland sollen auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
Sellners Konzept für „millionenfache Remigration“ umfasst drei Gruppen, die Deutschland in einem Zeitraum von fünf bis dreißig Jahren verlassen sollen: Die erste Gruppe sind Asylbewerber, die in exterritorialen „Ankerzentren“ oder einer „Musterstadt“ in Nordafrika untergebracht werden sollen, auch, um dort als anerkannte Asylbewerber dauerhaft Schutz zu genießen; Asyl soll nur noch auf Zeit vergeben, Familiennachzug und Duldung sollen komplett abgeschafft werden.