Rechtskolumne: Elon Musk und der verbotene Gruß
Es ist auszuschließen, dass Musk nicht wusste, welcher Symbolik er sich bediente, als er die Bewegung eines zum Gruß nach oben gestreckten Arms ausführte. Wie ist das juristisch zu beurteilen?
Elon Musk hat anlässlich Trumps Amtseinführung wiederholt eine Armbewegung vollführt, die man als deutschen Gruß verstehen kann. Strafrechtlich ist das öffentliche Verwenden von Kennzeichen, die dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, verboten. Dazu gehört der zum Gruß nach oben gestreckte Arm. Das Verbot trifft auch Gesten, die diesem „zum Verwechseln ähnlich sind“. Ein Bekenntnis zur NSDAP muss damit nicht einhergehen. Es ist auszuschließen, dass Musk nicht wusste, welcher Symbolik er sich bedient. Ohne Bedeutung ist, dass er nicht im Inland gehandelt hat. Es genügt, dass das verbotene Zeichen auch im Inland wahrnehmbar war.
Nicht strafbar ist hingegen die Verbreitung der Geste, wenn ein der Darstellung innewohnender Protestcharakter auf Anhieb zu erkennen ist. Ein auf der Demo gegen rechts in Köln am letzten Wochenende präsentiertes Schild, auf dem ein Foto des den Arm stramm anhebenden Musk über den Worten „Verharmlosung ist Vorzensur“ zu sehen war, ist danach nicht zu beanstanden.
Aus den gleichen Gründen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt vor ein paar Jahren einen Tatverdacht bezüglich eines Plakats abgelehnt, auf dem Höcke mit ausgestrecktem rechten Arm und der Unterschrift „Nie wieder! Keine Bühne für die AfD“ abgebildet war. Die Ablehnung des Symbols durch den Demonstranten war deutlich zu erkennen. Die Armheber könnten sich übrigens gegen die Erstellung der Standbilder zivilrechtlich nicht wehren. Das hat die „taz“ schon vor einigen Jahren gerichtlich gegen Höcke durchgesetzt.
Es ist auszuschließen, dass Musk nicht wusste, welcher Symbolik er sich bediente, als er die Bewegung eines zum Gruß nach oben gestreckten Arms ausführte. Wie ist das juristisch zu beurteilen?
Elon Musk hat anlässlich Trumps Amtseinführung wiederholt eine Armbewegung vollführt, die man als deutschen Gruß verstehen kann. Strafrechtlich ist das öffentliche Verwenden von Kennzeichen, die dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, verboten. Dazu gehört der zum Gruß nach oben gestreckte Arm. Das Verbot trifft auch Gesten, die diesem „zum Verwechseln ähnlich sind“. Ein Bekenntnis zur NSDAP muss damit nicht einhergehen. Es ist auszuschließen, dass Musk nicht wusste, welcher Symbolik er sich bedient. Ohne Bedeutung ist, dass er nicht im Inland gehandelt hat. Es genügt, dass das verbotene Zeichen auch im Inland wahrnehmbar war.
Nicht strafbar ist hingegen die Verbreitung der Geste, wenn ein der Darstellung innewohnender Protestcharakter auf Anhieb zu erkennen ist. Ein auf der Demo gegen rechts in Köln am letzten Wochenende präsentiertes Schild, auf dem ein Foto des den Arm stramm anhebenden Musk über den Worten „Verharmlosung ist Vorzensur“ zu sehen war, ist danach nicht zu beanstanden.
Aus den gleichen Gründen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt vor ein paar Jahren einen Tatverdacht bezüglich eines Plakats abgelehnt, auf dem Höcke mit ausgestrecktem rechten Arm und der Unterschrift „Nie wieder! Keine Bühne für die AfD“ abgebildet war. Die Ablehnung des Symbols durch den Demonstranten war deutlich zu erkennen. Die Armheber könnten sich übrigens gegen die Erstellung der Standbilder zivilrechtlich nicht wehren. Das hat die „taz“ schon vor einigen Jahren gerichtlich gegen Höcke durchgesetzt.
Wie sieht es das Strafrecht? Elon Musks verbotener Gruß
Es ist auszuschließen, dass Musk nicht wusste, welcher Symbolik er sich bediente, als er die Bewegung eines zum Gruß nach oben gestreckten Arms ausführte. Wie ist das juristisch zu beurteilen?
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