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FPÖ (Un)Wahrheiten, Hetze und Märchen

Ich glaube es war Peter Pilz der die FPÖ so beschrieben hat: Oppositionsbank, Regierungsbank, Anklagebank.
Karl-Heinz Grasser muss 4 Jahre ins Gefängnis. Nach über 15 Jahren ist das Verfahren gegen den ehemaligen Finanzminister abgeschlossen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am Dienstagvormittag den Schuldspruch gegen ihn in den zentralen Anklagepunkten. Das Höchstgericht verurteilt Grasser - statt zuvor acht Jahren - zu vier Jahren Haft.
Teile des Verfahrens wurden aufgehoben, da das Erstgericht fehlerhafte Feststellungen getroffen hatte. In diesem Punkt muss der Prozess in erster Instanz neu aufgerollt werden.

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Malarina großartig

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Es geht doch nicht alles bei uns
Karl-Heinz Grasser und Österreichs Schwäche für jugendliche Blender

Karl-Heinz Grasser, KHG, wie er sich selbst nannte, hätte ein recht erfolgreicher Finanzminister sein und dann erfolgreich "in die Privatwirtschaft" gehen können. Oder er hätte irgendwann Jörg Haider als FPÖ-Chef beerben und (schon unwahrscheinlicher, aber immerhin möglich) aus der FPÖ eine gemäßigte Mitte-rechts-Partei mit starkem Wirtschafts-Appeal machen können. Auch dann wäre ihm später noch eine Karriere in der Wirtschaft möglich gewesen, er hätte zum Beispiel wie Hannes Androsch nach der Politik ein erfolgreicher Unternehmensgründer werden können.

Aber KGH war nicht aus diesem Holz. Er setzte als Politiker auf lächerliche PR-Aktionen und Blendwerk, und er glaubte ganz selbstverständlich, dass der Staat dazu da ist, damit sich clevere Burschen an ihm bereichern können.

Dass der Oberste Gerichtshof (OGH) die Verurteilung wegen Untreue in der Sache Buwog nunmehr bestätigt hat, ist ein spätes, aber sehr notwendiges und vor allem sehr eindeutiges Signal: "Anything goes for sonnyboys" gilt doch nicht in Österreich.

 
Strafrechtsexperte sieht "keine Verhetzung" im jüdischen Protest gegen Akademikerball
Grüne vermuten "politische Einflussnahme" durch FPÖ-Ballorganisator Guggenbichler, der die Jüdische Hochschülerschaft anzeigte, und bringen Anfrage bei Karner ein

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Das hohe Gut des Demonstrationsrechts wurde vor allem in der Corona-Pandemie viel diskutiert. Anfang März dieses Jahres wurde eine angemeldete friedliche Kundgebung der Jüdischen österreichischen Hochschülerschaft (JöH) aber kurzerhand von der Polizei abgedreht. Wie DER STANDARD berichtete, hatten die Studierenden anlässlich des Akademikerballs drei Tage lang eine Projektion auf das äußere Burgtor geworfen, auf der ein Countdown zum sogenannten "Nazi Ball" zu sehen war. Zwei Tage lang war das offenbar auch für vorbeikommende Polizeibeamte kein Problem.

Plötzlich "verhetzerisch"
Am dritten Tag, dem 6. März, passierte der Burschenschafter, Ballorganisator und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler das Burgtor und telefonierte. Zeitnah kamen dutzende Polizeiwägen vorbei, Beamte sprachen von "verhetzerischen" Inhalten, verlangten das Abdrehen des Projektors und rissen Plakate für eine Demo gegen den Ball am 7. März herunter.

Mittlerweile ist erwiesen, dass Guggenbichler persönlich die Kundgebung wegen "Verhetzung", also des Paragrafen 283 StGB, angezeigt hat. Ein Paragraf, der bestimmte Minderheiten und Bevölkerungsgruppen schützen solle. Dem STANDARD liegt der Akt vor.


 

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Urteilsveröffentlichung verschlafen: FPÖ schenkt Tagespresse 62.757 Euro

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Die Rechtschreibschwäche einiger FPÖ-Funktionäre ist hinreichend dokumentiert. Doch die Bildungslücken sind dramatischer als gedacht. Scheinbar grassiert selbst in den höchsten Ebenen der Parteiführung der Analphabetismus. Nicht einmal ein Gerichtsurteil, für das zwei Jahre gekämpft wurde, wird sinnerfassend gelesen – mit gravierenden, 62.757 Euro schweren Folgen.

Kurze Rückblende: Am 4. Februar 2025 endet der fast zweijährige Rechtsstreit zwischen der FPÖ NÖ und der Tagespresse. Der OGH hebt die Urteile der ersten und zweiten Instanz auf und gibt der FPÖ recht. Wir müssen den Freiheitlichen 40.000 Euro Prozesskosten ersetzen und rechnen zusätzlich mit 62.757 Euro Kosten für die Veröffentlichung des Urteils.

Der OGH erkannte, dass womöglich nicht jeder der 500 Briefempfänger Zeitung liest und daher nicht über die wahre Urheberschaft des Briefs Bescheid weiß. Daher befugte der Senat die FPÖ dazu, das Urteil ganzseitig binnen vier Wochen auf unsere Kosten zu veröffentlichen, und zwar in der „Wochenendausgabe“ der Niederösterreichischen Nachrichten und der Bezirksblätter NÖ – die es aber gar nicht gibt.

 

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Hitlerbart-Affäre am Welser Magistrat: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Verbotsgesetz
Laut Einvernahmeprotokoll der Verfassungsschützer hat der Fotograf des Bartfotos den Dienststellenleiter des Abgebildeten belastet. Nun wird gegen beide Männer ermittelt

Ein aufgeklebter Hitlerbart mit dazu passendem Scheitel auf dem Sommerfest, drei einschlägige Grüße bei der Weihnachtsfeier: Die Fotos von Partys des Welser Magistrats sorgten Ende 2024 für Verwunderung in ganz Österreich. Seitens des Bürgermeisters der Stadt Wels, Andreas Rabl (FPÖ), hieß es damals, man wisse nicht, wer einem Mitarbeiter des Magistrats den Bart aufgeklebt habe, fest stehe, dass der anwesende Dienststellenleiter der Sache ansichtig geworden sei und den Bart "schnell wieder heruntergerissen und ihn zurechtgewiesen" habe.

 
Abgang oder Abwahl
Nationalfonds-Vorsitz: Das Parlament entmachtet seinen Präsidenten
Künftig kann Walter Rosenkranz als Vorsitzender des Nationalfonds freiwillig gehen oder abgewählt werden. Für die Gesetzesnovelle stimmten ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne, die FPÖ ist empört

Ein schlagender Burschenschafter, der NS-Verbrecher als "Leistungsträger" bezeichnet hat, sich mehrfach vor einem Wandbild eines NS-Künstlers in seinem Büro ablichten ließ und seinen nunmehr ehemaligen Büroleiter, gegen den wegen Verstößen gegen das Verbots- und Waffengesetz ermittelt wird, in Schutz nimmt: Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) lieferte jüdischen Organisationen und Opferverbänden sowie den anderen Parlamentsparteien zuletzt eine ganze Reihe von Gründen, warum sie ihn für nicht geeignet erachten, den Vorsitz jenes Fonds zu führen, den die Republik eingerichtet hat, um Opfer des Nationalsozialismus zu entschädigen.

 
Mit Symbolpolitik zur "blauen Mark"
Standortpolitik und Sanierungsbereitschaft zählen nicht zu den Anliegen der blau-schwarzen Landespolitik. Politische Umfärbungen und plakative Klientelpolitik dominieren die ersten 100 Tage

In seinem Gastkommentar zieht der steirische Experte für Krisen- und Politikkommunikation Martin Zechner eine ernüchternde Bilanz über die ersten 100 Tage von Blau-Schwarz in der Steiermark.

Der Schock in der steirischen ÖVP, welche im Herbst des vergangenen Jahres in fulminanter Art und Weise die Landtagswahl und damit den Landeshauptmann verloren hat, sitzt nach wie vor tief – da mag auch so manches erfreuliche Ergebnis bei der Gemeinderatswahl vom Wochenende nicht darüber hinwegtäuschen. Auf die Niederlage folgten übliche Verdrängungsmechanismen und projektive Schuldzuweisungen in Form eines bereits am Wahlabend kreierten plumpen Opfernarrativs gegenüber dem Bund. Rasch einigte man sich, mit dem klaren Wahlsieger, der steirischen FPÖ, zusammenzuarbeiten.

 
Am 30.11.24 demonstrierten FPÖ-Anhänger aus dem Corona-Verschwörungsmilieu in Wien. Die rechtsextreme Demonstration war ursprünglich für den 9. November angesetzt, wurde aber nach breiter Kritik auf den 30.11.24 verschoben. Neonazis aus dem Hooliganmilieu und der Gruppe „Defend Austria“ wurden schon während der Demonstration durchsucht. Die Polizei fand bei ihnen Bandagen, Box-Mundschutz, Messer und eine Schreckschuss-Pistole. Nach der Kundgebung wurde trotz Untersagung am Ring demonstriert - angeführt von #Identitären, #Neonazis und jungen FPÖ-Aktivisten. Neonazis griffen im Anschluss an die Demonstration einen orthodoxen Juden im 2. Bezirk Wiens an - die mutmaßlichen Täter wurden polizeilich angehalten. Ein Bildabgleich mit der Demonstration ergab, dass es sich bei den angehaltenen Personen um Neonazis von der Demonstration handelte.

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Die ersten Plakate für die Wien-Wahl sind da. Manche sind erstaunlich ehrlich. Cartoon by Karl Berger

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