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Doppelte Staatsbürgerschaft in der BRD?

also ich hab die MK + A Staatsbürgerschaft

man braucht einen guten Anwalt..und ein bisschen Geld :eek:
 
doppelte Staatsbürgerschaft gibts nicht mehr !!!:dontknow:

Vielleicht offiziell nicht, aber das lässt sich regeln!!


also ich hab die MK + A Staatsbürgerschaft

man braucht einen guten Anwalt..und ein bisschen Geld :eek:

In Österreich und in der Schweiz ist es auch anderst geregelt!!
Habe sogar 3 Pässe!



@ C* Hamza C*,
frag mal in der bosnischen Vertretung, ob es möglich ist denn Pass irgendwie zu behalten oder wieder zu bekommen, was man machen könnte.
Wirst spannende Antworten und Möglichkeite aufgezählt bekommen, was und wie es du machen könntest!!
 
Vielleicht offiziell nicht, aber das lässt sich regeln!!




In Österreich und in der Schweiz ist es auch anderst geregelt!!
Habe sogar 3 Pässe!



@ C* Hamza C*,
frag mal in der bosnischen Vertretung, ob es möglich ist denn Pass irgendwie zu behalten oder wieder zu bekommen, was man machen könnte.
Wirst spannende Antworten und Möglichkeite aufgezählt bekommen, was und wie es du machen könntest!!

Mach ich, danke dir.
 
Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.

Jetzt mal ehrlich wozu bosnischen Pass kolega? Kommst du nirgends mit hin ausser Visa oder wie der Schrott heisst.... Svabopass is best;)
 
Žepčak;1264752 schrieb:
Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.

Jetzt mal ehrlich wozu bosnischen Pass kolega? Kommst du nirgends mit hin ausser Visa und dieser Schrott.... Svabopass is best;)
Deswegen ist der Trick nachdem man 23 ist die Staatsbürgerschaft zu verlangen :)
 
Žepčak;1264752 schrieb:
Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.

Bin mittlerweile 23 und habe immer noch zwei Pässe :)
 
Bin mittlerweile 23 und habe immer noch zwei Pässe :)

Keine Ahnung wie die das immer regeln mit ihren Gesetzen ist genau wie mit der Wehrpflicht heir manchmal erwischen dich die Typen wie grad aufm Kllo bist und zerren dich aus der Wohnung raus und ab in den Dienst oder vergessen dich einfach:D also ich habe komischerweise doppelte also noch ne kroatische Staatangehörigkeit wegen meinen Eltern die haben beide den Cropass war aber immer Svabojugo:confused: Aber aufm Pass steht nur deutsch aber was die da beim Amt immer labern die svabos die blicken wohl selber nicht mehr durch mit ihrem unnötig komplizierten System:D
 
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