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Fremdgehen strafrechtlich verfolgen?

Was das Allgemeinwohl belangt und was nicht entscheidet immer der Staatsanwalt, und Grundlage dafür ist immer das StGb. Mir geht es auch nicht primär darum, dass der Staat unbedingt schützen muss, sondern warum sonst er immer (über-)fürsorglich ist, aber bei dieser Sache komplett die Augen verschließt.

gewisse Freiheiten werden uns überlassen.
und das ist auch gut so.
 
aus den strafen die der staat vergibt folgen auch Morde, Selbstmorde, und psychische Erkrankungen

und aus den kleineren delikte sollte sich der staat auch raushalten

Dann sollte der Staat eben entsprechende Taten ebenfalls präventiv verfolgen. Wie gesagt, Untreue ist kein kleineres Delikt. Stell dir mal vor, du bist 50 und jetzt erfährst du, dass deine Frau seit Jahren in der ganzen Nachbarschaft rumgebumst hat. Eventuell ist sogar eines deiner Kinder vom Nachbarn. Und jetzt sag du nochmal, das wäre ein "kleineres Delikt". Ein kleineres Delikt wäre es, wenn dir jemand dein Auto mutwillig zerkratzt. Darauf steht übrigens eine Strafe.
 
Dann sollte der Staat eben entsprechende Taten ebenfalls präventiv verfolgen. Wie gesagt, Untreue ist kein kleineres Delikt. Stell dir mal vor, du bist 50 und jetzt erfährst du, dass deine Frau seit Jahren in der ganzen Nachbarschaft rumgebumst hat. Eventuell ist sogar eines deiner Kinder vom Nachbarn. Und jetzt sag du nochmal, das wäre ein "kleineres Delikt". Ein kleineres Delikt wäre es, wenn dir jemand dein Auto mutwillig zerkratzt. Darauf steht übrigens eine Strafe.


spinnsch du?
weisst du was des Schwaben sein "heiligs blechle " ist?

- - - Aktualisiert - - -

Auto verkratzen
geht's noch?
 
Der neue „173a StGB – Ehebruch“ lautet nach dem aktuellen Gesetzesentwurf (B. v. 01.04.2014 BGBl. I S. 3243) wie folgt:

§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen

(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft
1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
 
Der neue „173a StGB – Ehebruch“ lautet nach dem aktuellen Gesetzesentwurf (B. v. 01.04.2014 BGBl. I S. 3243) wie folgt:

§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen

(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft
1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

blödmann
hättest das 2 weggelassen, hätte es plausibel geklungen
 
Der neue „173a StGB – Ehebruch“ lautet nach dem aktuellen Gesetzesentwurf (B. v. 01.04.2014 BGBl. I S. 3243) wie folgt:

§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen

(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft
1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

Diesen Paragraph gibt es nicht wirklich. Fremdgehen ist nicht strafbar. Früher war das allerdings schon so. Aber früher war ja bekanntlich ohnehin alles besser. :)
 
Dann sollte der Staat eben entsprechende Taten ebenfalls präventiv verfolgen. Wie gesagt, Untreue ist kein kleineres Delikt. Stell dir mal vor, du bist 50 und jetzt erfährst du, dass deine Frau seit Jahren in der ganzen Nachbarschaft rumgebumst hat. Eventuell ist sogar eines deiner Kinder vom Nachbarn. Und jetzt sag du nochmal, das wäre ein "kleineres Delikt". Ein kleineres Delikt wäre es, wenn dir jemand dein Auto mutwillig zerkratzt. Darauf steht übrigens eine Strafe.

und was währe deiner meinung nach eine angebrachte strafe ?gefängnis oder eine geldstrafe und kann
geld sowas entschädigen
 
spinnsch du?
weisst du was des Schwaben sein "heiligs blechle " ist?

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Auto verkratzen
geht's noch?

Mindeschdens so wichtig wie'd Kehrwoch! Niemals emme Schwob die Dreckschipp endwende.

Zum Thema: die Ehe ist ein Bund zwischen zwei Menschen und nur die geht das was an. Wäre ein Paar nicht verheiratet würden die komischen Argumente hier für eine Strafverfolgung auch nicht ziehen, obwohl die menschlichen Konsequenzen diesselben wären.
 
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