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Das, im Gegensatz zu westeuropäischen Ländern, als liberal geltende Einbürgerungsrecht der Türkei soll angepasst werden.
Die türkische Regierung hat am Montag einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, dass neben umfassenden Neubestimmung der inneren Sicherheit, vorbestraften Vertreibern von Kinderpornografie die «Einbürgerung durch Heirat» verwehrt.
Bislang konnten ausländische Staatsbürger nach drei Jahren Ehe mit einem türkischen Staatsbürger den Antrag auf Einbürgerung stellen. Eine Voraussetzung für die Einbürgerung war, dass der Antragsteller keine Straftat begangen hatte, die gegen die “Öffentliche Ordnung” im restriktiven Sinn verstieß.
In den eingebrachten Gesetzesvorlagen werden Delikte in Zusammenhang mit Verstößen gegen die «allgemein gültigen Sitten», worunter im türkischen Strafrecht unter anderem Kinderpornografie, Zuhälterei und das Betreiben von illegalem Glücksspiel fallen, auch als Ablehnungsgründe für die Einbürgerung aufgeführt. Das Parlament will in dieser Woche über den Entwurf beraten.
In Teilen der Medien wurde die Ergänzung als „moralische Prüfinstanz des Staates“ aufgefasst. „Sittengesetze“ sind im Rechtssystem der Europäischen Union, aber auch in dem der Bundesrepublik Deutschland, fest verankert. Sie sorgen jedoch, wegen des breiten Interpretationsspielraums, immer wieder für Diskussionen.
Auch im deutschen Grundgesetz stellen Verstöße gegen das Sittengesetz eine Schranke dar. In Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird auf das Sittengesetz Rücksicht genommen. „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

- See more at: Türkei verschärft Einbürgerungsrecht | Deutsch Türkische Zeitung
 
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