Ich esse trotzdem kein halal.
erwischt du wolltest schlafen
Ich esse trotzdem kein halal.
Was das Allgemeinwohl belangt und was nicht entscheidet immer der Staatsanwalt, und Grundlage dafür ist immer das StGb. Mir geht es auch nicht primär darum, dass der Staat unbedingt schützen muss, sondern warum sonst er immer (über-)fürsorglich ist, aber bei dieser Sache komplett die Augen verschließt.
aus den strafen die der staat vergibt folgen auch Morde, Selbstmorde, und psychische Erkrankungen
und aus den kleineren delikte sollte sich der staat auch raushalten
Dann sollte der Staat eben entsprechende Taten ebenfalls präventiv verfolgen. Wie gesagt, Untreue ist kein kleineres Delikt. Stell dir mal vor, du bist 50 und jetzt erfährst du, dass deine Frau seit Jahren in der ganzen Nachbarschaft rumgebumst hat. Eventuell ist sogar eines deiner Kinder vom Nachbarn. Und jetzt sag du nochmal, das wäre ein "kleineres Delikt". Ein kleineres Delikt wäre es, wenn dir jemand dein Auto mutwillig zerkratzt. Darauf steht übrigens eine Strafe.
Der neue „173a StGB – Ehebruch“ lautet nach dem aktuellen Gesetzesentwurf (B. v. 01.04.2014 BGBl. I S. 3243) wie folgt:
§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen
(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft
1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“
Weil sie strafrechtlich nicht dafür verfolgt werden, Jazzmatazz.
Der neue „173a StGB – Ehebruch“ lautet nach dem aktuellen Gesetzesentwurf (B. v. 01.04.2014 BGBl. I S. 3243) wie folgt:
§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen
(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft
1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“
Dann sollte der Staat eben entsprechende Taten ebenfalls präventiv verfolgen. Wie gesagt, Untreue ist kein kleineres Delikt. Stell dir mal vor, du bist 50 und jetzt erfährst du, dass deine Frau seit Jahren in der ganzen Nachbarschaft rumgebumst hat. Eventuell ist sogar eines deiner Kinder vom Nachbarn. Und jetzt sag du nochmal, das wäre ein "kleineres Delikt". Ein kleineres Delikt wäre es, wenn dir jemand dein Auto mutwillig zerkratzt. Darauf steht übrigens eine Strafe.
spinnsch du?
weisst du was des Schwaben sein "heiligs blechle " ist?
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