doppelte Staatsbürgerschaft gibts nicht mehr !!!
Gibt einige Ausnahmen.doppelte Staatsbürgerschaft gibts nicht mehr !!!
doppelte Staatsbürgerschaft gibts nicht mehr !!!
also ich hab die MK + A Staatsbürgerschaft
man braucht einen guten Anwalt..und ein bisschen Geld
Vielleicht offiziell nicht, aber das lässt sich regeln!!
In Österreich und in der Schweiz ist es auch anderst geregelt!!
Habe sogar 3 Pässe!
@ C* Hamza C*,
frag mal in der bosnischen Vertretung, ob es möglich ist denn Pass irgendwie zu behalten oder wieder zu bekommen, was man machen könnte.
Wirst spannende Antworten und Möglichkeite aufgezählt bekommen, was und wie es du machen könntest!!
Deswegen ist der Trick nachdem man 23 ist die Staatsbürgerschaft zu verlangenŽepčak;1264752 schrieb:Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.
Jetzt mal ehrlich wozu bosnischen Pass kolega? Kommst du nirgends mit hin ausser Visa und dieser Schrott.... Svabopass is best
Žepčak;1264752 schrieb:Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.
Bin mittlerweile 23 und habe immer noch zwei Pässe
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