Frau Evas Randnotiz, heute über die Vetternwirtschaft der AfD, über Angriffe von Rechtsradikalen auf AfD-Aussteiger, über die gesichert rechtsextremistische AfD-Niedersachsen und kriminelle AfD-Funktionäre.
Vetternwirtschaft, das warf die AfD früher gerne den demokratischen Parteien vor, nun ist die gesichert rechtsextreme AfD, selber diesen Vorwürfen ausgesetzt.
,,Wie ist die Rechtslage?
Im Abgeordnetengesetz steht: Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Anders verhält es sich allerdings, wenn Bundestagsabgeordnete Verwandte eines anderen Bundestags- oder Landtagsabgeordneten beschäftigen.
Dies ist nach Angaben der Bundestagsverwaltung nicht unzulässig und die Aufwendungen hierfür könnten grundsätzlich auch aus der sogenannten Mitarbeiterpauschale erstattet werden. Unabhängig davon stellt sich allerdings die Frage nach einem politischen Schaden für die AfD.” (Quelle BR24)
Jetzt wird im Bundestag über eine Verschärfung dieser Regelung beraten, man möchte jede Form von Querverbindung unterbinden und diese Form der ,,Familienunterstützung” verbieten.
Was sagte doch der ,,große” Co-Vorsitzende Tiny-Tino Chrupalla zum Thema Vetternwirtschaft:
,,Es handle sich zwar um Verträge, die rechtskräftig und nicht zu beanstanden seien. Aber: Ein Geschmäckle hat's.”
Indessen kam heraus, dass der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla auch die Frau eines Parteikameraden beschäftigt. Oder wie unser ,,profunder” Kenner toitscher Kultur sagen würde: ,,Der Fisch stinkt vom Kopf her”.
Mittlerweile ziehen sich die blau-braunen Familienbande durch nahezu alle Bundesländer, man kann wirklich nicht mehr alle Betroffenen Akteure auflisten, zumal täglich neue Skandale auftauchen.
Das Schweigen der beiden AfD-Vorsitzenden ,,Alice-Miss-Schnitzel-1933-Weidel” und ,,Pinsel-Tino-Chrupalla” ist wieder einmal ohrenbetäubend.
,,Zur Erinnerung: Jan Wenzel Schmidt hatte die Affäre erst ins Rollen gebracht. Der Landesvorstand Sachsen-Anhalt wollte ihn wegen verschiedener Verfehlungen aus der Partei werfen und brachte ein Parteiausschlussverfahren auf den Weg.
Der ehemalige Generalsekretär Schmidt legte daraufhin, nach öffentlicher und bedrohlicher Ankündigung, die verschiedenen Anstellungsverhältnisse seiner Partei offen. Das konnte er auch deswegen, weil er selbst Teil der Überkreuzanstellungen gewesen ist.” (Quelle: ARD)
Nun läuft gegen Schmidt ein Parteiausschlussverfahren, als Warnung an alle Whistleblower in der NSAfD.