Der EU-Beitritt zum 1. Juli macht Einbürgerungen einfacher / doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Durch den EU-Beitritt Kroatiens ergeben sich für Deutsche und Kroaten nicht nur Reiseerleichterungen, auch die Einbürgerung der hier bereits länger lebenden Kroaten wird einfacher. Vor allem müssen sie nun nicht mehr ihre kroatische Staatsbürgerschaft aufgeben, denn als EU-Bürger dürfen sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dadurch wird sich auch das Verfahren verkürzen, weil nun kein Entlassungsverfahren bei den kroatischen Behörden mehr erforderlich ist.
Erleichterung gibt es auch für die sogenannten Optionsdeutschen. Das sind die Personen, die seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer kroatischen Staatsangehörigkeit erhalten haben, sich aber bislang ab dem 18. Lebensjahr entscheiden mussten, welche Staatsangehörigkeit sie weiterführen wollten. Diese oft schwierige Entscheidung ist nun nicht mehr nö-tig. Es muss nur noch ausdrücklich gegenüber der Einbürgerungsbehörde erklärt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten werden soll. Die kroatische Staatsangehörigkeit bleibt dann zusätzlich bestehen.